Sozialversicherung: Darauf sollten Sie achten
Wenn Sie Arbeitnehmer und zusätzlich nebenberuflich selbstständig sind, ist das Zusatzeinkommen von der Sozialversicherungspflicht befreit. Ob der nebenberufliche Charakter noch gegeben ist oder ob es sich bereits um eine hauptberufliche Tätigkeit handelt, entscheidet die Krankenkasse.
Als Entscheidungsrichtwert gilt, dass 18 Wochenstunden Arbeitszeit nicht überschritten werden dürfen. Auch wenn Sie Angestellte beschäftigen, abgesehen von einem Minijobber, betrachtet die Krankenkasse Ihre Selbstständigkeit im Normalfall nicht mehr als nebenberuflich. Dann müssen Sie sich selbst privat oder freiwillig gesetzlich versichern.
Wichtig ist, die Krankenversicherung über die eigenen Pläne schriftlich zu informieren. Zwar fällt zumeist kein zusätzlicher Krankenkassenbeitrag an. Ob das der Fall ist oder nicht, kann nur die jeweilige Kasse im Einzelfall entscheiden.
Die Beiträge zur Rentenversicherung zahlen Sie weiterhin über ihre hauptberufliche Tätigkeit. Beiträge müssen nur bestimmte Berufsgruppen zahlen, die hierzu verpflichtet sind. Dazu gehören Lehrkräfte mit einem Einkommen von mehr als 450 Euro im Monat – Nachhilfelehrer, Fitnesstrainer oder Coaches inbegriffen –, Publizisten wie Schriftsteller und Journalisten sowie Personen, die mit Kunst oder Musik Geld verdienen. Außerdem: Arbeitnehmerähnlich Selbstständige, die mehr als 5/6 ihres Umsatzes in einem Kalenderjahr nur mit einem Kunden erzielen.
Die gesetzliche Unfallversicherung, die über den Arbeitgeber ihres Hauptberufs läuft, gilt in der nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht. Es kann daher sinnvoll sein, für potenzielle Unfälle eine zusätzliche Versicherung abzuschließen.
Sobald Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit überwiegt (in Bezug auf Einkommen und/oder Arbeitszeit), können Sie den Status als Selbstständiger beantragen. So werden Sie versicherungsfrei und müssen keine Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen. Außerdem können Sie dann zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen.