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WFG Wiki / BWL und Recht

Betriebliche Versicherungen -R-

Die Vorteile einer Geschäftsinhaltsversicherung

- Ihre Geschäftseinrichtung ist gegen Gefahren wie etwa Feuer, Leitungswasser, Sturm und 
  Hagel sowie Beschädigung abgesichert.

- Inventar ist auch außerhalb der Betriebsstätte versichert (Außenversicherung).

- Im Schadensfall bekommen Sie den Neuwert erstattet.

- Erweiterung um sinnvolle Zusatzbausteine je nach individuellem Bedarf möglich.

Für Unternehmer ist die Geschäftsinhaltsversicherung gesetzlich nicht verpflichtend. Da der fortlaufende Betrieb der meisten Unternehmen allerdings stark vom Inventar und von eingelagerten Rohstoffen abhängt, ist eine Absicherung ratsam. Auch fertige Waren, die noch nicht ausgeliefert wurden, sind abgesichert.

Unternehmen, die erhöhten Gefahren ausgesetzt sind – zum Beispiel bei erhöhter Einbruchs- oder Hochwassergefahr – sollten sich dringend um eine Absicherung kümmern.

 

Die Leistungen einer Geschäftsinhaltsversicherung

Mit einer Geschäftsinhaltsversicherung schützen Unternehmer ihre Büroausstattung, also Schreibtische, Schränke, Telefone und weiteres Mobiliar. Zusätzlich sind Anlagen und Maschinen sowie Rohstoffe und fertig produzierte Waren abgesichert. Bei Bedarf kann auch eine Absicherung von Computersoftware und -daten vereinbart werden – mehr dazu erfahren Sie weiter unten.

Die Versicherung deckt Schäden nach einem Brand, durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser, Hagel und Sturm ab. Je nach Tarif werden auch Vandalismus- und Einbruchschäden übernommen. Auch eine Kostenübernahme für Lösch- und Aufräumarbeiten ist möglich.

- Was versichert die Geschäftsinhaltsversicherung?

- Absicherung der Büroeinrichtung
- Absicherung bei Feuerschäden
- Schutz vor Sturm, Hagel und Blitzschlag
- Absicherung der Waren
- Absicherung bei Leitungswasserschäden

 

Die wichtigsten Leistungen im Detail

Schutz von Firmeninhalten

Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt die komplette Büroausstattung ab, also Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände sowie Computer und Telefonanlagen.

Schutz von Waren

Nicht nur Gegenstände des Büros, sondern auch eingelagerte Waren werden über die Versicherung abgesichert. Dazu zählen nicht nur fertig produzierte Artikel, sondern auch Rohstoffe. Auch fremdes Eigentum, das Ihnen z.B. zur Reparatur übergeben wurde, kann bei einigen Anbietern versichert werden.

Schutz vor Feuer

Alle Gegenstände, die zum Versicherungsschutz gehören, werden nach einem Feuerschaden ersetzt.

- Schutz vor Sturm und Hagel

Schäden durch Sturm und Hagel gehören ebenfalls grundsätzlich zum Versicherungsschutz.

Schutz vor Blitzschlag

Alle versicherten Gegenstände sind bei Schäden durch Blitzschlag abgesichert.

Schutz vor Leitungswasserschaden

Leitungswasserschäden werden ebenfalls von der Geschäftsinhalts­versicherung übernommen.

Außenversicherung

Die Außenversicherung versichert Inventar, das sich außerhalb der Betriebsstätte befindet, z.B. wenn es eine Mitarbeiterin auf eine Geschäftsreise mitnimmt. Ob diese Versicherung auch im Ausland gilt, hängt vom Versicherer ab. Auch Gegenstände, die sich außen am Gebäude befinden (z.B. Firmenschilder) sind versicherbar.

 

Was zahlt die Versicherung?

In der Regel erstattet die Versicherung den Neuwert von Gegenständen, also den Preis, den Sie für deren Wiederbeschaffung zahlen müssen. Sind die Gegenstände jedoch sehr alt oder abgenutzt, wird lediglich ihr Zeitwert erstattet, also der Preis, den Sie bei ihrem Verkauf erhalten hätten.

Individueller Leistungsumfang

Die individuellen Bedürfnisse sowie die Gegebenheiten fallen von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich aus. Ein Freiberufler, der ausschließlich am heimischen Schreibtisch arbeitet, benötigt beispielsweise einen anderen Versicherungsschutz als ein mittelständisches Unternehmen mit eigener Produktionsstätte. Unternehmen mit Großraumbüros sowie Unternehmen mit Kundenverkehr haben ebenfalls eigene Ansprüche an den Versicherungsschutz.

Auch der Standort macht einen Unterschied – er entscheidet z.B. darüber, ob Sie Schutz gegen bestimmte Naturgefahren wie Schneelawinen oder Erdbeben, Hochwasser oder Überschwemmung brauchen. Prüfen Sie Ihren Bedarf, bevor Sie Angebote vergleichen.

Sonderfall Daten und Software

Ob elektronische Arbeitsmaterialien (Dokumente und sonstige Daten) sowie Computersoftware (Computerprogramme) von der Geschäftsinhalts­versicherung abgedeckt werden, ist nicht bei allen Versicherern einheitlich. Unternehmen, die mit vielen Daten zu tun haben, müssen hier aufpassen! Gerade die Versicherer im unteren Preissegment schließen die Absicherung von Daten und Software in ihren Vertragsbedingungen mitunter ausdrücklich aus.

