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Nebenberufliche Selbständigkeit -E-

Die Rechtsformwahl oder Qual der Wahl?  

Auch wenn Sie nebenberuflich gründen, sollten Sie sich Gedanken zu Rechtsform machen. 

Je nach Branche ist die Rechtsform bereits klar definiert, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen möchten. So ist zum Beispiel im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt, dass sogenannte Katalogberufe als freiberuflich einzustufen sind.

Freiberufler sind Sie laut § 18 EStG, wenn Sie eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit selbstständig ausüben oder als Arzt oder Zahnarzt, Steuerberater, Architekt, Journalist oder Übersetzer einer selbstständigen Berufstätigkeit nachgehen. 

Gewerbetreibender sind Sie, wenn Sie keinen der oben genannten Katalogberufe oder einen ähnlichen Beruf ausüben. Genauer gesagt gilt als Gewerbetreibender, wer in einem handwerklichen, produzierenden oder kaufmännischen Beruf selbstständig ist.

Die möglichen Rechtsformen für Sie sind eine Tätigkeit als Einzelunternehme oder – wenn Sie sich mit mindestens einer weiteren Person zusammenschließt – eine GbR, die keine Eintragung in das Handelsregister erfordert. Auch können Sie Ihren Gewinn mithilfe der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. 

Des Weiteren können Sie auch ein Unternehmen in Form einer OHG, UG oder GmbH gründen. 

Möchten Sie Ihre persönliche Haftung auf die Einlagen beschränken, empfiehlt sich die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) oder einer GmbH. Die GmbH-Gründung erfordert ein Mindestkapital von 25.000 Euro, wovon die Hälfte auf das Geschäftskonto eingezahlt werden muss. Die UG (haftungsbeschränkt) startet mit einer geringeren Stammeinlage (1 Euro), welche durch die teilweise Einbehaltung von Gewinnen bis zur Umwandlung in eine GmbH erhöht wird.

Starten Sie allein in die nebenberufliche Selbstständigkeit, können Sie ebenfalls eine UG oder, bei entsprechendem Kapitaleinsatz, eine 1-Mann-GmbH gründen. Üblicher ist jedoch der Start als Einzelunternehmer, oft mit einem Kleingewerbe.

Welche Rechtsform ist nun die Richtige?

Es gibt keine "bessere" oder gar “beste” Gesellschaftsform. Jede der Rechtsformen hat individuelle Vor- und Nachteile, die nur am konkreten Fall richtig bewertet werden können. 

Die Frage nach der richtigen Rechtsform bleibt deshalb leider unbeantwortet.

Allgemein kann man folgendes nur jedem Gründer empfehlen:

- Nutzen Sie zum Start die kostengünstigste und einfach zu handhabende 
   Rechtsform des Einzelunternehmens. Bei zwei Personen wäre dies die
   Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft genannt).

- Diese Formen sind vor allem dort zu empfehlen, wo der Jahresumsatz unter
   180.000 Euro, die Gewinnerwartung unter 18.000 Euro und das
   Betriebsvermögen unter 50.000 Euro liegt.

- Eine spätere Umwandlung in eine andere Rechtsform ist jederzeit möglich.

- Jeder Gesellschaftsvertrag sollte schriftlich fixiert werden.

- Lassen Sie sich bei der Wahl der Rechtsform von Rechts- und Wirtschaftsexperten beraten.
   Sie ersparen sich dadurch möglichen Ärger, vor allem mit  dem Finanzamt.

- Gründen Sie nicht schnell eine GmbH. Die Gründung einer GmbH sollte nur
   dort erfolgen, wo ein großes wirtschaftliches Risiko (Stichwort: Produkthaftung) abzusichern ist.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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