Banküblichen Sicherheiten
Nach der erfolgreichen Selbstdarstellung beginnen die eigentlichen Kreditvertragsverhandlungen.
Neben der Kredithöhe und den Konditionen wie beispielsweise Auszahlungsquote des Darlehens, der Laufzeit, den Zinsen, den Rückzahlungsraten, fester oder variabler Zinssatz, die Höhe der Bereitstellungsprovisionen sowie sonstige Darlehenskosten und Bearbeitungsgebühren, ist ein wesentliches Thema die Kreditbesicherung.
Es ist heute im Kreditgewerbe üblich, dass kein Kredit ohne entsprechende bankübliche Sicherheiten vergeben wird. Dies gilt vor allem für Neukunden und insbesondere für den Existenzgründer, denn keine Bank wird sich an ein ungewisses und unkalkulierbares unternehmerisches Risiko beteiligen.
Als bankübliche Sicherheiten werden die folgenden Dinge akzeptiert:
● Festgelder, Sparguthaben und andere Bankguthaben
● Sparbriefe, Sparobligationen und andere Bankschuldverschreibungen
● Investment- u. Immobilienfondanteile
● festverzinsliche Wertpapiere
● variabel verzinsliche Anleihen
● Aktien, Genussscheine, Wandelanleihen
● Bausparguthaben
● Lebensversicherungen
● Kfz und andere Fahrzeuge
● Wohngrundstücke und Gebäude
● Firmengrundstücke, Schiffe, Flugzeuge
● Wälder
● Maschinen
● Einrichtungen, Büroausstattung
● Werkzeuge, Geräte
● Viehbestand, Halbfertigwaren, Waren
● Rohstoffe
● Forderungen
● Bürgschaften
● Auszahlungsrechte
● Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin
Allgemein gilt, dass fungible Sachen (austauschbare), die im Wert möglichst wenig schwanken und die einen breiten Markt besitzen auf dem sie täglich gehandelt werden, sind für die Banken sehr willkommen.
Alle anderen Gegenstände, die gefälscht werden können, bei denen die Bewertung einen speziellen Sachverstand erfordert und bei denen kein funktionierender Handel möglich ist (z.B. Kunstgegenstände), also auch kein (Handels)preis fixiert werden kann, werden nur in besonderen Fällen akzeptiert.
Die folgenden Gegenstände werden nicht als Sicherheiten akzeptiert:
● Sammelmünzen
● Medaillen
● Edelsteine, einschließlich Diamanten und Brillanten
● Briefmarken. u. andere Sammlungen
● Kunstgegenstände
● Gemälde
● archäologische Gegenstände
● altes antikes Mobiliar
● Hausrat
● Liebhaberfahrzeuge und Hobbyartikel aller Art
Ein weiteres Problem ist die Bewertung der Sicherheiten.
Banken beleihen nicht den vollen Wert eines Gegenstandes. Es werden so genannte Bewertungsabschläge vorgenommen. Die Abschläge sollen das Risiko bei einer Liquidation (Verkauf) Rechnung tragen.
Allgemein gilt: Je höher das Risiko der Wertschwankung, desto größer der Abschlag.
● Gängige Beleihungsprozente
- Bankguthaben, Festgeld, Bausparguthaben, eigene Solarbriefe, Bankschuldverschreibungen
und eigene Sparobligationen: 100%
- Lebensversicherungen (der Rückkaufwert) 100%
- Fremde Sparbriefe und Sparobligationen: 75%
- Festverzinsliche Wertpapiere und Anleihen mit variablen Zinssatz: 75%
- Investmentfonds- und Immobilienfondsanteile: 50 bis 80%
- Wohngrundstücke (vom vorsichtig geschätzten Beleihungswert): bis zu 60%
- Betriebsgrundstücke (vom vorsichtig geschätzten Beleihungswert): bis zu 50%
- Aktien, Genussscheine, Wandelanleihen: 50%
- Gold, Platin. Silber und entsprechende Zertifikate sowie Edelmetallkonten: 30 bis 40%
- Ausländische, börsengängige Wertpapiere: 40 bis 60%
- Kraftfahrzeuge und andere Fahrzeuge: bis zu 65%
- Maschinen, Einrichtungen, Werkzeuge, Geräte (vom Zeitwert): 40 bis 50%
- Rohstoffe, Halbfertigfabrikate, Fertigwaren (Einkaufs- oder Herstellungswertes): 60 bis 70%
- Forderungen: 30 bis 50%
- Bürgschaften (soweit vollwertig haftendes Vermögen dahintersteht): 100%