Gründungskosten
Franchise ebnet Jungunternehmen den Weg in die Selbständigkeit. Statt als Einzelkämpfer starten Sie in einem Netzwerk, das Sie im Idealfall vor teuren Anfängerfehlern schützt. Doch dieses Netz ist nicht kostenlos. Franchisegeber sind Wirtschaftsunternehmen. Ihr Handeln ist wie bei allen Unternehmen gewinnorientiert. Dieses Gewinnstreben geschieht vor allem über ein ausgeklügeltes Gebührensystem. Im Wesentlichen verlangen Franchisegeber folgende Gebühren.
Gebühren
- Lizenzgebühr / Grundgebühr
Für den Erwerb einer Franchiselizenz zahlt der Franchisenehmer in der Regel eine einmalige Einstieggebühr. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich prinzipiell danach, wie umfangreich die investierten Vorleistungen des Franchisegebers sind. Etwa Zweidrittel aller Franchisegeber verlangen eine Einstiegsgebühr von bis zu 15.000 €. Bei stark dienstleistungsorientierten Systemen liegt die Gebühr erheblich darüber. Beim Erwerb eines sehr erfolgreichen Systems können Einstiegsgebühren bis zu 150.000 € fällig werden.
Kosten: 10.000 bis 30.000 €
- Zusatzgebühren
Zusätzlich zu den Einstiegsgebühren verlangen die meisten Franchisegeber eine laufende Zahlung für die Nutzung des Systems. Die Höhe dieser Gebühr ist meist umsatzabhängig. Diese Abgabe ist einer Monatspauschale grundsätzlich vorzuziehen, weil der Franchisegeber daran interessiert sein muss, dass es seinen Franchisenehmern wirtschaftlich gut geht.
Kosten: 2 bis 5 % des Umsatzes
- Werbegebühren
Darüber hinaus verlangen Die Hälfte aller Franchisegeber zusätzliche Gebühren für überregionale Werbeaktionen bzw. Marketingaktivitäten.
Kosten: 1 bis 2 % des Umsatzes
- Mindestabnahmen
Viele Franchisegeber verlangen von ihren Geschäftspartnern die Abnahme einer monatlichen Mindestmenge eines Produktes, ohne Rücksicht, ob der Franchisenehmer diese Menge verkauft oder nicht.
Kosten: 2 bis 3 % des Durchschnittsumsatzes
Investitionskosten
Hinsichtlich der finanziellen Ausstattung des potenziellen Franchisenehmers erwartet gut ein Drittel aller Franchisegeber von ihren Kooperationspartnern einen Liquiditätsnachweis von bis zu 50.000 €. Grundsätzlich ist die Höhe des verlangten Eigenkapital abhängig vom Investitionsvolumens, das im Durchschnitt bei ca. 150.000 € liegt.