Gewerbeanmeldung nicht vergessen! Nachdem Sie sich überlegt haben, womit Sie sich selbstständig neben dem Studium machen wollen, geht es an den offiziellen Teil: Sie müssen ihr Gewerbe bei ihrem zuständigen Gewerbeamt anmelden, denn es gilt in Deutschland: Sobald hinter einer Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht steht, muss die Geschäftstätigkeit auch angemeldet werden.
Dafür haben Sie rund sechs Wochen nach dem Beginn ihrer Selbstständigkeit Zeit. Das Gewerbeamt unterscheidet nicht danach, ob Sie hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig sind oder ob Sie ein Kleingewerbe ausüben.
Für gewöhnlich entscheiden sich Studenten für eine nebenberufliche Tätigkeit. Ob es sich um eine Teil- oder Vollzeitselbstständigkeit handelt, ist durch die Rechtsprechung geregelt. Neben dem zeitlichen Aufwand wird dabei auch die wirtschaftliche Bedeutsamkeit betrachtet. Die 20-Stunden-Regel (pro Woche) gilt eigentlich für abhängige Nebenjobs. Doch auch bei selbstständigen Tätigkeiten dient sie als Orientierungsrahmen.
Solange Sie ihre gewerbliche Tätigkeit mit einem Studium kombinieren, üben Sie in der Regel ein Kleingewerbe aus.
Ein Kleingewerbe unterscheidet sich nach dem Handelsgesetzbuch von einem Vollgewerbe dadurch, dass bei einem Kleingewerbe kein „in kaufmännischer Art und Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb“ nötig ist.
Des Weiteren gibt es für bestimmte Berufsgruppen die Möglichkeit, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen.
Ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind, ist im Einkommensteuergesetz § 18 definiert.
Nach ihrer Anmeldung beim Gewerbeamt informiert dieses das Finanzamt, von dem Sie daraufhin den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Weiterhin wird ihre Gewerbeanmeldung auch an die IHK oder Handwerkskammer und der Agentur für Arbeit und gegebenenfalls die Berufsgenossenschaft übermittelt.
Beachten Sie, dass für bestimmte Berufe Bescheinigungen notwendig sind, um ein Gewerbe anzumelden zu können. Das betrifft fast alle Handwerker, die sich dafür an ihre Handwerkskammer wenden müssen.