Das Vorstellungsgespräch ergänzt die Erkenntnisse aus der vorangegangenen Bewerberanalyse. Es dient dazu, den Bewerber persönlich kennenzulernen und somit bisherige Eindrücke zu bestätigen oder auch nicht und zu vervollständigen.
Durch das persönliche Gespräch soll geprüft werden, inwieweit betriebliche Vorstellungen und Bewerbererwartungen übereinstimmen.
Der Ablauf eines solchen Gespräches folgt in der Praxis keinem einheitlichen Schema.
Fragen zur Qualifikation und Person des Bewerbers
- Schulausbildung (besondere Neigungen)
- Berufsausbildung, sonstige Qualifikationen
- Bisherige berufliche Entwicklung (Erfolge/Misserfolge)
- Erfahrungen aus den bisherigen Tätigkeiten
- Arbeitsweise bei der Ausübung der bisherigen Tätigkeit
Fachliche Interessensschwerpunkte
- Weiterbildung
- Zukunftspläne‘
- Stärken / Schwächen
- Erwartungshaltungen an die Stelle / an das Unternehmen
Wichtig für den erfolgreichen Verlauf eines Bewerbungsgespräches sind eine gute Vorbereitung und die richtige Atmosphäre.
Sie sollten folgendes beachten:
In diesem Gespräch sollten Sie so viel wie möglich über den Bewerber erfahren, um beurteilen zu können, ob der Bewerber zu der Stelle und auch zu Ihrem Unternehmen passt.
Aber nicht alle Fragen sind zulässig.
Außerdem haben sowohl Sie als auch der Bewerber einige Auskunftsrechte und Auskunftspflichten.
Zulässige Fragen an den Bewerber
- Bevorstehende Kuren oder Operationen
- Schwerbehinderungen
- Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
- Krankheiten mit Ansteckungsgefahr
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- Wettbewerbsbeschränkungen
- Motive für den Arbeitsplatzwechsel
- Bisherige Entlohnung
- Bevorstehende Kuren oder Operationen
Eingeschränkte zulässige Fragen an den Bewerber
- Gesundheitszustand (Tätigkeit erfordert schwere körperliche Arbeit)
- Vorstrafen (z.B. Führerscheinentzug wegen Alkohol, wenn die Tätigkeit das Fahren eines Fahrzeuges erfordert)
- Persönliche Vermögensverhältnisse (Bei der Tätigkeit handelt es sich um ein besonderes Vertrauensverhältnis)
- Schwangerschaft (Wenn durch die Tätigkeit Gefahr für die werdende Mutter besteht)
- Parteizugehörigkeit (Die Tätigkeit erfolgt in einer Parteiorganisation)
- Religionszugehörigkeit (Die Tätigkeit erfolgt in einer kirchlichen Einrichtung)
- Gewerkschaftszugehörigkeit (Die Tätigkeit erfolgt bei einer Gewerkschaft)
Unerlaubte Fragen an den Bewerber
- Gesundheitszustand
- Schwangerschaft
- Vorstrafen
- Persönliche Vermögensverhältnisse
- Parteizugehörigkeit
- Religionszugehörigkeit
- Gewerkschaftszugehörigkeit
Gesetzliche Informationspflichten des Unternehmers
- Besondere gesundheitliche Belastungen
- Überdurchschnittliche Anforderungen
- Beabsichtigte organisatorische Änderungen, die zur Gefährdung des Arbeitsplatzes führen könnten
- Löhne und Gehälter, die zukünftig gefährdet sind
- Außerdem dürfen Sie keine falschen Erwartungen wecken, die den Bewerber zur Kündigung seiner bisherigen Stelle verleiten
Gesetzliche Informationspflichten des Bewerbers
- Er muss berechtigte und zulässige Fragen wahrheitsgemäß beantworten
- Er muss mitteilen, welche Bedingungen des Arbeitsvertrages er nicht erfüllen kann
- Er braucht unzulässige Fragen nicht oder nicht wahrheitsgemäß zu beantworten
Reichen Zeugnisse und persönlicher Eindruck nicht aus, den richtigen Bewerber zu finden, können Arbeitsproben sehr hilfreich sein.
Bei Führungspositionen kann es hilfreich sein, Referenzpersonen aus dem früheren Arbeitsumfeld zu befragen.
Denken Sie bei der Einladung daran, die Frage der Übernahme für die Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu klären.
Gesetzlich sind Sie dazu verpflichtet, die Kosten solcher Bewerber zu übernehmen, die Sie zum Gespräch einladen, es sei denn, Sie schließen den Ersatz der Aufwendungen in Ihrer Einladung ausdrücklich aus.
Sie sind verpflichtet, die Bewerbungsunterlagen nicht genommener Bewerber sofort zurückzuschicken und den Personalfragebogen zu vernichten.
Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.