Versicherungsvertrag
Der Versicherungsabschluss ist nichts anderes als der Kauf eines Schutzes und ist demnach genauso zu behandeln wie der Kauf einer x-beliebigen Dienstleistung.
Folgendes sollte dabei mindestens beachtet werden:
- Jede Versicherung ist im Umfang und Leistung begrenzt. Um einen ausreichenden Schutz zu erlangen, muss auf die betriebliche und / oder private Situation besonders geachtet werden.
- Es sollen mindestens zwei schriftliche Angebote von zwei Assekuranzen eingeholt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beide Angebote die gleichen Leistungen anbieten, denn nur so sind sie vergleichbar.
- Gesellschaften ohne Vertreterheer sind in der Regel die preiswertesten Assekuranzen.
- Es ist nicht zwingend notwendig alle Verträge bei nur einer Versicherungsgesellschaft abzuschließen, zumal nicht alle Versicherungssparten bei einer Gesellschaft preislich gleich günstig sind.
- Es sollten die kürzesten Laufzeiten vereinbart werden. Nur so ist es möglich, bei Bedarf die Gesellschaft zu wechseln.
- Eine Überversicherung durch mehrere Verträge bei unterschiedlichen Assekuranzen ist zu vermeiden. Im Schadensfall zahlt bloß eine Gesellschaft und zwar die mit dem ältesten Vertrag.
- Es empfiehlt sich auf die Vertragsauflagen zu achten. Werden Auflagen vom Versicherten nicht erfüllt oder missachtet, so besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz erlischt.
Wenn die Unternehmensrisiken erkannt und der gewünschte Versicherungsschutz klar ist, sollten sich die in der Firma für diesen Bereich Zuständigen noch einmal Zeit nehmen, die unumgänglichen Formalitäten sorgfältig zu erledigen. Dazu gehört es, das Auftragsformular und etwaige Zusatzfragebögen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.
Darüber hinaus zählt für die Assekuranzen nur das, was schriftlich erfasst und vereinbart und damit Grundlage des Vertrages wird.
Deshalb ist es besonders wichtig, die Formulare noch einmal auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen. Dies gilt auch dann, wenn sie durch einen Vertreter der Versicherungsgesellschaft ausgefüllt werden.