Das Hausbankprinzip
Es gilt für Sie, wenn Sie öffentlich geförderte Darlehen und Zuschüsse beantragen, das so genannte Hausbankenprinzip. Das heißt: Den Antrag für ein gefördertes, zinsgünstiges und langfristiges Darlehen stellen Sie nicht direkt bei der Förderbank, sondern bei einer Sparkasse, einer Volks- und Raiffeisenbank oder einer Privatbank – und zwar bevor Sie Ihr Vorhaben in Angriff nehmen. Für das von Ihnen beantragte Darlehen haftet Ihre Hausbank in der Regel gegenüber der Förderbank. Logischerweise wird sie das Risiko nicht alleine tragen wollen und Ihnen deshalb auf den Zahn fühlen: in punkto Sicherheiten und hinsichtlich Ihres Geschäftskonzeptes.
Das Hausbankprinzip, auch Hausbankverfahren genannt, wurde entwickelt, da Förderinstitutionen nicht in Konkurrenz zu den staatlichen Banken treten dürfen. Aus diesem Grund kooperieren sie bei der Beantragung öffentlicher Mittel mit den Kreditinstituten.
Durch das Hausbankprinzip ist eine Beantragung von Förderdarlehen nur über die Hausbank möglich und kann nicht direkt bei den Vergabestellen erfolgen. Eine Ausnahme bilden Subventionen und Zuschüsse. Sie bedürfen keiner Zustimmung der Bank.
Im Rahmen des Hausbankprinzips prüft die Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbank oder private Geschäftsbank anhand der eingereichten Unterlagen und des Finanzierungskonzept, Kreditnehmer und Vorhaben und stellt nach positiver Bewertung den Antrag bei der entsprechenden Förderbank. Wird den öffentlichen Mitteln stattgegeben und das Förderdarlehen bewilligt, leitet die Hausbank die Gelder an den Kunden weiter. Außerdem übernimmt sie die Haftung für die beantragten Mittel, wobei je nach Programm auch Haftungsfreistellungen bis zu 80 % möglich sind.
Dabei ist der Begriff des Hausbankprinzips jedoch irreführend. Bei der Hausbank handelt es sich nicht zwingend um diejenige Bank, mit der der Unternehmer bereits eine Geschäftsbeziehung unterhält. Er kann auch jede andere regionale Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbank oder private Geschäftsbank kontaktieren.