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Gewerbeanmeldung -C-

Sondererlaubnisse zur Gewerbeausführung

In Deutschland gilt grundsätzlich die Gewerbefreiheit (Artikel 12 GG).

Bei einigen Gewerbezweigen gibt es Sonderregelungen in Form von Erlaubnisvorschriften.

Diese Erlaubnisvorschriften können 

- personenbezogen oder
- gewerbebezogen 

sein.

Werden diese Erlaubnisvorschriften nicht erfüllt, so kann die Ausübung des Gewerbes untersagt werden.

● Vertrauensgewerbe

Eine besondere Erlaubnis benötigen:

- Makler
- Auskunfteien
- Anlageberater
- Bewachungsgewerbe
- Bauträger
- Ehevermittler
- Pfandleiher
- Versteigerer

Die Erlaubnisbehörde ist verpflichtet, die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers und seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu überprüfen.

Dem Antrag ist deshalb beizufügen:

- ein polizeiliches Führungszeugnis
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass Gelder der Klienten nicht zweckentfremdet verwendet werden. 

● Handel

Im Handel ist für einige Spaten ein besonderer Sach- und Fachkundenachweis notwendig.

Diese Spaten sind:

- Waffen, Munition und Explosivstoffe
- freiverkäufliche Arzneimittel
- Hackfleischverkauf
- loser Milchverkauf
- spezielle Tierarten
- Gifte und giftige Stoffe
- offene Lebensmittel aller Art

Die Nachweise können durch entsprechende Seminare bei den Fachverbänden und oder bei den zuständigen Kammern erworben werden.

Des Weiteren benötigen Sie im Lebensmittelhandel ein Gesundheitszeugnis des zuständigen Gesundheitsamtes.

● Güterverkehr

Die Erteilung der Erlaubnis für den Güterverkehr ist von der persönlichen und wirtschaftlichen Eignung des Bewerbers abhängig.

Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

- Sachkundenachweis (Zeugnisse)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Bescheinigung der Krankenkasse über das ordnungsgemäße Abführen der
  Sozialversicherungsbeiträge
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Bezahlung der
   Beiträge zur Unfallversicherung
- Offenlegung der Finanzierung jedes Fahrzeuges
- Vermögensübersicht, die von einem Steuerberater erstellt werden  muss

Der Antrag für den Nahverkehr ist bei der Kreisverwaltung einzureichen (Nahverkehr: 50 km Radius ab Ortsmitte des Betriebsortes).

Für den Fernverkehr bedarf es darüber hinaus noch eine so genannte Konzession.

Der Antrag ist bei der zuständigen Bezirksregierung (Regierungspräsidium) zu stellen.

Diese Fernverkehrskonzessionen sind mengenmäßig beschränkt!!!!

● Personenbeförderung

Die Erteilung der Erlaubnis für den Personenverkehr ist von der persönlichen und wirtschaftlichen Eignung des Bewerbers abhängig.

Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

- Sachkundenachweis (Zeugnisse)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Bescheinigung der Krankenkasse über das ordnungsgemäße Abführen der
   Sozialversicherungsbeiträge
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Bezahlung der Beiträge
  zur Unfallversicherung
- Offenlegung der Finanzierung jedes Fahrzeuges
- Vermögensübersicht, die von einem Steuerberater erstellt werden muss
- Auflistung der zu verwendenden Fahrzeuge
- Ortskenntnisprüfung für die Fahrerlaubnis für Taxen und Mietwagen
   (nur in Orten über 50.000 Einwohner) 

Genehmigungsbehörde für Taxen und Mietwagen ist die Kreisverwaltung.

Genehmigungsbehörde für Busse ist die zuständige Bezirksregierung (Regierungsbezirk).

Die Konzessionen werden nur im beschränkten Umfang vergeben.

Auskünfte und Hilfestellung im Genehmigungsverfahren erhalten Sie bei der zuständigen örtlichen IHK.

● Gastronomie

Für den Betrieb einer

- Gastwirtschaft
- Restaurant
- Trinkhalle
- Imbissbude
- Kantine
- Hotel / Hotel garni

ist ergänzend zur Gewerbeanmeldung eine Gewerbeerlaubnis (Konzession) zu beantragen.

Voraussetzung für die Erteilung sind geordnete persönliche Verhältnisse.

Folgende Unterlagen werden benötigt

- polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitszeugnis
- lebensmittelrechtlicher Unterweisungsnachweis

Ist der Antragsteller nicht Eigentümer der Räumlichkeiten, so muss ein Pachtvertrag mit eingereicht werden.

Wie schon bei der Gewerbeanmeldung ist bei diesem Antrag eine ausführliche Erläuterung zum geplanten Vorhaben erforderlich. Spätere Veränderungen müssen als Erweiterung der Genehmigung beantragt werden.

Ferner ist das Angebot (welche Speisen und welche Getränke) festzulegen.

Wird eine längere Öffnungszeit (Speerstunde 1.00 Uhr) gewünscht, ist dies ausdrücklich zu beantragen.

Des Weiteren sind ausführliche Angaben über die Betriebsräume zu machen.

Beispiel: 

Art und Umfang der Wirtschaftsräume, die Toilettenanlage, Park- und Stellflächen, Anzahl der Sitzgelegenheiten, Anzahl der Betten etc.

Die Erlaubnis kann verweigert werden, wenn die Räumlichkeiten den Anforderungen an Brandschutz, Hygiene, Lärmschutz und Parkraum nicht genügen oder wenn Bedenken an der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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