Finanzielle Auswirkungen. Wie viel Sie verdienen, wenn Sie sich als Student selbstständig machen, ist Ihnen selbst überlassen. Bei der Höhe Ihres Einkommens sind Ihnen grundsätzlich keine Grenzen gesetzt. Allerdings müssen Sie hierbei ein paar steuerliche Besonderheiten Regelungen zur Sozialversicherung sowie zu staatlichen Förderung beachten.
Allgemein gilt: »Sobald Einnahmen erzielt werden – egal in welcher Form – muss das gemeldet werden«, der Krankenversicherung, dem Bafög-Amt und unter Umständen auch dem Finanzamt und dies führt unweigerlich zu Konsequenzen.
Einkommensteuer
Bis zu einem Grundfreibetrag bis 10.908 € pro Jahr sind Sie von der Zahlung der Einkommensteuer befreit. Für den Verdienst, der über dieser Grenze liegt, zahlen Sie als Student mit einer selbstständigen Tätigkeit Einkommensteuer.
Sozialversicherung
Sind Sie unter 25 bleiben Sie auch während des Studiums über bei Ihren Eltern krankenversichert. Das gilt allerdings nur, sofern Ihr Verdienst nicht mehr als 520 € im Monat beträgt. Überschreiten Sie diese Grenze, müssen Sie sich selbst kranken- und pflegeversichern und Arbeitslosenversicherung zahlen. Sind Sie bereits älter als 25 Jahre, sind Sie über die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) kranken- und pflegeversichert. Die meist vergünstigten Tarife der Krankenkasse dürfen Sie aber nur nutzen, wenn Ihre wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche beträgt. Mehr Stunden sind nur in den Semesterferien oder vorwiegend an freien Tagen, abends und nachts erlaubt.
BAföG
Beziehen Sie BAföG gilt hier ein Freibetrag von monatlich 520 € bzw. 6.240 € im Jahr. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise in den Semesterferien auch einmal mehr im Monat verdienen dürfen, solange Sie den Jahresfreibetrag nicht überschreiten. Ansonsten müssen Sie mit Kürzungen Ihres Zuschusses rechnen und zudem Einkommensteuer auf Ihre Einnahmen zahlen.
Kindergeld
Seit 2012 spielt es in der Regel keine Rolle für das Kindergeld, wie hoch ihre Einkünfte als Student sind: Bis zum Abschluss ihres Erststudiums können ihre Eltern Kindergeld erhalten, und zwar mindestens bis zu ihrem 25. Geburtstag; ihr Einkommen aus ihrer Selbstständigkeit wird nicht darauf angerechnet.