Partnerschaftsgesellschaft
Kriterium: Gründungsformalitäten
Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige der Freien Berufe zur Ausführung ihrer Berufe zusammenschließen. Die Gesellschaft entsteht durch einen schriftlichen Vertrag, in dem der Name und Sitz der Partnerschaft sowie die Namen und Vornamen, Beruf und Wohnort jedes Partners aufzuführen sind.
Kriterium: Firmierung
Der Name der Partnerschaft muss den Namen mindestens eines Partners sowie den Zusatz „& Partner“ oder „Partnerschaft“ enthalten. Darüber hinaus müssen die Berufsbezeichnungen aller Partner angegeben werden.
Kriterium: Haftung
Für die Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft haften den Gläubigern neben dem Vermögen der Gesellschaft auch die Partner als Gesamtschuldner. Die Partner können jedoch ihre persönliche Haftung für Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf denjenigen von ihnen beschränken, der innerhalb der Partnerschaft die entsprechende berufliche Fehlleistung zu verantworten hat.
Kriterium: Firmenleitung
Jeder Partner ist allein zur Vertretung der Partnerschaft berechtigt. In Rahmen der Vertrags-autonomie kann jedoch bestimmt werden, dass alle oder mehrere Partner nur gemeinsam zur Vertretung berechtigt sein sollen.
Kriterium: Eigenkapital
Das Gesetz schreibt kein Eigenkapital vor. Will man aber Fremdkapital aufnehmen, so sollte eine entsprechende Eigenkapitalquote vorhanden sein (vernünftigerweise mindestens 15 Prozent).
Kriterium: Eintrag ins Partnerschaftsregister
Der Eintrag in das Partnerschaftsregister ist gesetzlich vorgeschrieben. Erst mit dem Eintrag entsteht eine Partnerschaftsgesellschaft. In der Zeit zwischen dem Gesellschaftsvertrag und dem Eintrag handelt es sich bei der Partnerschaft um eine normale GbR.
Kriterium: Gewinn- und Verlustverteilung
Gewinn- und Verlustverteilung oder die Entnahmemöglichkeiten sind im PartGG nicht geregelt. Im Rahmen der Vertragsautonomie sind allen Gestaltungsmöglichkeiten keine Grenzen gesetzt.
Kriterium: Buchführungspflicht / Rechnungslegung
Da die Partnerschaften freiberuflich tätig sind, müssen sie weder nach Handels- oder Steuerrecht Bücher führen.
Kriterium: Steuern
a) Einkommensteuer
Die Partnerschaft wird wie eine GbR besteuert. Insoweit kann an dieser Stelle auf die Ausführung zur GbR verwiesen werden.
b) Gewerbesteuer
Es besteht keine Gewerbesteuerpflicht
Kriterium: Publizitätspflicht
Es besteht keine Publizitätspflicht.
Kriterium: Unternehmensnachfolge
Unternehmensverkauf
Eine Übertragung von Partnerschaftsanteilen ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, der Partnerschaftsvertrag lässt eine Übertragung zu oder alle Partner sind mit der Übertragung einverstanden.
Erbfolge
Die Beteiligung an einer Partnerschaftsgesellschaft ist nicht vererbbar. Der Anteil des Erblassers fällt automatisch den verbliebenen Partnern zu. Der/die Erben haben allerdings einen Abfindungsanspruch gegen die verbleibenden Partner. Eine Vererbbarkeit kann im Rahmen der Vertragsfreiheit festgeschrieben werden, wenn der Erbe die Qualifikation zur Ausübung eines freien Berufes besitzt. In diesem Fall haftet er uneingeschränkt wie der Erblasser mit seinem Privatvermögen. Er hat allerdings die Möglichkeit innerhalb von drei Monaten aus der Partnerschaft auszutreten. In diesem Fall erhält er eine Abfindung für seinen Anteil.
Kriterium: Gründungskosten
Die Gründungskosten belaufen sich auf ca. 750 Euro.
Kriterium: Gesetzliche Grundlagen
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
Kriterium: Mindestpersonenzahl bei Gründung
2 Personen
Kriterium: Rechtspersönlichkeit
Keine eigene Rechtspersönlichkeit. Mit dem Eintrag ins Partnerschaftsregister ist die Gesellschaft als solche teilrechtfähig, d.h. sie kann Rechte, Eigentum und Grundstücke erwerben sowie klagen und verklagt werden.
Kriterium: Vertragsgestaltung
Ein Gesellschaftsvertrag ist notwendig. Es besteht aber ein sehr großer Gestaltungsspielraum.