Öffentliche Fördermittel
Wie bei allen Existenzgründungen bieten Bund und Länder eine Fülle von Fördermöglichkeiten dem Existenzgründer.
Hauptansprechpartner für den Franchisenehmer ist, wie bei allen Gründern, die KfW-Mittelstandsbank.
Aufgrund vieler dubioser Franchisegeber liegt die „Messlatte“ für eine Förderung eines angehenden Franchisenehmers relativ hoch.
Die KfW-Mittelstandsbank fördert Franchisenehmer nur dann, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Der Franchisenehmer ist aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung als unternehmerisch selbständig anzusehen.
2. Der Franchisenehmer kann bei einem Teil – mindestens 20 % - von ihm angebotenen Waren und Dienstleistungen ungebunden handeln. Lediglich wenn der Franchisegeber die Vertragswaren selbst herstellt oder eigens für sich herstellen lässt und unter seinen Namen vertreibt, kann hieraus eine Verpflichtung zum ausschließlichen Bezug beim Franchisegeber abgeleitet werden, denn dann dient die Bezugsbindung – neben der Qualitätssicherung – der Wahrung der Identität des Franchisesystems.
3. Der Franchisegeber nimmt keinen Einfluss auf die Preisgestaltung seiner Systempartner.
4. Werden ein Mindestumsatz oder Mindestabnahmemengen vertraglich vereinbart, ist unter Rentabilitätsgesichtspunkten zu prüfen, ob eine Realisierung des Vorhabens wirtschaftlich wahrscheinlich ist.
5. Die für die vom Franchisegeber erbrachten (Vor)-Leistungen zu zahlenden Gebühren sollten nicht untypisch hoch sein bzw. in einem ausgewogenen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung beider Partner stehen.
6. Die geförderten Existenzen müssen auf Dauer angelegt sein. Vertragslaufzeiten von mindestens 5 Jahren mit einer Option des Franchisenehmers auf weitere 5 Jahre sollten vereinbart werden.
7. Kündigungsgründe und deren Folgen dürfen den Fortbestand der selbständigen Existenz des Franchisenehmers nicht gefährden.
8. Vertraglich vereinbarte Konventionsstrafen sollten für den Franchisenehmer keine unbilligen Härten darstellen und dürfen sich keinesfalls in Höhen bewegen, die eine Fortführung des Unternehmens ohne die Unterstützung des Franchisegebers unmöglich machen.
9. Es wird eine Markterkundungsphase von mindestens 2 Jahren für das System empfohlen, innerhalb deren der Franchisegeber Markterkenntnisse durch eigene Vertriebsstellen, Pilot-oder bereits bestehende Franchiseprojekte nachweisen kann.
Bevor Sie mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen, sollten Sie bei der KfW-Mittelstandsbank grundsätzlich einmal nachfragen, ob das ausgewählte Franchisesystem auf der förderfähigen Liste steht. Ist dies nicht der Fall, ist eine öffentliche Förderung ausgeschlossen! In einem solchen Fall ist das System recht fragwürdig und sollte ausgiebig überprüft werden.