Finanzamt
Unabhängig vom Dienstweg (die eigentliche Anmeldung erfolgt über die Gewerbeanmeldung) sollte der Selbständige seine Betriebseröffnung formlos dem Finanzamt mitteilen.
Freiberufler, die nicht gewerbeanmeldepflichtig sind, müssen sich innerhalb von vier Wochen nach Beginn ihrer Tätigkeit beim Finanzamt melden.
Einige Tage nach der Anmeldung wird dem Unternehmen eine Steuernummer zugeteilt, die künftig bei allen Erklärungen, Voranmeldungen, Zahlungen und Schriftverkehr (auch auf der Geschäftspost ist die Nummer anzugeben) anzugeben ist.
Ferner erhalten die Selbständigen einen Fragebogen mit verschiedenen Fragen zu künftigen Umsätzen und Gewinnen, der innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt zurückgegeben werden muss.
Der Fragebogen informiert auch über das Umsatzsteuerverfahren und andere wichtige steuerrechtliche Regelungen, die beachtet werden müssen.
Von den Löhnen/ Gehältern, die ein Unternehmen an seine Arbeitnehmer zahlt, muss die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt der Betriebsstätte abgeführt werden - das Unternehmen ist für die ordnungsgemäße Lohnsteuerabführung verantwortlich, es haftet für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat. Soweit die Haftung reicht, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer Gesamtschuldner.
Ist der Arbeitnehmer Mitglied in einer kirchlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Kirchensteuer erhebt, ist der Arbeitgeber außerdem verpflichtet, Kirchensteuer einzubehalten und zusammen mit der Lohnsteuer und dem Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abzuführen. Die Kirchensteuer beträgt abhängig vom jeweiligen Bundesland 8 Prozent oder 9 Prozent der Lohnsteuer.
Vorsicht !!!
Dieser Fragebogen dient auch zur Festsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer.
Bei der Schätzung des voraussichtlichen Jahresumsatzes und Jahresgewinn sollten Sie umsichtig vorgehen. Geben Sie einen zu hohen Betrag an, verschenken Sie wertvolle Finanzmittel, die gerade in der Anfangsphase knapp sind. Sind hingegen die Angaben zu gering, so „sparen“ Sie zunächst bei den Steuervorauszahlungen, setzen sich aber der Gefahr einer hohen Steuernachzahlung aus, die Sie unter Umständen in großen Liquiditätsschwierigkeiten bringen könnte.
Deshalb schalten Sie von Anfang an einen Steuerberater ein, der diesen Fragebogen für Sie ausfüllt!!!!