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Betriebliche Versicherungen -L-

Damit eine Betriebsausfallversicherung auch im Fall der Fälle leistet, sollte sie von Anfang an auf ihren Betrieb und dessen Besonderheiten zugeschnitten sein. Bei der Betriebsausfallversicherung steht die Person im Zentrum, welche den wirtschaftlichen Erfolg eines Betriebes oder Unternehmens sichert. Häufig ist das der Inhaber der Firma: Fällt diese aus bestimmten Gründen aus, so unterstützt der Versicherer den Betrieb finanziell. Es ist daher wichtig, dass die Angaben zu dieser Person korrekt sind. Auch sollte die Versicherungssumme nicht zu niedrig und eine möglichst lange Haft- bzw. Karenzzeit vereinbart werden.

In vielen Fällen wird die Betriebsausfallversicherung – auch Praxisausfallversicherung genannt – in Kombinationen mit der Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. Zusammen leisten die Policen dann sowohl bei Sachschäden als auch bei Krankheit des Inhabers. So haben Sie ein leistungsstarkes Versicherungspaket, welches Sie vor immensen Kosten aufgrund einer Betriebsunterbrechung finanziell schützt.

Die Vorteile einer Praxis- bzw. Betriebsausfallversicherung

- Finanzieller Schutz bei Krankheit, Unfall oder Quarantäne des Inhabers

- Übernahme der laufenden Fixkosten wie Miete und Gehälter sowie Erstattung der 
   entgangenen Gewinne

- Durch Ergänzungen oder in Kombination mit der Betriebsunterbrechungsversicherung
  leistungsstarker Versicherungsschutz auch bei Betriebsschließung durch Sachschäden.

 

Die Praxis- bzw. Betriebsausfallversicherung für spezielle Berufsgruppen

Eine Kanzlei ist ohne den Inhaber, ob nun Anwalt oder Steuerberater, nicht denkbar. Genauso wenig funktioniert eine Arztpraxis ohne den Arzt. Ein Handwerksbetrieb kann ohne den Meister nicht einfach über eine längere Zeit vom Gesellen geführt werden. Kommt es also zu einem völligen oder auch nur teilweisen Betriebsausfall, springt die Betriebsausfallpolice ein.

Eine Betriebsausfallversicherung leistet, wenn Abläufe nicht wie gewohnt weitergeführt werden können, weil eine für den Betrieb entscheidende Person ausgefallen ist, zum Beispiel wegen Krankheit oder Verletzung. Dies ist häufig bei Freiberuflern und Selbständigen sowie bei kleineren und mittleren Handwerksbetrieben der Fall: In diesen Betrieben steht meist eine Person im Zentrum. Damit ist die Betriebsausfallversicherung für diese Berufsgruppen ein essentieller Teil der Firmenversicherungen.

 

Die Leistungen einer Praxis- bzw. Betriebsausfallversicherung

Was zahlt die Versicherung?

Für den versicherten Betrieb oder die versicherte Person wird eine bei Vertragsschluss festgelegte Ausgleichssumme gezahlt. Damit sollen folgende Kosten gedeckt werden:

- nicht realisierte Gewinne und Umsätze
- weiterlaufende Kosten, wie etwa Mieten, Löhne, Provisionen
- Kosten für eine qualifizierte Vertretung

Wann und wie lang zahlt die Versicherung?

Der Versicherer zahlt den vereinbarten Tagessatz in der Regel bis zu 12 Monate seit Eintritt des Schadens. Dies ist die sogenannte Haftzeit. Je nach Tarif kann auch eine längere Haftzeit vereinbart werden. Wurde eine Versicherungssumme vereinbart, dann wird diese Summe durch 365 geteilt und so ein Tagessatz vereinbart.

Bei vielen Policen ist es üblich, dass auch eine Karenzzeit festgelegt wird. Das bedeutet, dass erst mit dem Ablauf dieser Frist von der Betriebsausfallversicherung ein finanzieller Ausgleich gezahlt wird. Liegt die Karenzzeit bei 14 Tagen, so zahlt der Versicherer ab Tag 15 des Betriebsausfalles.

Betriebsteilausfall

Damit die Police die notwendigen Kosten leistet, muss der Betrieb in einem Unternehmen nicht vollständig stillstehen. Je nach Anbieter genügt es auch, wenn der Ausfall zwischen 50 und 70 Prozent einer Firma. Der vereinbarte Ersatz wird dann solange geleistet, bis die Abläufe in der Firma wieder vollständig hergestellt sind.

