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WFG Wiki / Gründung

Unternehmensrechtsformen -K-

Aktiengesellschaft
 

Kriterium: Gründungsformalitäten

Die Gründung erfolgt schriftlich durch einen notariell beurkundeten Akt, wobei der Vertragsspielraum bis auf ein Minimum eingeschränkt ist.

Kriterium: Firmierung

Die AG kann den Namen eines Aktionärs oder die Bezeichnung der Tätigkeit oder eine gemischte Form aus beiden für ihren Namen wählen. Darüber hinaus ist der Zusatz „AG“ zwingend vorgeschrieben. Auch werbewirksame Phantasienamen sind gestattet.

Kriterium: Haftung

Für Verbindlichkeiten haftet die AG mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Für Verbindlichkeiten aus Einlagen werden die Aktionäre persönlich in Anspruch genommen. Ansonsten haften die Aktionäre nur in Höhe der Nennbeträge ihrer Aktien und eventuell mit einem Agio für die Verluste der AG.

Kriterium: Firmenleitung

Die Firmenleitung erfolgt durch den Vorstand. Dieser wird vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat wiederum wird von der Hauptversammlung der Aktionäre gewählt, wobei jede Aktie (mit Ausnahme der stimmrechtslosen Vorzugsaktien) mit gleichem Nennwert das gleiche Stimmrecht besitzt.

Kriterium: Eigenkapital

Mindestnennwert des Grundkapitals beläuft sich auf 50.000 Euro. Davon müssen 25 Prozent eingezahlt sein.

Kriterium: Eintrag ins Handelsregister

Ein Eintrag ins Handelsregister ist gesetzlich vorgeschrieben.

Kriterium: Gewinn- und Verlustverteilung

Die Anteile der Aktionäre am Gewinn bestimmen sich nach dem Verhältnis der Aktiennennbeträge. Sind die Einzahlungen nicht auf alle Aktien in demselben Verhältnis geleistet, so erhalten die Aktionäre aus dem verteilbaren Gewinn vorweg einen Betrag von vier Prozent der geleisteten Einlagen. Falls der Gewinn dafür nicht ausreicht, bekommen die Aktionäre entsprechend weniger. Zu beachten ist, dass der durch die Hauptversammlung verteilbare Bilanzgewinn erst nach Bildung der gesetzlichen und freien Rücklagen aus dem Jahresabschluss zur Verfügung steht.

Kriterium: Buchführungspflicht / Rechnungslegung

Die AG ist buchführungspflichtig und unterliegt strengen Rechnungslegungsvorschriften sowie Prüfungspflichten. Sie hat einen Jahresabschluss aufzustellen, der sich aus der Bilanz, einer G+V sowie einem Anhang mit Lagebericht zusammensetzt. Das Zahlenwerk ist von einem Wirtschaftsprüfer zu überprüfen.

Kriterium: Steuern

Für alle Gewinne der AG ist eine Körperschaftssteuer zu entrichten. Für nicht ausgeschüttete Gewinne gilt der Spitzensteuersatz von 45 Prozent. Die Ausschüttungsbelastung bei ausgeschütteten Gewinnen beträgt 25 Prozent. Diese können auf die persönliche Einkommensteuer der Aktionäre angerechnet werden. Zudem ist eine Gewerbesteuer zu entrichten. 

Kriterium: Publizitätspflicht

Die AG ist verpflichtet den gesamten Jahresabschluss (Bilanz; G+V, Anhang, Lagebericht) zur Bekanntmachung im elektronischen Unternehmensanzeiger zu veröffentlichen. 

Kriterium: Unternehmensnachfolge

Unternehmensverkauf

Die Aktien können jederzeit an der Börse verkauft werden.

Erbfolge

Die Aktien können vererbt werden. Die Erben übernehmen die Anteile des Erblassers.

Kriterium: Gründungskosten

Die Gründungskosten belaufen sich auf ca. 3.000 Euro.

Kriterium: Gesetzliche Grundlagen

Aktiengesetz (AGG)

Kriterium: Mindestpersonenzahl bei Gründung

1 Person

Kriterium: Rechtspersönlichkeit

Die AG ist eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist als juristische Person Träger von allen Rechten und Pflichten. Sie kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden.

Kriterium: Vertragsgestaltung

Es besteht so gut wie kein Vertragsspielraum. Alles ist gesetzlich stringent vorgeschrieben. 

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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