Bundesagentur für Arbeit: Betriebsnummer
Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit teilt Ihnen eine Betriebsnummer mit, wenn Sie Arbeitnehmer/innen beschäftigen und Ihren Betrieb dort anmelden. Die Betriebsnummer muss in die Versicherungsnachweise der Arbeitnehmer/innen eintragen werden.
Auch wenn ein schon bestehender Betrieb übernommen wird, muss eine neue Betriebsnummer beantragt werden, da diese an den Inhaber eines jeden Betriebes gebunden ist. Gleichzeitig erhält man auch ein "Schlüsselverzeichnis" über die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten, die für die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft benötigt werden.
● Was ist eine Betriebsnummer?
Die Betriebsnummer ist Grundlage für die Meldung zur Sozialversicherung, die der Arbeitgeber einmal im Jahr für seine Beschäftigten abgeben muss. Sie ist ein Identifikationsmerkmal für den Namen, die Anschrift und die vom Betriebsnummern-Service bestimmte Wirtschaftsklasse eines Betriebes. Sie besteht aus acht Ziffern.
● Wann wird eine Betriebsnummer benötigt?
Wenn ein Betrieb mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, braucht er zur Anmeldung bei der Krankenkasse eine Betriebsnummer vom Arbeitsamt. Grundsätzlich benötigt also jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, eine Betriebsnummer.
Auch müssen geringfügig Beschäftigte (unter 450 Euro im Monat) bei der Krankenkasse angemeldet werden. Daher benötigen auch Arbeitgeber mit ausschließlich geringfügig Beschäftigten eine Betriebsnummer.
Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, es dem Betriebsnummern-Service mitzuteilen, wenn sich die Anschrift, die Unternehmensform, der wirtschaftliche Schwerpunkt oder die Inhaber ändern.
● Wozu wird die Betriebsnummer benötigt?
Arbeitgeber (Betriebe, Vereine, Verwaltungen etc.) benötigen für ihre Meldungen zur Sozialversicherung, die einmal pro Jahr abgegeben werden muss, eine Betriebsnummer. Mit dieser Nummer werden die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgerechnet.
Ohne Betriebsnummer ist keine Anmeldung zur Sozialversicherung möglich.
Außerdem ist die Betriebsnummer erforderlich, um Beschäftigte bei den Krankenkassen an- und abzumelden.
Auch für betriebsbezogene Arbeitsgenehmigungen oder für Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaft ist die Betriebsnummer wichtig.
Die Betriebsnummer hat noch eine weitere Funktion: Sie dient als Schlüssel für die Beschäftigtenstatistik. Dadurch werden Aussagen zur Beschäftigungssituation in den einzelnen Wirtschaftszweigen, Regionen und weiteren Merkmalen möglich.
● Wer vergibt die Betriebsnummer?
Die Zuteilung der Betriebsnummer sowie die Erfassung der in diesem Zusammenhang erforderlichen Betriebsdaten erfolgt durch den Betriebsnummern-Service.
Adresse:
Eschberger Weg 68
66221 Saarbrücken
Drei Ausnahmefälle
Die Zuteilung der Betriebsnummer erfolgt in der Regel durch den Betriebsnummernservice der Bundesanstalt für Arbeit. Es gibt aber drei Ausnahmen:
1. Ausnahme
Sie sind Privathaushalt. Sie haben noch nie eine Betriebsnummer erhalten und beschäftigen Arbeitnehmer, die Tätigkeiten in einem privaten Haushalt verrichten, ausschließlich auf 450-Euro-Basis.
Kontaktadresse: Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
44781 Bochum
Tel. 0234/304 – 0 oder 0355/2902-70799
2. Ausnahme
Sie sind ein knappschaftlicher Betrieb (Gewinnung von Mineralien, z.B. Kohle, Ton, Kies usw.), setzen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem
knappschaftlichen Betrieb ein oder beschäftigen Arbeitnehmer, die knappschaftliche Arbeiten auf Schachtanlagen verrichten oder zu Sanierungsarbeiten im Tagebau eingesetzt werden.
Kontaktadresse: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See; Dezernat VII.1.1 in Essen
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
44781 Bochum
Tel. 0234 304 – 0 oder 0201/384-71105 oder 71106
Fax 0234 304 - 66050
www.kbs.de
3. Ausnahme
Seefahrts- und Fischereibetriebe
Kontaktadresse: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See; Dezernat VII.2.10 in Hamburg
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
44781 Bochum
Tel. 0234 304 – 0 oder 0201/384-71105 oder 71106
Fax 0234 304 - 66050
Die Vergabe der Betriebsnummer ist kostenlos.
Folgende Angaben sind wichtig für die Beantragung:
- Firmenanschrift
- Firmenname
- Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail Adresse
- Name des Ansprechpartners für den Betriebsnummern-Service
- genaue Bezeichnung der Branche, in der die Firma tätig wird.
Wichtig ist auch das Schlüsselverzeichnis.
Mit dem Schlüsselverzeichnis werden gegenüber der Krankenkasse verschlüsselte Angaben über ausgeübte Tätigkeit, die Stellung im Beruf und die Ausbildung der Beschäftigten gemacht.