Welche Gefahren sind der Praxisausfallversicherung versichert?

Grundsätzlich leistet die Betriebs- oder Praxisausfallversicherung nur bei einem Betriebsausfall aufgrund von:

- Krankheit
- Unfall
- verordneter Quarantäne

des Inhabers.

 

Warum ist die Krankentagegeldversicherung nicht ausreichend?

Eine Praxisausfallversicherung ersetzt keine Krankentagegeldversicherung, auch wenn sie vor allem für Freiberufler und Selbständige einfacher und ohne größere Gesundheitsprüfung zu haben ist. Eine Krankentagegeldversicherung deckt in der Regel die persönlichen Kosten der privaten Lebensführung ab, wenn man für längere Zeit krank ist. Die Höhe orientiert sich auch an Ihren persönlichen Einnahmen. Betriebliche Fixkosten und andere Ausgaben im Zusammenhang mit der Weiterführung des Unternehmens können aus dieser Summe gar nicht bestritten werden. Daher ist die Praxisausfallversicherung eine unverzichtbare Komponente in der Absicherung Ihres Geschäftsbetriebs.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Keine Zahlungen vom Versicherer gibt es, wenn es zu einem Betriebsausfall aufgrund folgender Ereignisse kommt:

- Vorsatz
- Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
- Kernenergie oder radioaktive Strahlung

 

Die Kosten einer Praxis- bzw. Betriebsausfallversicherung

Die Kosten werden für jedes Unternehmen individuell berechnet, da auch der Versicherungsschutz individuell angepasst wird. Eine reine Praxisausfallversicherung gibt es bereits ab 72,06 Euro im Monat.

Die Kosteneinflussfaktoren

Die genauen kosten einer Praxisausfallversicherung werden unter anderem und je nach Versicherer von folgenden Faktoren beeinflusst:

- Personalkosten
- Betriebskosten (Miete, Energiekosten, Versicherung usw.)
- Kosten für Einrichtung, Fuhrpark, technische Geräte
- Finanzierungskosten und Steuern
- andere fortlaufende Kosten
- Haftzeit
- Karenzzeit
- Versicherungssumme
- Zusatzleistungen

Die Deckungssumme

Die Versicherungssumme wird auf Basis von Werten aus dem Vorjahr berechnet. Die Rechnung basiert zunächst also auf verschiedenen Annahmen, die bei einer falschen Grundlage zur einer Unter- oder Überversicherung führen kann. Um für den Fall der Leistung eine Unterversicherung zu vermeiden, vereinbaren Gesellschaft und Kunde meist einen sogenannten Nachhaftungsbetrag. Mit ihm kann die Versicherungssumme im Bedarfsfall nachträglich um 30 Prozent und bis zu 50 Prozent erhöht werden. Sie kann aber auch abgesenkt werden. Zum Ende eines Versicherungsjahres werden die tatsächlichen Kosten dann durch eine Erhöhung der Prämie oder alternativ durch Beitragsrückerstattung berücksichtigt.

Die steuerliche Behandlung

Die Prämien für eine Betriebsausfallversicherung lassen sich nur unter bestimmten Umständen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dient eine solche Police lediglich der Absicherung des Risikos, dass der Inhaber einer Firma für längere Zeit krank wird oder wegen eines Unfalls nicht arbeiten kann, dann gehören die Ausgaben dafür zu den Kosten für die private Lebensführung. Weil es sich um Risiken handelt, die außerhalb des Betriebes liegen, zählen die Kosten nicht zu den Betriebsausgaben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Jahr 2009 entschieden, dass die Leistungen aus einer solchen Police im umgekehrten Fall auch nicht als Betriebseinnahmen zählen. Sie sind deshalb nicht als solche zu versteuern.

Anders verhält es sich, wenn neben den Risiken Krankheit und Unfall zusätzlich auch andere betriebliche Gefahren versichert werden. Leistet die Police auch bei Risiken, etwa die Gefahr einer Schließung durch die Behörden oder einer Quarantäne, zählen die Kosten als Betriebsausgaben. Das Gleiche gilt, wenn Sachgefahren, wie Blitzschlag, Brand, Schäden durch Wasser, Diebstahl oder Vandalismus durch die Betriebsausfallpolice abgesichert werden. Dann sind die Prämien ebenfalls Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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