Der Betriebsfragebogen
Nach der Eröffnung eines Unternehmens muss dieses beim Finanzamt angemeldet werden. (innerhalb von 4 Wochen)
Die Anmeldung erfolgt in der Regel automatisch durch das Gewerbeamt, sofern eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Das Gewerbeamt leitet eine Anmeldekopie an das Finanzamt weiter.
Damit beginnt für den Selbständigen eine neue Ära in seinem Steuerleben. War er bislang gegenüber dem Finanzamt als Arbeitnehmer eher steuerlich passiv, muss der Existenzgründer aktiv tätig werden.
Abgabenverordnung, Einkommensteuergesetz und Umsatzsteuergesetz und einige Gesetze mehr bilden die Grundlage für sein zukünftiges Steuerhandeln.
Vom Finanzamt erhält der Selbständige nach Eingang der Gewerbeanmeldung einen so genannten Betriebsfragebogen. In diesem Fragebogen soll der zukünftige Unternehmer neben allgemeine Daten erste Auskünfte über die Art der Gewinnermittlung, über den voraussichtlichen Jahresumsatz und Jahresgewinn sowie über die Art der Erstellung der Umsatz- und Lohnsteuervoranmeldung geben.
Nachdem das Finanzamt den Fragebogen ausgefüllt vorliegen hat, wird aufgrund der gemachten Angaben, zunächst für ein Jahr, die Steuervorauszahlung festgelegt und dem Existenzgründer seine zukünftige Steuernummer zugeteilt.
Bei der Schätzung des voraussichtlichen Jahresumsatzes und Jahresgewinn sollte der Gründer umsichtig sein. Gibt er einen zu hohen Betrag an, verschenkt er wertvolle Finanzmittel, die gerade in der Anfangsphase nur knapp vorhanden sind. Sind hingegen die Angaben zu gering, so „spart“ er zunächst bei den Steuervorauszahlungen, setzt sich aber der Gefahr einer hohen Steuernachzahlung aus, die ihn finanziell in Bedrängnis bringen könnte.
Spätestens mit dem Vorliegen der Jahresabschlüsse und der Steuererklärung für die ersten drei Geschäftsjahre, erfolgt die erste Betriebsprüfung. In der Regel endet sie mit einer Steuernachzahlung. Es empfiehlt sich deshalb rechtzeitig einige Rücklagen für die Nachzahlung zu bilden.