Kammern: IHK und HwK
Die Mitgliedschaft in der örtlichen Kammer (IHK oder/und HwK) ist eine gesetzliche Pflicht.
Die Mitgliedschaft beginnt automatisch mit der Gewerbeanmeldung.
Der Beitrag bemisst sich aus:
Grundbetrag (50 bis 250 €) je Unternehmensgröße + Umlagebetrag (0,28 % des Gewerbeertrags)
● Handwerksrolle
Will sich ein Handwerker selbständig machen, so muss er einen Antrag auf Eintrag in die Handwerksrolle stellen. (Nicht alle Gewerke sind eintragungspflichtig!)
Voraussetzung für den Eintrag in die Handwerksrolle ist der Meistertitel oder eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Kammer. Mit dem Eintrag erhält der Selbständige die Handwerkskarte.
Die Handwerkskarte ist ein wichtiges und notwendiges Dokument für die Gewerbeanmeldung.
Bei einer GmbH-Gründung genügt es, wenn ein Meister als technischer Betriebsführer eingestellt wird.
Der Selbständige braucht in diesem Fall keinen Meistertitel.
Bei „handwerksähnlichem“ Gewerbe (Anlage B der Handwerksordnung) kann ein Unternehmen ohne Meisterbrief geführt werden.