Allgemeines zur Rechtsformwahl
Bei der Gründung eines Unternehmens ist die Wahl der geeigneten Rechtsform von großer Bedeutung, da diese weitreichenden Auswirkungen auf die Organisation, die Haftung sowie die steuer- und arbeitsrechtliche Behandlung des Unternehmens hat.
Rechtsformen sind keinesfalls statisch und können verändert werden. Daher ist es wichtig langfristige Perspektiven für sein Unternehmen einzuplanen. Nicht nur bei der Gründung, sondern auch in den folgenden Situationen, muss die Rechtsform des Unternehmens überdacht werden:
-bei Wachstum des Unternehmens (positiv wie negativ)
- bei Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber
- bei Veränderung der Gesellschaftsverhältnisse (Ausscheiden oder Aufnahme von Gesellschaftern)
- bei einer (Teil-)Veräußerung des Unternehmens
- bei einer Fusion oder Kooperation
Von zentraler Bedeutung ist auch die Frage der Geschäftsführung, die erheblichen Einfluss auf die Rechtsformwahl hat. Nicht alle Gesellschaftsformen lassen es zu, dass ein Externer die Geschäftsführung (Fremdgeschäftsführung) übernimmt, also eine Person, die nicht zugleich auch Gesellschafter ist. Oft ist aber auch genau das der Wunsch der Gesellschafter. Gerade bei kleinen Personengesellschaften macht die Führung des Unternehmens durch die Gesellschafter Sinn.
Bei größeren Kapitalgesellschaften hingegen kann gegenteiliges der Fall sein.
Diese Fragen sollten nicht ohne die Beratung durch einen Rechtsanwalt und Steuerberater entschieden werden. Die folgenden Informationen können und wollen eine solche Beratung nicht ersetzen. Sie sollen Ihnen aber helfen, ein Gespür für die zu treffenden Entscheidungen zu entwickeln, wichtige Vorfragen abzuklären und sich auf das Abenteuer "eigenes Unternehmen" optimal vorzubereiten.