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Franchise -I-

Die Franchiseangebotsprüfung

Von den rund 750 deutschen Franchisesystemen haben sich, so der Deutsche Franchise Verband, etwa 15 Prozent erfolgreich durchgesetzt.

Manche Erwartungen der Existenzgründer werden nur teilweise erfüllt. Von der versprochenen Rentabilität ist zum Beispiel jeder Dritte enttäuscht. Jeder Vierte klagt über mangelhafte Standortanalysen und Schulungen. 

Deshalb prüfen Sie ein Franchiseangebot ebenso kritisch wie eine eigene Geschäftsidee. Auf die folgenden Punkte sollten Sie dabei achten:

Know-how

Im Vertrag muss erklärt sein, von welchem Wissen der Lizenznehmer profitieren soll. Für Banalitäten braucht er keinen Franchisepartner. Das Know-how muss wesentlich und geheim sein.

Schutzrechte

Verlangen Sie von der Zentrale einen schriftlichen Nachweis, dass Schutzrechte wie zum Beispiel Markenname oder Patent eingetragen sind. Sonst beansprucht sie ein Wettbewerber und Sie verlieren Ihre Geschäftsbasis.

Einstiegsgebühr

Die meisten Anbieter verlangen für Schulungen, Schutzrechte und Know-how eine Einstiegsgebühr. Lassen Sie sich genau vorrechnen, was Sie damit bezahlen. Der Franchisegeber sollte im Vertrag auflisten, welche Vorleistungen damit abgegolten sind. Sonst reduziert sich eine „aufwändige Werbekampagne“ zur Eröffnung darauf, dass Sie einige Handzettel verteilen.

Laufende Gebühr

Manche Franchisegeber kassieren zusätzlich eine Pauschale oder einige Prozente des Umsatzes pro Monat für laufende Dienstleistungen, Marktbeobachtung, Werbung oder Schulung. Auch hier sollte im Vertrag aufgeschlüsselt sein, welche Aktivitäten sich dahinter verbergen.

Laufzeit

Sie investieren erhebliche Summen in Ihr Franchiseunternehmen. Achten Sie darauf, dass der Vertrag lange genug läuft, damit sich Ihr Einsatz amortisieren kann. In der Regel gilt der Vertrag zunächst für fünf bis zehn Jahre, mit der Option, ihn um fünf Jahre zu verlängern.

Preisbindung

Die Zentrale darf den Lizenznehmer nicht vorschreiben, welchen Preis sie verlangen dürfen. Unverbindliche Empfehlungen sind nur bei Markenartikel erlaubt.

Wareneinkauf

Wenn der Franchisegeber die Waren selbst herstellt oder nur er deren Qualität garantieren kann, darf er seine Partner verpflichten, die Produkte von der Zentrale zu kaufen. Einen Teil seines Angebotes darf der Lizenznehmer jedoch in der Regel vom freien Markt beziehen.

Gebietsschutz

Nur etwa 40 Prozent aller Zentralen garantieren ihren Lizenznehmern, dass sie in ihrem Geschäftsgebiet keine anderen Filialen eröffnen. Die Klausel schützt Sie davor, dass eine Zentral wahllos Lizenzen vergibt, um mit den Eintrittsgebühren ihr Geld zu verdienen.

Warendarlehen

Statt volle Zahlung bei Lieferung zu verlangen, finanzieren viele Zentralen die Waren vor. Ein zweischneidiges Schwert! Wenn sie eine kurze Kündigungsfrist für den Kredit vereinbart haben, sind Sie von der Zentrale abhängig.

Widerruf

Die Zentrale muss Sie bei Vertragsabschluss formgerecht informieren, dass Sie innerhalb einer Woche widerrufen können. Unterlässt die Zentrale das, können Sie innerhalb eines Jahres widerrufen.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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