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WFG Wiki / Gründung

Gründungsfinanzierung -B-

● Eigene Mittel

Bevor Sie andere Quellen anzapfen, sollten Sie erst einmal einen eigenen Kassensturz vornehmen. Was kann dabei alles zusammenkommen? Ein Sparbuch, Wertpapiere, Aktien, Investmentfondanteile, Bankguthaben, Goldmünzen, Schmuck und vieles mehr.

Ihre liquide Eigenkapitalbasis haben Sie so ermittelt. Die naheliegendste und einfachste Lösung ist nun die Einzahlung des Eigenkapitalanteils auf das Kapitalkonto Ihrer neu gegründeten Firma.

Darüber hinaus können Sie kein Unternehmen ohne Eigenkapital gründen! Ob für den unmittelbaren Start, für den geforderten Eigenkapitalanteil bei einigen öffentlichen Fördermitteln oder für die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe des Stammkapitals bei einer GmbH, ein Mindestbetrag an Kapital muss von Ihnen aufgebracht werden.

Je größer dieser Betrag ist, desto besser ist Ihre Verhandlungsbasis bei Ihrer Hausbank, wenn es um Ihre Fremdfinanzierung geht. 

 

● Sacheinlagen

Sie können auch Eigenkapital in Form der Bereitstellung von Grundstücken, Fahrzeugen, Maschinen, Vorräte, Büroausstattungen oder Prototypen in Ihre Firma einbringen.

Die Maßstäbe welche Sacheinlagen als Eigenkapital akzeptiert werden, sind allerdings sehr streng. Die Sacheinlage wird geprüft!

Ein Sachgründungsbericht ist vorgeschrieben.

Die Bewertung der eingebrachten Güter erfolgt durch einen unabhängigen Sachverständigen. Nur was dieser objektiv als Wert anerkennt, kann dann als Eigenkapital in die Eröffnungsbilanz eingesetzt werden.

Der Sachgründungsbericht hat alle wesentlichen Fakten wie einzubringende Gegenstände und ihre Beschreibung und Bewertung, die einbringenden Personen und die einzelnen Werte zu enthalten. Dieser Bericht muss jederzeit nachvollziehbar sein.

 

● Gesellschafterbeteiligung

Sollte Ihr eigenes Kapital zum Betreiben einer Firma nicht reichen, dann kann es durchaus zweckmäßig sein, sich nach einem Partner umzusehen.

Ihr Partner bringt ebenfalls Geld ins Unternehmen. Dadurch steigt Ihre Eigenkapitalbasis. Nach Außer erhalten Sie so Ihre Autonomie.

Im Innenverhältnis sind Sie aber nicht mehr alleiniger Herr Ihres Unternehmens, sondern müssen Ihre Entscheidungen gemeinsam mit Ihrem Partner und Mitgesellschafter treffen. 

Dies gilt besonders für die Rechtsformen BGB-Gesellschaft, oHG und GmbH. 

Neben der Haftung des Mitgesellschafters, gibt es das Problem der betrieblichen Mitsprache. 

Dieses Problem kann man nur bei einer Kommanditgesellschaft umgehen. Der Kommanditist leistet seine Einlage und erhält dafür einen entsprechenden Anteil am Gewinn und haftet nur mit seinem Anteil am Verlust. Darüber hinaus hat er kein Mitspracherecht. Allein der Komplementär vertritt die Firma und trifft die Entscheidungen. Aber auch in diesem Fall müssen Sie einen Rechenschaftsbericht ablegen und sind für eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals Ihres Kommanditisten verantwortlich.

Wichtig ist vor allem, Sie sichern Ihr Gesellschaftsverhältnis vertraglich ausreichend ab. Fixieren Sie die Bedingungen der Zusammenarbeit, der Mitsprache, die Form der Gewinnverteilung, die Regeln der Haftung, des Ausscheidens, die Vermögensaufteilung bei der Auflösung der Gesellschaft, die Modalitäten der Weiterveräußerung der Geschäftsanteile.

 

● Mitarbeiterbeteiligung

Sie können auch Ihre Mitarbeiter direkt an Ihrem Unternehmen beteiligen. 

In der Regel geschieht dies durch eine stille Beteiligung.

Ihre Mitarbeiter erwerben Anteilsscheine am Unternehmen und erhalten im Gegenzug eine jährliche Rendite. Nach einem vorweg vereinbarten Zeitraum fließt den Mitarbeitern das eingezahlte Geld inklusive Zinsen zurück.

In der Regel ist eine Verlustbeteiligung der Mitarbeiter ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für die Mitsprache.

Das Beteiligungskapital fließt in die Eigenmittel des Unternehmens und verbessert somit die Bonität und damit die Refinanzierung.

Diese Form der Finanzierung ist für Gründer eigentlich nicht geeignet. Sie kommt eher bei bereits gegründeten Firmen mit einem sicheren Kundenstamm und einem soliden Auftragssockel in Frage. 

 

● Business Angels

Business Angels steigen meist in sehr frühen Unternehmensphasen ein.

Häufig dient ihr Kapital dazu, den Businessplan zu erstellen oder die Geschäftsidee umzusetzen. 

Im Schnitt geben Angels bis zu 500.000 € und erhalten im Gegenzug eine Minderheitenbeteiligung am Unternehmen.

Neben dem vollhaftenden Eigenkapital bieten sie dem Gründer auch eine Rundumbetreuung. Als meist erfahrene Manager, sind sie zugleich Förderer und Ratgeber.

Sie profitieren vom Management-Know-How der Angels und von deren Kontakten zu potenziellen Geschäftspartnern und Beratern.

