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Geld für Gründer(innen)

Diese Zuschüsse sollten Sie kennen

Wer sich selbstständig machen oder gründen möchte, braucht meistens erstmal Geld. Keine Sorge: Es gibt viele Wege, um an die nötigen Mittel zu kommen.

Zumeist ist es eine echte Herausforderung, sich eine Existenz aufzubauen. Damit das Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat, braucht es nicht zuletzt einen soliden Finanzplan. Doch gerade das Thema Geld beunruhigt viele Gründerinnen und Gründer. 

Grundsätzlich ist man beim Thema Finanzierung mit einer Vorab-Recherche im Netz gut beraten: Auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gibt es etwa eine Reihe von Checklisten und Übersichten zum Thema Finanzierung und Förderung für Gründerinnen und Gründer.

Auch Webseiten wie Fuer-Gruender.de bieten einen kostenfreien Fördermittelcheck. Dort sind über 1000 verschiedene Fördermittelprogramme und Zuschüsse gelistet, die sich an Gründerinnen und Gründer sowie an kleine Betriebe aus allen Branchen richten.

Hier eine Auswahl wichtiger Zuschüsse, Darlehen und Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick:

Gründungszuschuss

Diejenigen, die Arbeitslosengeld beziehen und sich selbstständig machen möchten, können bei der Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Er wird zunächst sechs Monate lang gezahlt. Wie hoch er ausfällt, hängt von der Höhe des Arbeitslosengeldes des Antragstellers oder der Antragstellerin ab.

Hinzu kommt pro Monat ein Betrag von 300 Euro. Nach Ablauf der sechs Monate können Interessierte weitere neun Monate 300 Euro erhalten - vorausgesetzt, sie können nachweisen, dass sie hauptberuflich selbstständig sind.

Zinsgünstige Förderkredite

Existenzgründerinnen und Existenzgründer haben auch die Möglichkeit, bundesweit Fördermittel bei der KfW abzurufen. Mit dem sogenannten ERP-Gründerkredit lassen sich bis zu 125.000 Euro zinsgünstig aufnehmen. Eigenkapital müssen Gründungswillige nicht vorweisen, die KfW übernimmt zudem 80 Prozent des Kreditrisikos.

Ebenfalls zinsgünstige Darlehen für Unternehmensgründungen bieten die Förderbanken der Bundesländer. Die Anträge laufen bei den meisten öffentlichen Förderkrediten nicht über die Förderbank selbst, sondern über die jeweilige Hausbank (Hausbankprinzip).

EXIST-Gründerstipendium

Mit diesem Stipendium fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Studierende, Absolventen von Hochschulen und Wissenschaftler bei einer Existenzgründung. Voraussetzung für die Förderung: Bei dem Vorhaben muss es sich um ein innovatives technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt handeln, das es in der Art noch nicht gibt und das bei Umsetzung gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten hat.

Für maximal ein Jahr erhalten Gründungswillige bis zu 3000 Euro pro Monat zur Sicherung ihres Lebensunterhalts plus einen Kinderzuschlag von 150 Euro pro Monat und Kind. Außerdem gibt es für Gründungswillige höchstens 30.000 Euro für Sachausgaben und weitere 5000 Euro für Coachings.

High-Tech-Gründerfonds

Startups aus den Bereichen Digital Tech, Industrial Tech, Life Sciences und Chemie haben Chancen auf Mittel aus dem High-Tech-Gründerfonds (HTGF).

Zu den Fondsinvestoren gehören neben dem BMWK sowie der KfW Capital derzeit nach Angaben des HTGF 33 Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft. Über alle Finanzierungsrunden investiert der HTGF bis zu drei Millionen Euro in ein Unternehmen. Das Finanzierungsmodell ist individuell auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten.

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm, das junge und innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt. Es ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angesiedelt.

Daneben richtet sich das Programm an Investoren, die dazu animiert werden sollen, Geschäftsanteile an diesen jungen und innovativen Unternehmen zu erwerben. 20 Prozent des Betrags, den sie investiert haben, bekommen Investoren vom BMWK zurückerstattet. Die Mindestinvestitionssumme muss übrigens bei 25.000 Euro liegen.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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