Selbständige Tätigkeit ist die Tätigkeit mit überwiegend persönlichem Arbeitseinsatz, mit der ein Steuerpflichtiger auf eigene Rechnung und Gefahr und ohne von Weisungen abhängig zu sein, nachhaltig Gewinne erzielt.
Im EStG § 18 werden folgende Einkunftsarten aus selbständiger Arbeit definiert:
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit | |||
Freiberufliche Tätigkeit | Sonstige | ||
Selbständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische Tätigkeit | Katalogberufe z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekt, Ingenieur, Journalist, Wirtschaftsprüfer | Den Katalogberufen ähnliche Berufe z.B. IT-Berater, Masseure | Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter, Aufsichtsratsmitglied etc. |
Die Abgrenzung zwischen selbständiger und gewerblicher Tätigkeit ist nicht eindeutig. Nach dem Bundesfinanzhof (BFH) sind die selbständigen Tätigkeiten vor allem durch die Person des Ausübenden geprägt.