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Franchise -D-

Vor- und Nachteile

Vorteile für den Franchisegeber

Die entsprechenden Vorteile eines Franchisesystems für den Franchisegeber sind:

- Personalkosten 

Als selbständige Unternehmer, die eigene Mittel in den Betrieb investiert haben, sind die Franchisenehmer in der Regel hochmotiviert und engagiert. Dies führt in der Systemzentrale zu vergleichsweise schlanken Strukturen und niedrigen Personalkosten. Die Spezialisten in der Zentrale bleiben von der Routine des Tagesgeschäftes weitgehend verschont und können sich auf strategische Fragen, die Entwicklung des Systems sowie die Einarbeitung und Beratung ihrer Partner vor Ort konzentrieren. Bei Personalproblemen des Franchisenehmers beschränkt sich die Systemzentrale grundsätzlich auf Hilfestellung, da diese Aufgaben im Rahmen der Arbeitsteilung sinnvoller von dem Partner vor Ort wahrzunehmen sind. Dadurch wird der Franchisegeber mit den Kosten und Risiken des Personalwesens nicht selbst belastet.

- Expansionsrisiko 

Die wirtschaftliche Expansion birgt erhebliche finanzielle Risiken. Im Vergleich zur Gründung eigener Filialen ist das unternehmerische Risiko des Franchisegebers beim Aufbau von Franchisebetrieben gering, da die rechtlich selbständigen Partner ihre Investitionen und laufenden Kosten selbst tragen müssen. Jeder erfolgreiche Franchisebetrieb stärkt finanziell und imagemäßig das gesamte System und trägt zu seinem beschleunigten Ausbau bei.

- Kapitalbedarf 

Die Vervielfältigung eines erfolgreichen Pilotprojektes ermöglicht schnelle Umsatzsteigerungen. Da sich die Franchisenehmer mit ihren Gebühren und Investitionen an den Kosten der Expansion beteiligen, kann der Kapitalbedarf des Franchisegebers deutlich gesenkt werden. Die Systemzentrale muss auf diese Weise weniger Eigenkapital in Anspruch nehmen und hat geringere Zinsen für Fremdkapital aufzubringen. Dadurch lässt sich die Expansion deutlich beschleunigen.

- Kundennähe 

Franchisenehmer bringen ihre Erfahrungen, Kontakte und Fähigkeiten vor Ort in die Partnerschaft. Erfahrungsgemäß bemühen sich selbständige Franchisenehmer intensiver als angestellte Manager um ihre Kunden. Auf diese Weise schließt die partnerschaftliche Orientierung von Franchisesystemen die Kundenbeziehung mit ein. Da das Franchisesystem nur den Rahmen ihrer Tätigkeit absteckt, können die einzelnen Partner vor Ort schnell auf veränderte Kunden wünsche reagieren. In dem sich verschärfenden Wettbewerbsumfeld wird die Maximierung des Kundennutzens bei Wahrung einer angemessenen Rendite zum Schlüssel des wirtschaftlichen Erfolges.

- Marktbeobachtung 

Der Franchisegeber stützt sich bei der Ausgestaltung des Marketing-Mix und der Weiterentwicklung des Systems auf die Informationen seiner Partner, die ihre Erkenntnisse und Erfahrungen ständig untereinander austauschen und an die Zentrale weiterleiten. Mit dem kontinuierlichen Informationsfluss aus den Franchisebetrieben steht der Systemzentrale ein exzellentes Marktforschungsinstrument zur Verfügung. Die Bedeutung einer zentralen Kundendatenbank zur Erstellung von detaillierten Kundenprofilen kann angesichts des sich verschärfenden Wettbewerbs gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.

- Frühwarnsystem 

Zur frühzeitigen Wahrnehmung der vielschichtigen, wechselhaften und miteinander verbundenen Strömungen des Marktes benötigen Unternehmen immer empfindsamere Antennen. Aufgrund der engen Kontakte, die Franchisenehmer mit ihren Kunden pflegen, stoßen sie früher auf neue Strömungen als die Experten in der Zentrale. Erfolgreiche Franchisegeber sorgen für eine schnelle Weiterleitung und umgehende Auswertung der Beobachtungen, mit deren Hilfe sie schnell, flexibel und angemessen auf veränderte Marktbedingungen und Verbrauchertrends reagieren können.

