Der Mietkauf ist eine Form der Anschaffungsfinanzierung.
Beim Mietkauf ist keine Bank im Geschäft involviert, mit deren Kredit der Kauf finanziert wird. Beim Mietkauf besetzt der Verkäufer die Position der Bank und hat deren Finanzierungsfunktion inne. Der Käufer kommt durch die Mietzahlungen selbst für die Finanzierung auf und erspart sich dadurch die Zahlung der mit einem Kredit verbundenen Gebühren.
Das erworbene Wirtschaftsgut geht mit dem Abschluss des Kaufvertrages bereits in das Eigentum des Mieters über, der Verkäufer macht aber seinen Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises gelten. Der Mieter zahlt monatliche Teilbeträge, die je nach Vereinbarung ganz oder teilweise auf den Kaufpreis angerechnet werden.
Das erworbene Wirtschaftsgut wird in der Bilanz des Unternehmens aufgenommen. Dadurch können nur jene Kosten steuerlich berücksichtigt werden, die auf den echten Mietanteil entfallen. Der größere Teil ist als Abzahlung des Kaufpreises zu behandeln. Ferner kann der Mieter die Abschreibung geltend machen.
Diese Form der Finanzierung wird in der Regel nur beim Direktverkauf durch den Hersteller angewandt und steht jedem Betrieb offen.
Nachteilig ist die Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer. Diese wird sofort in voller Höhe des Kaufpreises fällig.