Steuerpflicht beachten! Machen Sie sich als Student selbstständig, unterliegen Sie der Einkommensteuer- und Umsatzsteuerpflicht. Mit Ausnahme der Freiberufler wird zudem die Gewerbesteuer fällig.
Das bedeutet, Sie müssen einmal im Jahr die Einkommensteuererklärung abgeben.
Sofern Sie nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sind Sie zudem verpflichtet, monatlich oder vierteljährlich die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einzureichen und am Ende des Jahres eine Umsatzsteuererklärung zu erstellen. Gewerbetreibende reichen zudem die jährliche Gewerbesteuererklärung ein.
Als Student können Sie ihre Studienkosten absetzen. Als selbstständiger Student können Sie die Kosten, die im Rahmen des Studiums angefallen sind, als Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung ihrer Einkommensteuererklärung angeben und dadurch ihre Steuerlast mindern.
Die folgenden Ausgaben können Sie dabei unter anderem geltend machen:
Lassen Sie von einer Steuerberatung prüfen, ob Sie Ihre Ausgaben ggf. auch als Betriebsausgaben geltend machen können. Dazu müssen die Ausgaben allerdings betrieblich veranlasst sein.