 

Nachteile für den Franchisegeber

Wie jede Münze hat auch das Franchisesystem eine Problemseite für den Franchisegeber.

- Partnerwahl

Die Auswahl künftiger Partner ist für den Franchisegeber eine ebenso wichtige wie schwierige Aufgabe. Größere Systeme haben dafür detaillierte Auswahlverfahren entwickelt. Jeder seriöse Franchisegeber verfügt über ausführliche Franchisenehmerprofile, anhand deren er seine Kandidaten prüft. Dabei spielen vor allem persönliche Eigenschaften, fachliche Qualifikationen und Berufserfahrungen sowie finanzielle Voraussetzungen eine Rolle. Jeder Irrtum kann schwerwiegende Folgen für das System nach sich ziehen, die in der Regel nicht mit einer bloßen Vertragskündigung zu beheben sind.

- Umsetzung 

Obgleich der Franchisegeber über ein begrenztes Weisungs- und Kontrollrecht verfügt, kann er seine Vorgaben meist nicht ohne intensive Überzeugungsarbeit durchsetzen. Die Umsetzung zentral gesteuerter Maßnahmen erfolgt deshalb häufig mit zeitlicher Verzögerung. Allerdings wird dieser Nachteil durch die positiven Effekte einer offenen Diskussion meist mehr als ausgeglichen.

Anmerkung: Die am 1. Juni 2000 in Kraft gesetzte europäische Freistellungsverordnung (VGVO) setzt den Weisungs- und Kontrollrechten des Franchisegebers im Interesse des Wettbewerbs und der Unabhängigkeit des Franchisenehmers enge Grenzen. Respektiert der Franchisegeber – unter Aufrechterhaltung der Systembindung – die Unabhängigkeit seines Partners vermeidet er zudem die Umwidmung des Franchisevertrages in einen Arbeitsvertrag.

- Gewinnspanne 

Die Einnahmen des Franchisegebers aus dem Franchising beschränken sich in der Regel auf die Eintrittsgebühren und auf die laufenden Franchisegebühren. Zum Teil werden bei Bezugsbindungen auf die Vertragsware für den Franchisegeber noch Aufschläge einkalkuliert. Für den Franchisegeber wären eigene Betriebe oft rentabler, doch hat er in diesem Fall auch die Risiken bzw. die Kosten eines Fehlschlags zu tragen.

- Konfliktbewältigung

Zu Missverständnisse und Interessengegensätzen kann es in jeder Partnerschaft kommen. Fatalerweise erhöht sich im Franchisesystem bei Erfolgen erst einmal das Konfliktpotenzial, denn der einzelne Franchisenehmer führt den wirtschaftlichen Erfolg verständlicherweise auf das eigene Engagement zurück und empfindet die Hilfestellung des Franchisegebers zunehmend als lästige Bevormundung. 

Bleibt in dieser Phase eine partnerschaftliche Regelung aus, können diese Reibereien in Rechtsstreitigkeiten und der Auflösung des Franchiseverhältnisses münden. Hier sollte immer darauf geachtet werden, dass gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst vermieden werden sollten, da diese Zeit, Geld und Nerven kosten und man häufig den Ausgang eines Verfahrens nicht sicher abschätzen kann. Vorausschauende Franchisegeber bieten heute Schlichtungsverfahren an.

