Gewerbeaufsichtsamt
Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht die Einhaltung der in der Gewerbeordnung und zahlreichen anderen Vorschriften enthaltenen Bestimmungen
- Jugendarbeitsschutz
- Arbeitssicherheit
- Ladenschluss
- Mutterschutz
- Unfallverhütung
- Immissionsschutz
Die Mitarbeiter dieser Behörde haben polizeiliche Befugnisse und können jederzeit – ohne vorhergehende Anmeldung – die Betriebe in Augenschein nehmen.
Die Behörde tritt in der Regel bei Neu- und Umbaumaßnahmen sowie bei der Beschäftigung von Mitarbeitern auf den Plan.
Existenzgründer sollten vor Beginn einer Betriebseröffnung, Kauf, Pacht einer Immobilie bei dieser Behörde vorsprechen. Hier erfährt der Gründer alles über die gewerblichen Auflagen für seine Betriebsstätte und über baurechtliche Auflagen bzw. Nutzungseinschränkungen.