Arbeitgebererlaubnis
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer dürfen nebenbei selbstständig arbeiten. Im Arbeitsvertrag kann aber geregelt sein, dass eine selbstständige Nebentätigkeit angezeigt werden muss - oder die Zustimmung des Arbeitgebers dafür notwendig ist.
Arbeitgeber können die Nebentätigkeit auch untersagen. Dabei sind nach Angaben der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) allerdings die Interessen beider Vertragsparteien in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Was nicht geht: Nebenberuflich für die Konkurrenz arbeiten oder die Pflichten als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer vernachlässigen.
In folgenden Situationen muss der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nicht dulden:
Treffen Sie möglichst auch eine schriftliche Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber, durch die Ihre Nebentätigkeit auch offiziell freigegeben ist.
Vergessen Sie auch nicht, dass eine nebenberufliche Selbstständigkeit mit einigem Aufwand verbunden ist. Für den ein oder anderen kann das in Stress ausarten - und dazu führen, dass man sich womöglich weder der hauptberuflichen Tätigkeit mit voller Kraft widmen kann noch der selbstständigen Arbeit. Hier droht Ärger mit dem Chef.