- Vertragsbeendigung

Die Beendigung eines Franchiseverhältnisses ist mit mannigfaltigen Problemen verbunden, wobei insbesondere für die Zukunft des Betriebes sowie den Verbleib der Einrichtungsgegenstände und des Warenlagers eine faire Lösung gefunden werden muss. Darüber hinaus sind etwaige Ausgleichsansprüche und nachvertragliche Konkurrenzprobleme zu regeln. Wird keine einvernehmliche Lösung gefunden, sind negative Auswirkungen auf andere Franchisenehmer oder Franchiseinteressenten nicht auszuschließen. Da Franchisegeber sowohl hinsichtlich der Partnergewinnung als auch der Geschäftstätigkeit auf ihren guten Ruf zu achten haben, müssen die Folgen etwaiger Imageschäden in zweifacher Hinsicht bedacht werden.

 

Vorteile für den Franchisenehmer

Die entsprechenden Vorteile, die Sie als Franchisenehmer aus der Beteiligung an einem Franchisesystem ziehen können sind:

- Risikominderung

Ein erprobtes Geschäftskonzept und die Hilfestellung der Systemzentrale sichern den Weg in die berufliche Selbständigkeit ab. 

Ein wesentlicher Teil der bei der Unternehmensgründung anfallenden Aufgaben wird dem Franchisenehmer von qualifizierten Spezialisten aus der Systemzentrale abgenommen. Dadurch kann er typische Anfängerfehler vermeiden und sich auf die in der Startphase entscheidenden Absatzbemühungen konzentrieren. Aber auch in den späteren Phasen der Geschäftsentwicklung hilft ihm das wirtschaftliche, organisatorische und branchenspezifische Know-How des Franchisegebers Fehler zu vermeiden und Risiken auszuschließen. Durch Arbeitsteilung kann sich der Franchisenehmer um die Erfüllung von Kundenwünschen und die Lösung von Kundenproblemen kümmern, anstatt sich bei der Erledigung einer Vielzahl von Aufgaben zu verzetteln. 

- Renommee

Die an einem erfolgreichen System beteiligten Franchisenehmer können nicht zu überschätzende Vorteile aus einem bereits erfolgreichen Markenverbund ziehen. Schon in der Startphase lassen sich mit einem bekannten und imageträchtigen Namen die unsichtbaren Markteintrittsbarrieren leichter überwinden und der Zugang zum Markt beschleunigen. So sorgt die Beteiligung an einem renommierten Franchisesystem für einen Vertrauensvorschuss auf Seiten der Kreditgeber. Auch im Kundenkreis stößt der Franchisenehmer auf einen bereits vorhandenen „guten Willen“ gegenüber seinem Angebot. Im harten Wettbewerb erweisen sich Bekanntheitsgrad und positive Imagefaktoren im Zweifelsfall als entscheidend.

- Koordination

Die Zentrale erhöht durch Koordination der Maßnahmen aller Beteiligten die Schlagkraft des Systems. Durch das sich erweiternde Franchisenetz erfährt das System eine Stärkung seiner Marktmacht, die beispielsweise bei gemeinschaftlichen Einkäufen gezielt zur Erlangung von Mengenrabatten eingesetzt werden kann. 

Auch lassen sich manche Marketinginstrumente erst ab einer gewissen Größenordnung und Marktpräsenz effizient einsetzen. Die Kostenvorteile stärken die Wettbewerbsposition des gesamten Systems.   

- Kooperation

Die Zusammenarbeit innerhalb des gemeinsamen Systems trägt zur Steigerung der beiderseitigen Leistungsfähigkeit bei und schafft Franchisesystemen unübersehbare Wettbewerbsvorteile. Der in einem funktionierenden partnerschaftlichen System anzutreffende Teamgeist setzt eine Eigendynamik in Gang, von der die Beteiligten unweigerlich mitgerissen werden. Der Erfahrungsaustausch innerhalb des Systems und die fortgesetzte Betreuung durch die Systemzentrale hilft dem einzelnen Franchisenehmer auch schwierigere Phasen der Geschäftsentwicklung erfolgreich zu überstehen.