Wer auf diesen Versicherungsschutz angewiesen ist, entscheidet sich entweder für einen Tarif, der entsprechende Schadensfälle absichert, oder denkt über eine zusätzliche Elektronikversicherung nach. In einigen Fällen empfiehlt sich zudem eine Cyberversicherung.

Zusatzleistungen

In den Versicherungsunterlagen wird genau festgehalten, welche Schäden vom Versicherungsschutz umfasst werden. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, sich gegen Gefahren abzusichern, die nicht ausdrücklich im Vertrag genannt werden. Dieses ist mit einer sogenannten Allgefahrendeckung möglich, die immer dann für Schäden aufkommt, wenn Gefahren nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.

Die Deckungssumme

Die Versicherungssumme sollte dem Wert aller versicherten Gegenstände entsprechen, damit Sie diese komplett neu beschaffen können. Achten Sie darauf, die Summe hoch genug anzusetzen und bei Abschluss der Versicherung auch sämtliche zu versichernden Gebäudeteile anzugeben.

Falls Sie unterversichert sind, also den Wert des Geschäftsinventars nicht korrekt angegeben haben, kann es sein, dass die Versicherung bei einem Versicherungsfall nicht den vollen Verlust erstattet. Um dies zu vermeiden, können Sie die Versicherungssumme vorsorglich etwas höher ansetzen. Einige Versicherer bieten auch an, bei geringfügigen Schäden die Erstattungssumme auch bei Unterversicherung nicht zu kürzen. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Vorsorgeversicherung abzuschließen.

Fahrlässigkeit

Viele Versicherer unterscheiden zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Während bei leichter Fahrlässigkeit oft in vollem Umfang gezahlt wird, erstattet die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit in der Regel nur einen Teil der Kosten – lesen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nach, wie genau das bei Ihrer Versicherung geregelt ist. Überhaupt nicht zahlen muss die Versicherung, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

Bargeld ist meist nur versichert, wenn es sicher aufbewahrt wird. Bei kleineren Summen genügen verschlossene Schubladen, größere Summen hingegen müssen in Tresoren mit einem bestimmten Mindestgewicht gelagert werden – die Details finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen oder können Sie bei Ihrem Versicherer erfragen.

Auch insgesamt wird von Ihnen erwartet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen, z.B. gegen Einbruch, zu treffen – klären Sie mit ihrem Versicherer, ob Ihre gegenwärtigen Vorkehrungen seinen Ansprüchen entsprechen, oder ob sie weitere Maßnahmen treffen müssen, um im Schadensfall die volle Summe erstattet zu bekommen.

 

Was kann nicht versichert werden?

In der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind diese Schadensursachen:

- Tsunamis
- Kernenergie
- Krieg

 

Die Kosten einer Geschäftsinhaltsversicherung

Die Kosten für eine Geschäftsinhaltsversicherung können je nach den Gegebenheiten des zu versichernden Unternehmens verschieden ausfallen. 

- Die Kosteneinflussfaktoren

Der Versicherungsnehmer hat unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Prämie. Zwar sind bestimmte Faktoren wie das Unternehmensrisiko festgelegt, jedoch machen Selbstbeteiligung, Deckungssumme und Vertragslaufzeit einen wesentlichen Bestandteil der Kosten aus. Und diese Faktoren können angepasst werden.

- Deckungssumme

Bei der Deckungssumme handelt es sich um den Höchstbetrag, den der Versicherer im Schadensfall auszahlt. Als Unternehmer legt man diesen Betrag selbst fest und bestimmt damit den Umfang der Geschäftsinhaltsversicherung. Die Kosten hängen maßgeblich von der Deckungssumme ab, weshalb eine Ermittlung des Gesamtwerts der Einrichtung im Voraus wichtig ist.

- Selbstbeteiligung

Der Versicherungsnehmer kann innerhalb eines bestimmten Rahmens die Selbstbeteiligung selbst festlegen. Hier gilt immer der Grundsatz: Wer niedrige Prämien zahlen möchte, muss im Ernstfall mehr dazuzahlen. Betriebe mit geringem Vermögen sollten also lieber etwas höhere Beiträge in Kauf nehmen, damit im Schadensfall die Existenz nicht bedroht ist.

- Vertragslaufzeit

Vertragliche Flexibilität hat ihren Preis: Bindet man sich nur kurzfristig an eine Versicherung, verlangt diese meist höhere Beiträge. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Anbieter im Voraus zu vergleichen und sich lieber etwas länger an einen überzeugenden Versicherer zu binden.

- Zahlungsrhythmus

Üblicherweise kann die Prämie durch seltene, dafür aber höhere Zahlungen gesenkt werden. Meist wählt der Versicherungsnehmer zwischen monatlicher, quartalsweiser, halbjährlicher und jährlicher Überweisung aus. Letztere Variante erspart dem Versicherer Aufwand und wird mit einem Rabatt belohnt.

- Spezifisches Unternehmensrisiko

Eines der wichtigsten Kriterien bei der Bestimmung der Kosten ist das Risiko des Unternehmens. Um dieses zu ermitteln, ziehen Versicherungen die individuellen Unternehmenskennzahlen heran und werten diese mittels statistischer Verfahren aus. So bedeuten viele Angestellte und ein hoher Umsatz beispielsweise, dass ein erhöhtes Risiko besteht. Auch der Unternehmenssitz ist entscheidend, da Umwelteinflüsse und die örtliche Kriminalitätsrate berücksichtigt werden.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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