Die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit
Jeder Kredit muss irgendwann mit Zins und Zinseszins an den Kreditgeber zurückgezahlt werden.
Da die Rückzahlung bzw. Fähigkeit einen Kredit überhaupt zu tilgen aus dem Gewinn des Unternehmens finanziert werden muss, sollten Sie Ihre Rückzahlungsfähigkeit ermitteln.
Oder anders ausgedrückt: „Wie hoch kann ich mich überhaupt verschulden?“
Zur Ermittlung dieser Grenze sollten Sie zunächst einmal einen so genannten Kapitaldienstplan aufstellen.
Dieser Plan umfasst alle Kredite, die Höhe der Tilgungsraten und die Höhe der Zinszahlungen
Ist auf diese Art und Weise der Kapitaldienst fixiert, erfolgt in einem zweiten Schritt die Berechnung der Kapitaldienstgrenze
Grundlage der Berechnung ist die Rentabilitätsberechnung. Der dabei berechnete Betriebsgewinn vor Steuern wird korrigiert durch hinzurechnen zusätzlicher betrieblicher Einnahmen wie Abschreibungen, verdiente Zinsen, verdientes Ehegattengehalt und sonstige Einkünfte und den Abzug von Ausgaben, die nicht betriebsbedingt sind wie private Entnahmen, private Versicherungen, private Steuern. Das Ergebnis ist die Kapitaldienstgrenze.
Subtrahiert man von der Kapitaldienstgrenze den Kapitaldienst, so bleibt als Endergebnis entweder ein Liquiditätsüberschuss oder eine Kapitalunterdeckung.
Ist das Endergebnis positiv, so könnten Sie sich noch zusätzlich verschulden. Dies sollten Sie aber tunlichst vermeiden, denn die vorhandenen Reserven ermöglichen Ihnen noch einen finanziellen Spielraum bei unvorhersehbaren Ausgaben.
Zudem basiert die gesamte Berechnung auf zunächst geschätzten Zahlen.
Es ist deshalb ratsam, regelmäßig zu überprüfen, ob die tatsächlich realisierten Umsätze und Kosten noch mit den geplanten Daten übereinstimmen.
Ergibt Ihre Berechnung eine Unterdeckung, so ist Ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet!
Sie sollten dann nochmals Ihre Finanzplanung überprüfen. Ferner sollten Sie überprüfen, ob die Fehlbeträge auf anderer Art und Weise ausgeglichen werden können. Hierfür bieten sich die folgenden Möglichkeiten an:
Erhöhung u./o. Vorverlegung von Einnahmen, Schaffung zusätzlicher Einnahmen
- Umsatz
- Prompte Rechnungsstellung u. zügiges Mahnwesen
- Produktionszeiten reduzieren
- Fremdfinanzierungen
Senkung, Verzögerung oder Vermeidung von Ausgaben
- Lagerabbau
- Investitionsstopp
- Leasing
- Zahlungsziele verlängern
- Vorauszahlungen vermeiden
- Wechsel prolongieren
- Steuerstundung beim Finanzamt beantragen