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Wahl der richtigen Rechtsform -C-

Personengesellschaft versus Kapitalgesellschaft

● Personengesellschaft

Typisch für Personengesellschaften ist, dass die Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Die Gesellschafter müssen kein Mindestkapital aufbringen und sind darüber hinaus nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter ihres Unternehmens.

Das heißt, dass es eine persönliche Einbindung der Gesellschafter in die Gesellschaft gibt. In den meisten Fällen beteiligen sich die Gesellschafter persönlich an der Erreichung der Gesellschaftsziele, die sich aus dem bei der Gründung Sinnvollerweise festzulegenden Gesellschaftszweck ergeben.

Die Gesellschafter legen Teile ihres Vermögens in die Personengesellschaft ein. Dieses wird insgesamt zum Betriebsvermögen der Gesellschaft (Gesamthand). Im Gegenzug erhält jeder Gesellschafter eine Beteiligung am Gesellschaftsvermögen. Diese Beteiligung berechtigt nur zu einem prozentualen Anteil, nicht jedoch dazu, auf einzelne Rechte oder Gegenstände der Gesellschaft zuzugreifen. 

Zu den Personengesellschaften zählen Rechtsformen wie die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), offene Handelsgesellschaft (oHG) und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG).

● Kapitalgesellschaft

Der zentrale Unterschied zwischen einer Kapitalgesellschaft und einer Personengesellschaft liegt im so genannten Trennungsprinzip. Bei der Kapitalgesellschaft werden die Gesellschaft und der Gesellschafter voneinander unabhängig behandelt. Dadurch, dass die Gesellschaft eine eigenständige Rechtspersönlichkeit ist, ist sie selbst Eigentümerin aller Vermögensgegenstände wie Maschinen, Waren und Grundstücke. 

Sie allein ist Gläubigerin von Gesellschaftsforderungen und sie allein haftet für die Verbindlichkeiten. Daher handelt sie auch als juristische Person nicht durch die Gesellschafter an sich, sondern durch ihre Organe.

Es gibt anders als bei der Personengesellschaft grundsätzlich keine Mithaftung der Gesellschafter. Andererseits kann ein Gesellschafter auch nicht über das Vermögen der Gesellschaft verfügen. Die Geschäftsanteile der Gesellschaft sind rechtlich selbstständig. Das heißt, durch den Wechsel von Gesellschaftern ändert sich das Vermögen der Körperschaft nicht. Der Wert des Betriebsvermögens und der Wert der Anteile sind voneinander unabhängig, wie man zum Beispiel an den Börsenkursen für die Aktien einer AG gut erkennen kann.

Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bzw. die Unternehmergesellschaft (UG),die Aktiengesellschaft (AG), die Limited (Ltd.) oder die Corporation (Inc.). Ihre Gesellschafter beziehungsweise Aktionäre haften – mit Ausnahmen – nur in Höhe ihrer Einlage.

● Mischformen

Eine besondere Mischform einer Personengesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft ist die GmbH & Co.KG.

Eine interessante Abwandlung von diesem Modell stellen zudem die Corporation &Co.KG oder die Ltd. & Co.KG dar.

Der Vorteil bei diesen Mischformen ist, dass der voll haftende Teil der KG, der Komplementär, keine Privatperson ist, die mit ihrem Privatvermögen haftet, sondern in diesem Fall eine Kapitalgesellschaft. So kann man als Komplementär seine Haftung beschränken. Die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft sind meist gleichzeitig die Kommanditisten der KG, die nur mit der Höhe ihrer Einlage haften müssen.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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