Die Gesellschafter stehen bei der Besteuerung von Personengesellschaften als Steuersubjekt im Vordergrund. Die Einnahmen werden auf die Gesellschafter verteilt und von ihnen in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung versteuert.
Da es sich bei Personengesellschaften meist um Gewerbebetriebe handelt, sind diese auch gewerbesteuerpflichtig. Hier steht bei der Besteuerung allerdings die Personengesellschaft selbst im Fokus. Das Gleiche gilt für die Umsatzsteuer.
● Steuern und Personengesellschaften
Zu den Personengesellschaften zählen die
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Mischformen GmbH & Co.KG und AG & Co. KG
- sowie die Stille Gesellschaft
Sie werden von natürlichen Personen gegründet und sind einkommen-, gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen von der Gewerbesteuerpflicht ist der Zusammenschluss von Freiberuflern zu einer PartG sowie vermögensverwaltende Personengesellschaften.
● Einkommensteuer bei Personengesellschaften
Die Einkünfte, die diese Gesellschaften erzielen, werden nach der Gewinnfeststellung auf ihre Gesellschafter verteilt. Die Verteilung erfolgt entweder anteilig oder nach einem im Gesellschaftsvertrag individuell vereinbarten Verteilungsschlüssel.
Die Einkünfte, die jeder Gesellschafter im Laufe eines Geschäftsjahres erzielt, unterliegen der Einkommensteuer (ESt) und werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz der Gesellschafter versteuert. Bis zu einem Grundfreibetrag im Veranschlagungszeitraum in Höhe von 11.784 € bei Ledigen und 23.208 € bei Verheirateten, sind die Gesellschafter von der Zahlung der Einkommensteuer befreit. Die Einkommensteuererklärung muss dennoch eingereicht werden.
● Einkunftsarten bei Personengesellschaften
Die Einkünfte der Gesellschafter können sich aus unterschiedlichen Arten zusammensetzen. Das Einkommensteuergesetz (EStG) kennt 7 unterschiedliche Einkunftsarten (vgl. § 2 Abs. 1 EStG):
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sowie sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG