Die wichtigsten persönlichen Steuern
● Die Einkommensteuer
Die persönliche Steuer des Unternehmers bzw. Gesellschafters einer Personengesellschaft (GbR, oHG, KG) ist die Einkommensteuer.
Sie richtet sich nach der Höhe des zu erwartenden Gewinns.
Gemäß Einkommensteuergesetz § 2 Abs. 1 EStG unterliegen folgende Einkünfte dieser Besteuerung:
⇨ Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
⇨ Einkünfte aus Gewerbebetriebe
⇨ Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
⇨ Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
⇨ Einkünfte aus Kapitalvermögen
⇨ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
⇨ sonstige Einkünfte im Sinne § 22 EStG wie
- Einkünfte aus wiederkehrenden, nicht unter den oben genannten Einkünften fallenden Bezügen
- Einkünfte aus sonstigen Leistungen
Die Einkommensteuer ist jährlich zu entrichten, wobei das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen verlangt.
Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen der Vorjahre bzw. bei Existenzgründern nach deren Angaben im Betriebsfragebogen.
Die Einkommensteuer beläuft sich je nach Höhe zwischen 0 und 48 Prozent.
● Die Körperschaftssteuer
Juristische Personen (GmbH; AG) unterliegen mit ihrem Gewinn nicht der Einkommensteuer, sondern der Körperschaftssteuer.
Die Körperschaftssteuer ist eine Ergänzung der persönlichen Einkommensteuer. Sie soll verhindern, dass nicht ausgeschüttete Gewinne der Besteuerung entgehen.
Der Steuersatz beträgt zurzeit 20 Prozent bei einbehaltenden Gewinnen und 15 Prozent für ausgeschüttete Gewinne.
Um Doppelbesteuerung bei ausgeschütteten Gewinnen zu verhindern, wird der gezahlte Steuerbetrag bei der Veranlagung der Einkommensteuer voll angerechnet.