- Produktivität

Durch den Erfahrungsvorsprung des Franchisegebers bei der Eröffnung eines neuen Betriebes kann die Vorbereitungszeit und die Anlaufzeit des jungen Unternehmens deutlich verkürzt werden. Dies ermöglicht eine deutliche Reduzierung der Gründungskosten. Die für Franchisesysteme charakteristische Arbeitsteilung erlaubt eine rationellere Betriebsführung als sie einem individuellen Unternehmen möglich wäre. Auf diese Weise kann er die Produktivität der ausgeübten Tätigkeit gegenüber klassischen Existenzgründungen deutlich steigern und innerhalb kürzester Zeit die Gewinnzone erreichen. 

 

Nachteile für den Franchisenehmer

Auch für den Franchisenehmer gilt, jede Münze hat zwei Seiten. Der Franchisenehmer wird mit den Problemen konfrontiert, die auf die Eigenheiten des Franchisings zurückgehen. Von besonderer Bedeutung sind:

- Anforderungen

Von einem Franchisenehmer werden regelmäßig soziale Fähigkeiten erwartet, wie sie ihm in diesem Ausmaß zuvor nur selten abverlangt wurden. Er soll sich nicht nur zu einem gewieften und zielstrebigen Unternehmer entwickeln, sondern auch mit hohem Einfühlungsvermögen seine Mitarbeiter motivieren, mit der Systemzentrale offen und konstruktiv kommunizieren sowie in ein Team mehr oder weniger konkurrierender Partner integrieren. In der Praxis erwiesen sich diese gegenläufigen Forderungen bisweilen als Quadratur des Kreises und sorgen für Frustration und Irritation.

- Bewertung

Die richtige Bewertung der Leistungen eines Franchisegebers ist überaus schwierig. So mangelt es vielfach an Transparenz aufgrund von Geheimhaltungsbedürfnissen. Nur selten lassen sich Angebote wirklich vergleichen. Entsprechend schwierig ist es für den künftigen Franchisenehmer, die Angemessenheit der geforderten Gegenleistung zu beurteilen. Dies gilt umso mehr als sich nicht mit Sicherheit voraussagen lässt, in welcher Weise der Franchisegeber seine Verpflichtungen erfüllen wird. Bei seinen Erkundigungen ist der künftige Franchisenehmer auf Aussagen Dritter angewiesen, die sich auf Vergangenheitsdaten beziehen. Unter allen Umständen sollte man sich vor der Entscheidung für ein bestimmtes System mit mehreren Franchisenehmern des betreffenden Systems in Verbindung setzen und deren Erfahrungen abfragen.

- Bindungen

Nach Abschluss des Franchisevertrages sieht sich der Franchisenehmer einer Vielzahl von Verpflichtungen gegenüber. Insbesondere muss er das Weisungs- und Kontrollrecht des Franchisegebers akzeptieren, das der Umsetzung des Franchisekonzeptes dient. Gleichzeitig ist er gezwungen seiner eigenen Kreativität Zügel anzulegen um nicht die Grenzen des Franchisekonzeptes zu sprengen.

- Abhängigkeit

Obgleich der Franchisenehmer als selbständiger Unternehmer angesehen wird, ist er in hohem Maße von der Geschäftspolitik und den Entscheidungen des Franchisegebers abhängig. Nicht immer entsprechen die Leistungen des Franchisegebers den in sie gesetzten Erwartungen, was den Geschäftserfolg erheblich beeinträchtigen kann. Auch muss der Franchisenehmer unter Umständen mit seinem eigenen Geschäft für Fehler einstehen, die der Franchisegeber und/oder andere Franchisenehmer zu verantworten haben. Als Schicksalsgemeinschaft haben die Partner die Folgen etwaiger Imageverluste ihres Systems zu tragen.

- Beschränkungen

Nach Beendigung der Franchisevereinbarungen kann der Franchisenehmer in der Regel nicht frei über seinen Betrieb verfügen. So wird sich der Franchisegeber aus nachvollziehbaren Schutzbedürfnissen heraus die Möglichkeit vorbehalten, den Käufer oder Erben des Betriebes als Nachfolger abzulehnen bzw. ein eigenes Vorkaufsrecht wahrzunehmen.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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