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Gründungsfinanzierung -C-

Mezzanine Finanzierung 

Mezzanine Produkte sind innovative Finanzierungsinstrumente, die auf den zukünftigen Unternehmenserfolg setzen und weniger auf Sicherheiten oder Bürgschaften.

Unter den Finanzierungsinstrumenten sind Mezzanine zwischen Eigen- und Fremdkapital angesiedelt

Dies ergibt sich aus drei Besonderheiten: 

- die Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern. Sie erweitert die Haftungsbasis des
   Unternehmens und stellt  damit eigenkapitalähnliche Mittel dar. Durch diesen Effekt
   tragen Mezzanine auch zur Verbesserung der Bonität bei
- dem gewinnabhängigen Vergütungsteil
- dem weitgehenden Verzicht auf bankübliche Sicherheiten

● Nachrangdarlehen

Die für den Gründer wichtigsten mezzaninen Finanzierungsformen sind

- Nachrangdarlehen
- stille Beteiligung

Die Tilgung wird erst am Ende der Laufzeit – meist fünf bis zehn Jahre – fällig.

Bis dahin zahlen Sie nur Zinsen. Dadurch wird die Liquidität des Unternehmens geschont.

Obwohl das Mezzaninekapital wie Eigenkapital behandelt wird, sind Zinsen, wie bei Fremdkapital, steuerlich absetzbar.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung ohne jegliche Vorfälligkeitsentschädigung.

In der Regel resultiert die Rendite der Investoren aus Zinszahlungen, die sowohl fix als auch erfolgsabhängig vereinbart werden können.

Wegen des höheren Risikos für den Investor sind die Zinssätze für Mezzanine recht hoch. 

Dafür verzichtet der Kapitalgeber auf Mitsprache im operativen Geschäft und im Falle der Insolvenz sind seine Forderungen nachrangig gelagert. 

Ist die Finanzierung mit einer Beteiligung am Wertzuwachs des Unternehmens kombiniert, mit einem so genannten „Equity Kicker“ ausgestattet, sinken die laufenden Kosten.

Nachteilig ist die hohe Unternehmenstransparenz. Wie beim Ratingverfahren muss auch hier alles offengelegt werden. Kein Investor wird schließlich ohne ausreichende Informationen sein Kapital zur Verfügung stellen. Das wichtigste Entscheidungskriterium ist meistens die Höhe des Cash-Flows in den nächsten Jahren.

Diese Finanzierungsform kommt letztendlich nur für Gründer in Frage, die hohe Wachstumsziele verfolgen, und die dafür sehr viel Kapital benötigen und dennoch ihre Eigenkapitalstruktur nicht verwässern wollen.

● Stille Beteiligung / Atypische Beteiligung

Sie können als Einzelunternehmen einen stillen Gesellschafter aufnehmen.

Die stille Gesellschaft stellt eine reine Innengesellschaft dar, die nach außen nicht in Erscheinung zu treten braucht.

Die Einlage des stillen Gesellschafters geht in das Vermögen Ihres Unternehmens ein und wird in der Bilanz zusammen mit dem Eigenkapital Ihres Unternehmens ausgewiesen.

Der stille Gesellschafter ist am Gewinn beteiligt, besitzt keine Leitungsbefugnis und hat nur ein Informations- und Kontrollrecht.

Bei der typischen stillen Gesellschaft wird der Gesellschafter bei seinem Ausscheiden mit seiner nominellen Kapitaleinlage abgefunden.

Wird der Gesellschafter nicht nur am Gewinn, sondern auch am Vermögenszuwachs beteiligt, handelt es sich um eine atypische stille Beteiligung.

Die Aufnahme eines stillen Gesellschafters ist für alle Unternehmensformen erlaubt. 

● Genussscheine

Eine Form billiger Geldbeschaffung ist die Bildung von Genussscheinkapital.

Genussscheine verbriefen entweder feste oder am Börsenkurs der Aktie orientierte Ablösungssumme zu einem späteren Kündigungszeitpunkt oder direkt ein Umtausch in Aktien der ausgebenden börsenfähigen Gesellschaft (KGaA; AG).

Dafür sind Genussscheine mit einer Verzinsung ausgestattet, die normalerweise weit unter dem Marktniveau angesiedelt ist. Mit anderen Worten: Der Emittent zahlt weniger, als der Markt sonst verlangt, und weniger, als er für neue Kredite oder Anleihen bezahlen müsste.

Der Reiz des Aktionärs liegt allein in der Chance des Kursgewinns.

Für KGaA und AG bedeutet Genussscheinkapital eine Verstärkung der Eigenkapitalbasis, da das billige Geld praktisch unbegrenzt oder zumindest langfristig zur Verfügung steht.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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