Größtes Problem ist es, den passenden Angel für Ihre Pläne zu finden. Hierzu veranstalten Business Angels so genannte regionale Business-Angel-Treffen. Bei diesen Treffen können potenzielle Gründer bzw. Jungunternehmer ihre Gründungskonzepte und Ideen präsentieren.   

 

● Venture Capital

Dabei beteiligt sich ein Venture Capital Fonds, in der Regel als GmbH-Gesellschafter oder Aktionär mit einer Minderbeteiligung am Unternehmen.

Venture Capitalists wenden sich vor allem an junge innovative Firmen aus dem High-Tech-Bereich und profitieren überwiegend von den Wertsteigerungen der Beteiligung.

Der Vorteil für die jungen Unternehmen liegt, neben keinen laufenden Tilgungen, vor allem in der Managementunterstützung. Der erfahrene Venture Capitalist unterstützt das Unternehmen mit seinen Kontakten und sorgt auch für eine laufende begleitende Kontrolle im Rechnungswesen. 

Für seinen Kapitaleinsatz fordert er wesentliche Mitspracherechte und eine weitest mögliche Sicherstellung der erwarteten Rendite etwa durch bevorzugte Möglichkeiten zum Aktienverkauf bei einem Börsengang oder bevorzugte Gewinnzuweisungen.

Venture Capitals bewirken die Zusammenfassung von Kapital und Technologie, verbunden mit einer Managementservicefunktion.

Die VC-Finanzierung findet ausschließlich in Bereiche statt, wo anfänglich ein großes Risiko vorhanden ist, später aber überdurchschnittliche Gewinne winken.

Endziel ist und bleibt, das junge Unternehmen börsenreif zu machen.

Befindet sich das Unternehmen in einer soliden Gewinnzone, geht die VC-Finanzierung meist in eine konventionelle Finanzierung über.

Das „going by public“, die Börseneinführung, steht bevor. Sobald dann das Unternehmen börsenreif ist und die Erstemission erfolgreich durchgeführt wurde, werden die VC-Geber versuchen, den Wertzuwachs des von ihnen investierten Risikokapitals durch den Verkauf ihrer Anteile an der Börse zu realisieren.

Diese Finanzierungsform ist für den normalen Gründer ungeeignet. 

 

● Private Equity

Über eine Beteiligungsgesellschaft (private oder öffentliche) holt sich der kapitalsuchende Gründer einen Partner.

Das Geld fließt sofort in das Unternehmen ein und gilt als Eigenkapital.

Im Gegenzug erhält der Kapitalgeber am Ende des Engagements meist eine zweistellige Rendite sowie ein Mitspracherecht während der Beteiligungsphase.

Die Privat-Equity-Gesellschaften investieren in der Regel in bereits etablierten Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzials, als ungeeignet für den normalen Gründer.

Sie stellen vorbörsliches, privates und vollhaftendes Eigenkapital zur Verfügung, das häufig aus Fonds von Geldanlegern stammt.

Ziel ihrer Beteiligung ist eine hohe Wertsteigerung des Unternehmens und der anschließende Börsengang.

Ihr Firmenengagement beginnt in der Regel bei 3 Millionen Euro und dauert 3 bis 7 Jahre. 

Nach der Beteiligungslaufzeit werden die Firmenanteile an der Börse angeboten oder an anderen Firmen verkauft.

Alternativ kann der Altgesellschafter die Firmenanteile aus dem Cash-Flow zurückkaufen, was letztendlich zu einem hohen Kapitalabfluss führt. 

Problematisch ist auch die Aufgabe der eigenen Firmensouveränität.

In Deutschland gibt es mittlerweile ein breites Spektrum von Beteiligungsgesellschaften, die sich durch ihre Art und ihre Ziele sehr voneinander unterscheiden. Nähere Einzelheiten erteilt der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften.

Informieren Sie sich über die Ziele und die Art der Förderung bevor Sie auf eine Gesellschaft zugehen.

Dreh- und Angelpunkt im Akquisitionsprozess von Beteiligungskapital ist Ihr Businessplan.

Für die erste Kontaktaufnahme ist das Executive Summary (Unternehmensprofil) auf 3 bis 5 Seiten ausreichend.

Später, wenn auf Seiten des Kapitalgebers Interesse vorhanden ist, benötigen Sie einen ausführlichen Businessplan.

 

● Aktienemission

Zugang zur Börse haben nur Unternehmen der Rechtsformen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und Aktiengesellschaften (AG).

Die AG eignet sich besonders für die Aufbringung höherer Eigenkapitalbeträge, da durch die Stückelung des Kapitals in kleine Beträge eine Beteiligung mit geringerem Kapital möglich ist (Mindestnennwert bei einer kleinen AG pro Aktie beträgt 2,50 €) und die Anteile eine hohe Fungibilität besitzen.

Zudem ermöglicht die Organisationsform der AG einer großen Anzahl von Eigentümern mit grundsätzlich nur kapitalmäßigem Interesse sich zu beteiligen. 

Auch gibt es kein „Spin off“. Der Aktionär kann seine Bindung an der AG nicht wie ein anderes Engagement kündigen, sondern nur durch Veräußerung seiner Aktien lösen. Dadurch steht der AG das Eigenkapital langfristig zur Verfügung, auch wenn sich der Kreis der Eigentümer ändert.

Gerade vor dem Hintergrund der „Kleinen AG“ und deren Handhabung, kann diese Rechtsform für Gründer interessant sein. 

Knackpunkt ist der hohe Verwaltungsaufwand (Jahresabschlüsse, Aufsichtsrat, Hauptversammlung).

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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