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Franchise -B-

Formen

Seit einigen Jahren ist eine deutliche Wandlung in der deutschen Franchiselandschaft zu erkennen. So ist neben warenfixierten Systemen eine Vielzahl von Dienstleistungssystemen auf den Plan getreten. 

Nach einer Umfrage des Deutschen Franchise-Verbandes (2021) rechnen sich, mit fast 47 Prozent, fast die Hälfte aller Franchisegeber dem Dienstleistungssektor zu, während 11 Prozent dem Handwerk und 10 Prozent der Gastronomie zuzurechnen sind. Der Rest, 31 Prozent, stammt aus der Handelssparte.

Franchise kann daher auch bedeuten, dass der Geber ein Dienstleistungskonzept mit einer entsprechenden Werbe- und Finanzierungskonzeption anbietet. 

Demnach unterscheidet die EU-Kommission auch drei Typen von Franchisesystemen, die auch als Mischform auftreten können. es handelt sich um:

  • Produktionsfranchising
  • Vertriebsfranchising
  • Dienstleistungsfranchising

     

Im Rahmen des Produktionsfranchisings erhalten die Franchisenehmer das Recht, Waren entsprechend den Vorgaben des Franchisegebers herzustellen. 

So stellt die Getränkeindustrie ihren Franchisenehmern verschiedene Rohstoffe (z.B. für Cola) sowie das Know-How für die Abfüllung zur Verfügung.

 

Produktionsfranchising

Soweit Produktionsfranchising zur Anwendung kommt, wird dem Franchisenehmer meist gestattet, die von ihnen hergestellt Ware unter dem Namen oder Warenzeichen des Franchisegebers auch zu vertreiben. Es handelt sich dann um eine Mischform aus Produktions- und Vertriebsfranchising.

 

Vertriebsfranchising

Beim Vertriebsfranchising beschränken sich die Franchisenehmer darauf, die über den Franchisegeber bezogenen unter dessen Namen zu vertreiben. Der Franchisegeber kann dabei in unterschiedlicher Weise tätig werden. Entweder er stellt den Franchisenehmern seine eigenen Waren zur Verfügung oder er trifft die Auswahl der Waren und leitet die Bestellungen an die Hersteller weiter. 

Vertriebsfranchising ist vor allem im Einzelhandel bei so unterschiedlichen Produkten wie Möbel, Kosmetik, Sportausrüstung, Backwaren etc. anzutreffen.

 

Dienstleistungsfranchising

Im Rahmen des Dienstleistungsfranchisings nutzt der Franchisenehmer das Know-How des Franchisegebers. um Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben und unter dem Namen oder Warenzeichen des Franchisegebers anzubieten. 

Der Markenname steht für das im System bestehende Know-How und die Besonderheit der angewandten Methoden. 

In etablierten Dienstleistungsbranchen wie der Hotellerie, Gastronomie oder Autovermietung hat Franchising großen Anklang gefunden, aber auch in jüngeren Dienstleistungsbranchen hält es zunehmend Einzug.

Aus der Sicht des potenziellen Gründers bietet Franchise drei Möglichkeiten zur Selbständigkeit:

- Klassisches Franchising

- Master-Franchising

- Eigener Franchisegeber

 

Klassisches Franchising

Als Franchisenehmer übernehmen Sie eine Geschäftsidee eines Franchisegebers, lassen sich von ihm schulen und regelmäßig betreuen.

Ihre unternehmerischen, gleichwohl selbständigen Gestaltungsmöglichkeiten bewegen sich in einem fest vorgegebenen Rahmen.

 

Master-Franchising

Hier tritt der Gründer als Franchisegeber auf. Als Master-Franchise-Geber erhalten Sie die Lizenz eines zumeist ausländischen Franchisegebers, der sich auf dem deutschen Markt etablieren möchte. Sie treten in einem bestimmten Gebiet als Franchisegeber auf, um –auf eigener Rechnung – weitere Franchisenehmer zu akquirieren.

 

Eigener Franchisegeber 

Sie entwickeln ihr eigenes Franchisesystem. Grundlage ist ihre in der Praxis erprobte und erfolgversprechende Geschäftsidee. Bewährt sich ihre Geschäftsidee, haben Sie nun die Möglichkeit, durch Gründungen eigener Filialen zu expandieren. Eine derartige Expansion verschlingt aber auch erhebliche Finanzmittel, die Sie oft nicht oder nur schwer beschaffen können. Ihre Alternative zur eigenen Filialgründungen heißt Franchisegeber. Sie verkaufen ihr Konzept jeweils für ein bestimmtes Marktgebiet an andere Personen, die sich damit eine Existenz aufbauen wollen.

 

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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