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WFG Wiki / Gründung

Gründungsfinanzierung -F-

Sonderformen der Finanzierung

● Leasing

Der Leasingnehmer kann nach Ablauf des Leasingvertrages das geleaste Wirtschaftsgut zum Restwert übernehmen oder an den Leasinggeber zurückgeben, der dann das geleaste Gut vermarktet.

Die Vertragsdauer hängt vom geleasten Objekt ab und liegt zwischen 40 bis 90 Prozent der so genannten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die den AfA-Tabellen zu entnehmen ist.

Vorteile

Die Vorteile des Leasings sind:
- Das Eigenkapital und die Kreditlinie werden geschont
- Die fixen Monatsraten bilden eine klare Kalkulationsgrundlage
- Die Kosten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar
- Das geleaste Gut taucht in keiner Bilanz auf, da der Leasinggeber Eigentümer ist
- Nach Vertragsende kann der Leasingnehmer einen neuen Vertrag eingehen, so bleibt die Firma  technologisch auf dem neusten Stand

Nachteile

Nachteile des Leasings sind:
- Der Leasingnehmer ist für das Wirtschaftsgut voll verantwortlich, er muss sich um die Instandhaltung kümmern und haftet bei Beschädigung
- Es entfallen die Abschreibungsmöglichkeiten, da der Leasingnehmer nicht Eigentümer ist

Fazit:
Sie sollten beim Leasing scharf rechnen. Viele Leasingangebote scheinen nur auf den ersten Blick lohnend. Viele Angebote und Vertragsformen sind unter dem Strich teurerer als der normale Kauf.

● Factoring

Diese Form der Finanzierung ergibt sich erst aus den laufenden Geschäften und ist für die eigentliche Gründung nicht geeignet.

Sie verkaufen Ihre Forderungen aus Lieferung und Leistung an eine Factoring-Gesellschaft. Diese bezahlt Ihnen in der Regel 80 Prozent Ihrer Forderungssumme sofort aus und treibt die Forderung beim Kunden ein. 

Nach Erhalt des Forderungsbetrages überweist der Factor abzüglich eines Abschlags (Risiko- und Verwaltungsgebühren) die restlichen 20 Prozent Ihrer abgetretenen Forderung.

Wie hoch die Gebühr ist, hängt letztendlich von der Bonität Ihrer Kunden ab. Sie liegt in der Regel bei 4 bis 6 Prozent des Rechnungsbetrages.

Factoring lohnt erst ab einem Jahresumsatzvolumen von 250.000 €. Außerdem sollte Ihr Unternehmen selbst wirtschaftlich gesund sein, da in der Regel die Factoring-Gesellschaft Ihr Unternehmen auf Herz und Nieren vor Vertragsabschluss untersucht. 

Man unterscheidet zwischen stillem und offenem Factoring. 

Beim offenen Factoring weiß Ihr Kunde, dass seine Rechnungen an einem Factor verkauft werden.

Vorteile

Factoring hat folgende Vorteile:

- Schnelle Begleichung offener Rechnungen und damit  sofortige Liquidität
- Das Insolvenzrisiko des Kunden wird zum größten Teil auf den Factor abgewälzt
- Das Debitorenmanagement und damit die Verwaltungsarbeit wird an den Factor ausgelagert

Nachteile

Nachteilig ist nach wie vor das Image. Viele Kunden reagieren verärgert auf die Weitergabe ihrer Kundendaten an Dritte.

● Mietkauf

Der Mietkauf ist eine Form der Anschaffungsfinanzierung. Das erworbene Wirtschaftsgut geht mit Abschluss des Kaufvertrages bereits in das Eigentum des Mieters über, der Verkäufer macht aber seinen Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises geltend.

Der Mieter zahlt monatliche Teilbeträge, die je nach Vereinbarung ganz oder teilweise auf den Kaufpreis angerechnet werden.

Das erworbene Wirtschaftsgut wird in der Bilanz des Mieters aufgenommen. Dadurch können nur jene Kosten steuerlich berücksichtigt werden, die auf echte Mietanteile entfallen. Der größere Teilbetrag ist steuerlich als Abzahlung des Kaufbetrages zu behandeln.

Da der Mieter Eigentümer ist, kann er die Abschreibung geltend machen. Nachteilig ist die Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer. Diese wird bei Vertragsabschluss sofort und in voller Höhe des Kaufpreises fällig.

