Was ist Franchising?
Jährlich ersparen sich viele tausend Jungunternehmer die Fülle an Problemen und Risiken, die die Gründung eines Betriebes im Alleingang mit sich bringt und Kaufen sich ein fertiges Konzept.
Dieses Prinzip heißt Franchising und wird heute in vielen Bereichen praktiziert.
Insgesamt gibt es in Deutschland zurzeit rund 720 Franchisesysteme mit rund 34.000 Franchisenehmern.
Franchising verheißt dem Existenzgründer weniger Risiko auf dem Weg in die Selbständigkeit. Er kann den Ruf und am Know-How einer eingeführten und bekannten Marke teilhaben und erhält vom Systemgeber die notwendige fachliche Unterstützung zur Durchsetzung des Unternehmenskonzeptes.
Insgesamt also eine gute, risikolose Sache!?!?
Die folgenden Folgen sollen Ihnen einen kurzen Einblick in Franchising vermitteln.
Begriffsbestimmung
Franchising ist eine partnerschaftliche Vertriebsform, bei der ein Partner (Franchisegeber) ein erprobtes Geschäftskonzept einem anderen Partner (Franchisenehmer) zur Nutzung überlässt. Beide Seiten bleiben dabei selbständige Unternehmen. Diese Kooperation soll beiden Teilen, dem Franchisegeber auf der einen und dem Franchisenehmer auf der anderen Seite Vorteile bringen.
Der Franchisegeber erhält die Möglichkeit, seine Produkte, seinen Markennamen und sein Firmenimage schnell und bei relativ geringem Kapitaleinsatz im Markt zu verbreiten.
Der Franchisenehmer andererseits übernimmt ein bewährtes Vertriebssystem und bleibt dadurch eher vom Misserfolg verschont. Die gefürchteten Anlaufschwierigkeiten werden beim Franchising deutlich gemildert und es braucht es nicht so oft „Lehrgeld“ bezahlt werden.
Da der Franchisenehmer selbständiger Unternehmer ist, eignet sich die Vertriebsform besonderes für Existenzgründer. Hauptschwierigkeiten bei einer Existenzgründung wie das schlüssige Unternehmenskonzept, das erfolgreiche Sortiment, die richtige Absatzstrategie, der passende Standort oder kurz das gesamte Know-How wird vom Franchisegeber geliefert. Darüber hinaus unterstützt er seinen Franchisenehmer durch Werbung und betriebswirtschaftliche Beratung.
Die Gegenleistung des Franchisenehmers besteht meist in der Zahlung einer Franchisegebühr und in der Verpflichtung, den vorgegebenen Markt zu bearbeiten.
Durch die arbeitsteilige Struktur übt jeder Partner auf seiner Ebene diejenige Funktion aus, die ihm aufgrund der Marktposition, seiner persönlichen Qualifikation und seiner finanziellen Mittel am besten entspricht.
Die vollständige, offizielle Definition des Begriffs „Franchising“ lautet nach Festlegung des Deutschen Franchise-Verbandes:
„Franchise ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbständiger Unternehmen auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Dieses System tritt am Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystem zur Sicherstellung eines systemkonformen Verhaltens. Das Leistungs-programm des Franchisegebers ist das Franchisepaket. Es besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung der Franchisenehmer und der Verpflichtung des Franchisegebers, dem Franchisenehmer aktiv und laufend zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln. Der Franchisenehmer ist im eigenen Namen und für eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht das Franchisepaket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbetrag er Arbeit, Kapital und Informationen.“