Manchmal erhält der Versicherte keine oder nur eine geminderte Leistung, obwohl eigentlich die Voraussetzungen für eine vollständige Entschädigung vorlagen.
Häufig liegt dies am Versicherten selbst, der bei der Schadensmeldung Fehler macht.
Zunächst muss der Versicherte, um an das Geld der Assekuranz zu kommen, bestimmte Pflichten, so genannte Obliegenheiten, erfüllen. Diese sind im Versicherungsvertrag fixiert.
Allgemein gilt, dass Schäden so schnell wie möglich zu melden sind und die Schadensstätte nicht verändert werden darf bis entweder der Versicherer oder die Polizei sie freigibt.
Aber nicht nur der Versicherte hat Pflichten, sondern auch die Assekuranz. Lässt sich die Gesellschaft bei der Regulierung zu viel Zeit, kann der Kunde eine Abschlagszahlung verlangen. In der Regel ist das etwa ein Monat nach Anzeige des Versicherungsfalles möglich.
Damit eine Schadenregulierung möglichst schnell erfolgen kann, sollten folgende Fragen beantwortet sein:
Wie soll die Abwicklung des Schadens erfolgen?
Wer wird im Betriebs als Regulierungsbeauftragter tätig?
Welche Maßnahmen zur Schadensminderung sind noch nötig?
Wann kann mit der Behebung des Schadens begonnen werden?
Welche Belege (Rechnungen, Kostenvoranschläge etc.) sind beizubringen?
Was muss noch beachtet werden?