Die Anmeldung von Schutzrechten kann vom Erfinder selbst oder seinem Rechtsnachfolger oder durch einen Vertreter erfolgen. Als berufsmäßige Parteienvertretung sind ausschließlich Patenanwälte, Rechtsanwälte oder Notare in Deutschland zugelassen.
Der Patentanwalt ist Berater und Vertreter auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes. Er ist kein Rechtsanwalt im engeren Sinne. Bei einem Patentanwalt handelt es sich um einen Naturwissenschaftler oder Techniker mit einer Zusatzausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes.
Da das Patentanmeldeverfahren sehr kompliziert ist und da eine einmal eingereichte Patentanmeldung nichts mehr hinzugefügt werden darf, sollte jeder Erfinder bei der Anmeldung einen Fachmann zu Rate ziehen, der sich ständig mit der Materie befasst.
Einen Anwaltszwang besteht jedoch vor dem Patent- und dem Bundespatentgericht nicht.
Das Leistungsspektrum eines Patenanwaltes soll in der folgenden Übersicht kurz dargestellt werden:
- Vertretung vor dem Deutschen Patent- u. Markenamt
- Vertretung vor dem Bundespatentgericht in den vorbezeichneten Angelegenheiten sowie Nichtigkeits- und Zwangslizenzklagen
- Weitervertretung von aus dem Patentgerichtsverfahren erwachsenden Berufungs- und Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof
- Vertretung vor dem Europäischen Patentamt und weiteren internationalen Behörden
- Mitwirkung in Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenstreitsachen vor den ordentlichen Gerichten
- Mitwirkung in allen sonstigen Rechtsstreitigkeiten in Fragen, die den gewerblichen Rechtschutz betreffen
- Vertretung in Geschmacksmusterangelegenheiten vor den Amtsgerichten und vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie Mitwirkung vor den überregionalen Gerichten
- Durchführungen von Schutzanmeldungen in allen Ländern der Erde und deren Weiterbetreuung
- Bearbeitung von Vertragssachen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes, insbesondere von Lizenzverträgen
- Bearbeitung aller Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts einschließlich der Erfindungsvergütungen und Vertretung vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt
- Wahrnehmung von Angelegenheiten des gewerblichen Rechtschutzes vor Schiedsgerichten und Verwaltungsbehörden
- Bearbeitung und Vertretung spezieller Angelegenheiten vor den Arbeitsgerichten, den Finanzgerichten und den Verwaltungsgerichten, sowie Fragen des gewerblichen Rechtschutzes
- Ausarbeitung und Erstellung von Gutachten z.B. zur Rechtsbeständigkeit und Verletzung von Schutzrechten
- Bearbeitung von Angelegenheiten des Ausstattungsschutzes
- Bearbeitung von Angelegenheiten des klassischen Nachbaus
- Bearbeitung von Kollisionsfällen zwischen Warenzeichen und Firmenbezeichnungen sowie Namensrechten
- Durchführung sämtlicher Recherchen und Überwachungsarbeiten, Akteneinsichtsverfahren, Literaturbeschaffung u.v.m.
- Durchführung von Überwachungsarbeiten zur Ermittlung von Anmeldungen und Schutzrechten Dritter nach Inhalt und Name
- Erstellung von vollständigen Dokumentationen in bestimmten technischen Sachgebieten
- Bearbeitung und Vertretung in allen Nebenverfahren, wie Akteneinsichtsverfahren, Wiedereinsetzungen und dergleichen
- Anfertigung von Übersetzungen rechtlichen und technischen Inhaltes
- Verwaltung von Schutzrechten im In- und Ausland (Überwachung der Verlängerungsfristen und Durchführung von Verlängerungen
Kosten
Die Stundensätze von Patentanwälten sind nirgendwo festgelegt oder zentral geregelt. Jeder Patentanwalt ist vollkommen frei, seine Gebühren und seinen Stundensatz selbst zu bestimmen und auch unterschiedlichen Mandanten verschiedene Sätze anzubieten. Dies gewährleistet eine hohe Flexibilität und gibt dem Patentanwalt die Möglichkeit, ganz individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Mandanten einzugehen. Es hat aber den Nachteil, dass der Anwalt ohne ein persönliches Gespräch kaum genauer sagen kann, mit welchem Honorar Sie in etwa rechnen müssen.
Die anwaltlichen Patentkosten für eine Patentanmeldung setzen sich im Wesentlichen aus den Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung und den anwaltlichen Grundgebühren für die Vertretung vor dem jeweiligen Patentamt zusammen. Dabei umfassen die Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung im Wesentlichen die zeitlichen Aufwendungen für die Ausarbeitung der technischen Beschreibung, der Patentansprüche, der Zusammenfassung und ggfs. der Anfertigung technischer Zeichnungen voraus. Die Bearbeitungszeit für die Ausarbeitung einer Patentanmeldung ist dabei abhängig vom Schwierigkeitsgrad der Anmeldung. Sehr komplexe Erfindungen bedürfen in der Regel einer intensiven Einarbeitung. Außerdem ist die Formulierung von Patentansprüchen komplexer Erfindungen deutlich zeitaufwendiger als bei einfachen Sachverhalten. In einfachen Fällen betragen die zeitlichen Aufwendungen für die Ausarbeitung einer Patentanmeldung durchschnittlich ca. 4-8 Stunden. Bei komplexen und umfangreichen Anmeldung kann der notwendige Zeitaufwand für die Ausarbeitung der Patentanmeldung auch durchaus auf 10 Stunden und mehr ansteigen.
Ganz entscheidend für die Bearbeitungszeit einer Patentanmeldung sind aber auch die Vorleistungen, die Sie als Anmelder erbringen. Bei Vorlage einer umfangreichen technischen Beschreibung mit einer detaillierten Bezugnahme zum gegenwärtigen Stand der Technik, Zeichnungen und etwaiger bereits vorformulierter Patentansprüche kann sich die Bearbeitungszeit auch bei sehr umfangreichen Ausarbeitungen ganz erheblich verringern.
In der Regel müssen Sie für die Ausarbeitung der Anmeldung mit Anwaltskosten für 600 bis 2.500 Euro rechnen. Hinzu kommen noch Anmeldekosten von 40 Euro und Kosten für einen Prüfungsantrag in Höhe von 350 Euro.