● Gewinne

Ist das gegründete Unternehmen in der Lage, frühzeitig Umsätze zu realisieren, können Sie die damit erzielten Gewinne im Rahmen der offenen Selbstfinanzierung zur Finanzierung weiterer Investitionen verwenden.

Selbstfinanzierung umschreibt die Finanzierung aus einbehaltenen Gewinnen.

Da zur Selbstfinanzierung nur einbehaltene Gewinne zur Verfügung stehen, bestimmt, neben die Höhe des erwirtschafteten Gewinns, auch die Ausschüttungspolitik die Höhe der Selbstfinanzierung.

Man unterscheidet zwei Arten von Selbstfinanzierung:

- offene Selbstfinanzierung
- stille Selbstfinanzierung

Bei der offenen Selbstfinanzierung handelt es sich um eine Thesaurierung (Ansammlung von Gewinnen durch Nichtverbrauch bzw. Nichtausschüttung) offen ausgewiesener Gewinne, die in den Rücklagen und im Gewinnvortrag der Bilanz enthalten sind.

Da der einbehaltene Gewinn der Einkommen- und Körperschaftssteuer unterliegt, steht zur Finanzierung nur der Betrag abzüglich der Steuern zur Verfügung.

Stille Selbstfinanzierung erfolgt dagegen durch die Nichtausweisung von Gewinnen in der Bilanz. Durch diesen Vorgang entstehen stille Reserven.

Für das Unternehmen ergibt sich der Vorteil, dass sich der steuerpflichtige Gewinn der Periode vermindert und der nicht ausgewiesene Gewinn erst bei der Auflösung der stillen Reserven in Erscheinung tritt.

Das Unternehmen hat dadurch den Vorteil einer „Steuerstundung“ und verfügt somit über einen zinslosen Kredit in Höhe des eigentlich zu zahlenden Steuerbetrages. Außerdem verbessert sich die Liquidität bis zur Steuerzahlung.

Der stillen Selbstfinanzierung sind aber gesetzliche Grenzen gesetzt. Diese bestehen in den gesetzlich festgelegten Bewertungsspielräumen.

● Abschreibungen

In der Abschreibung spiegelt sich die Wertminderung des abnutzbaren Anlagevermögens, bedingt durch den technischen Fortschritt wider.

Diesen Werteverzehr müssen Sie bei Ihrer Preiskalkulation berücksichtigen. Die Abschreibungen fließen daher über die erzielten Verkaufserlöse zurück. Diese Beträge, die sich über die Nutzungsdauer der eingesetzten Investitionsgüter auf diese Weise ansammeln, sollten Sie dafür verwenden, diese Anlagegüter zu ersetzen, wenn die Nutzungsdauer abgelaufen ist.

Diese Mittel stehen Ihnen also für andere Zwecke zur Verfügung, bis Sie die eigentliche Ersatzinvestition durchführen müssen. 

● Investitionszulage

Generell sollten Sie auf dieses Geschenk des Staates nicht verzichten, wenn Sie neue bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anschaffen oder herstellen.

Informieren Sie sich über den Geltungsbereich und der Geltungsdauer des Investitionszulagengesetzes sowie über die Höhe der Zulage.

Sofern eine Zulage möglich ist, stellen Sie den Antrag auf Investitionszulage bei Ihrem Finanzamt innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Wirtschaftsgut der Anschaffung oder Herstellung endet.

Die Zulage erhalten Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids vom Finanzamt.

● Ansparrücklage

Für Existenzgründer gibt es weitgehende Möglichkeiten der Bildung einer Ansparrücklage gemäß (§ 7g Abs. 7 EStG).

Existenzgründer können im Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung und in den folgenden fünf Jahren (Gründerzeitraum) 40 Prozent der geplanten Investitionen in neue, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als Rücklage gewinnmindernd ansetzen. 

Die Gesamtrücklage darf maximal in Höhe von 307.000 € gebildet werden.

Im Jahr der Bildung wird die Ansparrücklage als Aufwand berücksichtigt und im Jahr der tatsächlichen Anschaffung wird die Auflösung der Ansparrücklage (spätestens jedoch nach fünf Jahren) als Ertrag verbucht.

Begünstigt werden Gründer darüber hinaus, da bei Nichtinanspruchnahme der Ansparrücklage kein sechsprozentiger Gewinnzuschlag pro Wirtschaftsjahr (im Vergleich zur Ansparrücklage für Gewerbetreibende) versteuert werden muss. 

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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