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Arbeitslosenversicherung – Ein Auffangnetz

Seit einigen Jahren haben auch Existenzgründer die Möglichkeit, eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Das sogenannte „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“.

Als Selbstständiger müssen Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate vor Ihrer Existenzgründung versicherungspflichtig gewesen sein, um sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern zu können.

Unmittelbar nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit (spätestens innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Gründung, müssen Sie einen Antrag auf Aufnahme stellen. 

Der Antrag wird bei der Arbeitsagentur am Wohnort gestellt.  Anhand einer Gewerbeanmeldung oder einer Bescheinigung des Steuerberaters muss nachgewiesen werden, dass eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, die mindestens 15 Stunden wöchentlich beansprucht.

Das „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ besteht dann für mindestens fünf Jahre. Erst danach kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Die Arbeitslosenversicherung zahlt dann, wenn die Selbstständigkeit des Versicherten scheitert. Dies kann der Fall sein, wenn man beispielsweise keine Aufträge mehr bekommt, einem das Geld ausgeht oder man durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage dazu ist, seinen Beruf weiter auszuüben. 

In diesen Fällen ist es wichtig eine finanzielle Einnahmequelle zu haben, mit der sich alle Kosten decken lassen und das eigene Leben finanzieren lässt.

Ist man freiwillig versichert kann man Arbeitslosengeld beantragen, sollte die eigene Selbstständigkeit scheitern. Mit Bezug des Arbeitslosengeldes stellt man sich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und muss die entsprechenden Forderungen des Arbeitsamtes erfüllen. Zu diesen gehört beispielsweise, dass man sich aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen muss. Zudem ist man dazu verpflichtet, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen, wenn diese von der Arbeitsagentur vermittelt wird. Ansonsten droht die Kürzung des Arbeitslosengelds.

Wie hoch das Arbeitslosengeld für den freiwilligen Versicherten ausfällt, berechnet sich individuell. Für die Berechnung der Ansprüche wird ein fiktives Arbeitsentgelt angenommen, welches sich nach der Beschäftigung richtet, auf welche sich der Versicherte gerade bewirbt. Zudem erhalten Hoch- beziehungsweise Fachhochschulabsolventen eine höhere Entschädigung als Selbstständige ohne eine vorangegangene Ausbildung. So kann die Höhe des Arbeitslosengeldes zwischen 800 und 1.500 Euro monatlich liegen.

Wie lange ein Versicherter das Arbeitslosengeld beziehen kann hängt davon ab, wie viel er in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Erwerbslosigkeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Wer mindestens zwölf Monate eingezahlt hat, hat Anspruch auf sechs Monate Unterstützung. Wer 24 Monate nachweisen kann, der kann das Arbeitslosengeld zwölf Monate lang beziehen.

Der Beitragssatz für das Jahr 2021 liegt bei 2,4 Prozent. Auf Basis der Bezugsgrößen von 3.290 Euro im Westen und 3.115 Euro im Osten Deutschlands liegt der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige bei 78,96 Euro im Westen und 74,76 Euro im Osten.

Für Gründer eines neuen Unternehmens gilt hierbei jedoch eine Sonderregelung. Ab dem Zeitpunkt der Gründung, plus dem darauffolgenden Kalenderjahr, zahlen diese nur die Hälfte der Beiträge. Das wären in diesem Beispiel 39,48 Euro im Westen und 37,38 Euro im Osten.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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