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Geschäftsidee -D-

Wie schützt man eine Geschäftsidee

Gerade am Anfang ist die Geschäftsidee und mit ihr das werdende Unternehmen besonderen Gefahren ausgesetzt. Da viele Ideen auf Neuerungen von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren basieren, sind sie eine Fundgrube für Menschen, die sich allzu gerne neue Ideen "ausleihen".

Der Gesetzgeber hat daher mehrere Möglichkeiten geschaffen, das geistige Eigentum eines Unternehmens rechtlich zu schützen. Zusätzlich gibt es auch noch eine Vielzahl weiterer Schutzmaßnahmen.

Grundsatz 1: Geheimhaltung

Jeder Beteiligte eines Gründungsprojektes sollte stets Verschwiegenheit wahren. Informationen über die Innovation sollten nur abstrakt und skizzenhaft verfasst werden.

Experten, die zur Konsultation herangezogen werden, sollten zur Verschwiegenheit verpflichtet und Dokumente, die Details über die Geschäftsidee beinhalten, mit "vertraulich" gekennzeichnet werden.

Grundsatz 2: Schutzrechte

Ein Schutzverfahren, wie etwa die Patentanmeldung leitet man beim Deutschen Patent- und Markenamt in München ein. 

Wenn man auf internationalem Parkett ausreichend geschützt sein will, wendet man sich zusätzlich an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

● Schutzrechte

► Patente

Ein Patent kann nur auf ein kommerziell nutzbares, neues Produkt angemeldet werden. Es kann für die Dauer von bis zu 20 Jahren geschützt werden, was aber sehr kostenintensiv ist. 18 Monate nach Anmeldung wird das Patent veröffentlicht und die Geheimhaltung ist nicht mehr gewährleistet. 

► Gebrauchsmuster

Im Unterschied zum Patent ist beim Gebrauchsmuster die maximale Schutzdauer auf zehn Jahre beschränkt. 

Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Es wird nach der Anmeldung nur geprüft, ob die Erfindung als Gebrauchsmuster geschützt werden kann, außerdem wird sie einer Plausibilitätskontrolle unterzogen.

Daraufhin wird das Gebrauchsmuster registriert.

Eventuelle Überschneidungen mit bereits eingetragenen Gebrauchsmustern sind also möglich. Sie werden erst dann geprüft, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Um dem vorzubeugen kann man einen Rechercheantrag stellen.

► Markenschutz

Namen, Worte, Buchstabenfolgen, Logos, sogar Farbkombinationen und Erkennungsmelodien können markenrechtlich geschützt werden. Die Dauer des Schutzes beträgt zunächst zehn Jahre, kann aber immer wieder um zehn Jahre verlängert werden. 

► Geschmacksschutz

Sowohl grafische als auch plastische Designs können mittels Geschmacksmuster auf bis zu 25 Jahre geschützt werden. Ein Geschmacksmuster kann noch bis zu einem Jahr, nachdem es auf den Markt gekommen ist, als Neuheit angemeldet werden.

► Firmenname

Sie werden automatisch mit Eintrag in das Handelsregister geschützt, so kann in derselben Branche und im selben Amtsbezirk kein zweites Unternehmen unter demselben Namen tätig werden. Firmennamen können zusätzlich als Markennamen geschützt werden.

► Domains

Solange man keine Markenrechte anderer verletzt, ist der Domainname mit Eintragung bei der DENIC eG Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft geschützt und erlischt erst mit der Löschung aus dem Verzeichnis der DENIC. Domainnamen können auch als Marken geschützt werden.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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