Langfristige Fremdkapitalfinanzierung
● Öffentliche Fördermittel
Bund und Länder fördern Existenzgründungen durch eine Reihe öffentlicher Kreditprogramme.
Diese Darlehen haben gegenüber normalen Investitionskrediten folgende Vorteile:
- Ihr Zinssatz ist in der Regel 1 bis 2 % niedriger
- Es werden 2 bis 3 oder sogar 7 tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt
- Der Zinssatz ist auf 10 Jahre festgeschrieben
- Sondertilgungen oder vorzeitige Darlehenstilgungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung
möglich
- Einige Darlehen müssen nicht oder nur teilweise besichert werden
Ein Grundsatz ist von größter Bedeutung!!!
- Der Antrag auf Gewährung von öffentlichen Mittel muss vor Beginn der Investition
gestellt werden
- Anträge werden grundsätzlich über Ihre Hausbank gestellt
- Hierfür benötigen Sie ein schlüssiges Gründungskonzept (Businessplan)
Erst, wenn Ihre Hausbank von Ihrem Vorhaben überzeugt ist, wird sie, da sie mit im Obligo ist, die Anträge stellen.
Eine direkte Antragstellung durch den Gründer ist nicht möglich.
Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
Vergessen Sie bitte nicht, dass für die Bearbeitung der einzelnen Anträge oft viel Zeit benötigt wird. In der Regel müssen Sie mit einer Frist von 8 bis 12 Wochen für die Bearbeitung rechnen. Gehen Sie deshalb frühzeitig zur Hausbank.
Darüber hinaus gibt es noch den einen oder anderen Zuschuss (z.B. Gründungsberatungszuschuss).
● Bankdarlehen
Mittel- und langfristige Bankdarlehen dienen der Finanzierung langlebiger Vermögenswerte wie zum Beispiel Immobilien, Maschinen, Geschäftsausstattungen.
Die Laufzeit dieser Kredite sollte jedoch nicht über die Nutzungsdauer – oder anders gesagt – den Abschreibungszeitraum des Wirtschaftsgutes hinausgehen.
Typisch für diese Darlehen sind feste Laufzeiten.
Vorzeitige Rückzahlungen schließen die Banken in der Regel vielfach aus oder sie lassen sich diese durch Vorfälligkeitsentschädigungen vergüten.
Die Tilgung der Darlehen erfolgt entweder am Ende der Laufzeit, dies hat den Nachteil, dass auch über die gesamte Laufzeit Zinsen auf den voll valutierenden Kredit bezahlt werden müssen oder in gleichbleibenden Raten, wobei sich als Kombination die Vereinbarung von tilgungsfreien Anfangsjahren anbietet.
Alternativ kann die Rückzahlung der Darlehen in gleichbleibenden Annuitäten erfolgen, d. h. die Raten umfassen einen Zins- und einen Tilgungsanteil. Mit zunehmender Dauer steigt der Tilgungsanteil an der Rate progressiv an, während der Zinsteil sukzessiv niedriger wird. Der Vorteil dieser Variante liegt in der konstanten Höhe der zu erbringenden Rate.