Öffentliche Fördermittel
Förderprogramme kommen nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums in der Regel nur infrage, wenn die selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausgeübt werden soll.
Eine Finanzierungsmöglichkeit für nebenberuflich Selbstständige besteht aber durch den ERP-Gründerkredit - StartGeld von der KfW. Voraussetzung für die Kreditgewährung ist, dass der Beschäftigt die selbstständige Tätigkeit vorläufig im Nebenerwerb ausübt, aber plant, diese langfristig in einen Vollerwerb aufzuwerten.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie für Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit eine öffentliche Förderung oder einen Kredit beantragen, brauchen Sie dafür einen Businessplan. Hierbei hilft ihnen ein professioneller Berater.
Eine professionelle Gründungsberatung wird bezuschusst durch das ESF-Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows. Je nach Region und Art der Beratung liegt der Zuschuss zwischen 50 % und 80 %. Die Beantragung muss noch vor Abschluss eines Beratungsvertrages über die Plattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfolgen.