Navigation überspringen
WFG Wiki / BWL und Recht

Das betriebliche Gesundheitsmanagement

„Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist die systematische und zielorientierte Steuerung aller betrieblichen Prozesse, mit dem Ziel die Gesundheit und Leistung aller Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern, um langfristig im Unternehmen erfolgreich zu sein“ (Quelle: Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement).

Unternehmen nehmen den Aufwand, der mit betrieblichem Gesundheitsmanagement einhergeht, aus gutem Grund in Kauf. Denn damit ein Unternehmen erfolgreich sein kann, braucht es motivierte und gesunde Mitarbeiter. Doch oft dominiert Stress den Berufsalltag, was zu vielerlei Krankheiten führen kann. Die Folgen sind Fehltage und damit hohe Kosten für das Unternehmen.

Letztendlich ist es ein Investment in die Gesundheit der Mitarbeiter und damit auch in die Firma, denn Sie sparen nicht nur Geld, sondern sind auch für mögliche Krisen besser aufgestellt. Verbessern Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und verstärken Sie die Kommunikation und Wertschätzung, etablieren Sie Stück für Stück eine gesunde Basis für Ihr Unternehmen.

Die Vorteile eines betrieblichen Gesundheitsmanagements

- Weniger Krankheitskosten durch Krankschreibungen oder aber anwesende, aber nicht
   gesunde Mitarbeiter

- Image und Wettbewerbsfähigkeit verbessern sich

- Höhere Motivation und stärkere Identifikation mit dem Unternehmen

- Gesteigerte Attraktivität des Unternehmens für Fachkräfte

- Besseres Betriebsklima

- Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit der Mitarbeiter werden erhalten oder 
  gestärkt

- Steuerliche Förderung

 

Gesundheitsmanagement: Was gehört dazu?

Die fünf Komponenten des betrieblichen Gesundheitsmanagements

  1. Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vermeidung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen
  2. Berufliches Eingliederungsmanagement: Arbeitsunfähigkeit überwinden und Wiedereingliederung von chronisch kranken Mitarbeitern.
  3. Betriebliche Gesundheitsförderung: Maßnahmen, um ein gesundes Verhalten der Mitarbeiter zu fördern.
  4. Personalmanagement: Personalentwicklung, Organisationsentwicklung, Personalstrategie.
  5. Fehlzeitmanagement: Fehlzeiten von Mitarbeitern vermeiden.

Die Ziele des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Ein betriebliches Gesundheitsmanagement ist viel mehr, als ein Früchtekorb oder ein Wasserspender im Unternehmen aufzustellen. Ziel ist es, solche gesundheitsfördernden Einzelmaßnahmen in einer sinnvollen Struktur zu vernetzen. Es werden mittels Managementinstrumenten nachhaltige Prozesse und Strukturen zur Gesundheitsförderung im Unternehmen entwickelt. Wie sich dies auf die Gesundheit der Arbeitnehmer auswirkt, sollte messbar gemacht werden.

Dabei geht es nicht in erster Linie darum, körperliche oder psychische Krankheiten zu beseitigen. Vielmehr sollen auf die Gesundheit bezogenen Potentiale und Aktivitäten entfaltet werden. Allerdings müssen die Mitarbeiter von Anfang an in diesen Prozess eingebunden werden. Denn nur Mitarbeiter, die das nötige Wissen haben, sind bereit, ihrer Gesundheit einen größeren Stellenwert einzuräumen. Das langfristige Ziel des BGM ist, dass Mitarbeiter nachhaltig und eigenständig die Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen.

Dabei werden zwei Strategien verfolgt:

Verhältnisprävention: gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeit und Organisation

Verhaltensprävention: Qualifizierung und Motivation der Beschäftigten zu gesundheitsförderlichem Verhalten

 

Gesundheitsförderung

Betriebliches Gesundheitsmanagement und betriebliche Gesundheitsförderung sind nicht das Gleiche, denn das betriebliche Gesundheitsmanagement geht aber noch viel weiter. Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst Maßnahmen wie

-gesunde Ernährung

- Suchtprävention

- Rückenschule

- Führungskräfteschulungen

und ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

 

Möglicher Aufbau eines Gesundheitsmanagements (Ein Beispiel)

- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

- Betriebliche Gesundheitsförderung

- Lösungen zur Reduktion von Fehltagen und Absentismus

- Betriebliche Krankenversicherung

- Externe Mitarbeiterberatung

- Absenz-, Eingliederungs- und Fallmanagement

 

In fünf Schritten zum erfolgreichen betrieblichen Gesundheitsmanagement

Schritt 1: Bestandsaufnahme

Es gibt verschiedene Instrumente, um die Problembereiche und vorhandenen Ressourcen zu finden. Dazu zählen etwa Mitarbeiterbefragungen, Gefährdungsbeurteilungen von psychischer Belastung, Fehlzeitstrukturanalyse und Gesundheitsberichte der gesetzlichen Krankenkasse.

Viele Unternehmen haben zudem ungenutzte Daten, die man fachkundig auswerten und interpretieren kann. Wichtig ist auch, dass man prüft, welche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Unternehmen bereits vorhanden sind. Dazu zählen:

  • Bereitstellung von Getränken und Obst
  • Gesundes Essen in der Kantine
  • Lauftreffs, Gymnastikkurse
  • Kurse zur Rauchentwöhnung, Suchtprävention
  • Gutes Betriebsklima, Beschäftigungssicherheit
  • Möglichkeiten zum Home-Office oder Betriebskitas, um die Work-Life-Balance zu verbessern
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Gesundheit als Thema im Unternehmensleitbild
  • Personalberatung, Betriebsarzt
  • Maßnahmen zur Prävention von Unfällen und Krankheiten

Auf bereits umgesetzten Maßnahmen können Sie aufbauen. Identifizieren Sie auch die Mitarbeiter und Stellen, denen eine Schlüsselrolle bei der Implementierung des betrieblichen Gesundheitsmanagements zukommt.

Schritt 2: Strategische operative Ziele setzen

Betriebliches Gesundheitsmanagement braucht konkrete Ziele. Das können Ziele mit einem direkten Einfluss auf messbare Größen wie Kosten und Produktivität sein, z.B. die Reduktion von Fehlzeiten oder Kündigungen. Aber auch „weichere“ Ziele wie die Herstellung einer besseren Arbeitsatmosphäre sind möglich. Im nächsten Schritt werden die großen, strategischen Ziele in kleinere, konkretere Ziele übersetzt, deren Erreichung messbar ist.

Um die Zielsetzungen zu formulieren, sollten folgende Fragen beantwortet werden:

  • Betrieblicher Handlungsbereich: In welchen Bereichen müssen die Verantwortlichen etwas tun?
  • Gesundheitliche Handlungsbereiche: Müssen bei der Gesundheit auf körperlicher, psychischer, kognitiver und organisatorischer Ebene Maßnahmen getroffen werden? Dabei geht es etwa darum, die Fehlzeiten und Kündigungen zu minimieren, Berufskrankheiten vorzubeugen, die Produktivität und die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen.
  • Kennzahlen: Gibt es konkrete Kennzahlen aus der Bestandsaufnahme, die optimiert werden können? Anschließend müssen die Wunschkennzahlen definiert werden.
  • Zielerreichung: Bis zu welchem Daten werden die Maßnahmen und Kennzahlen erfüllt? Wann werden die BGM-Maßnahmen evaluiert?

Schritt 3: Maßnahmen auswählen

Nun gilt es, passende Maßnahmen zu wählen, die

  • ein gutes Verhältnis von potenziellem Erfolg und Kosten (finanziell, aber auch zeitlich) versprechen
  • bei den Mitarbeitern auf Akzeptanz stoßen.

Wichtig ist, dass die Maßnahmen zur Zielsetzung passen – so wird z.B. gesundes Essen in der Kantine wenig daran ändern, den Stress zu lindern, der durch eine zu hohe Arbeitslast in einer unterbesetzten Abteilung entsteht. Es gibt präventive und korrektive Maßnahmen, wobei erstere darauf abzielen, Motivation und Gesundheit zu erhalten, und letztere darauf, sie wiederherzustellen.

Schritt 4: Maßnahmen umsetzen

Die beste Strategie nützt nichts, wenn sie nicht umgesetzt wird. Das betriebliche Gesundheitsmanagement kann mit Hilfe eines Projektmanagements in die betriebliche Organisation und Managementsysteme eingeführt werden. So können im Zuge des Einführungsprozesses etwa spezielle Aktionen oder Events für die Mitarbeitergesundheit durchgeführt werden. Möglich sind auch medizinische und psychosoziale Beratungen sowie Personalentwicklungs-Maßnahmen.

Einfach über die Köpfe der Mitarbeiter gesundheitsfördernde Maßnahmen aufzusetzen, bringt meistens wenig. Vielmehr sollten sie von Anfang in den Prozess der Gesundheitsförderung einbezogen werden. Vor allem sollten sie wissen, was ihr Unternehmen alles anbietet.

Schritt 5: Auswertung

Im Zuge der Umsetzung muss ständig ausgewertet werden, was sich durch die durchgeführten Maßnahmen verbessert hat. Gibt es etwa weniger Fehltage? Sind die Mitarbeiter zufriedener und das Betriebsklima besser? Bewegen sich die Mitarbeiter mehr? Selbstverständlich braucht es weitere Maßnahmen, wenn die Ziele noch nicht erreicht wurden oder neue Handlungsfelder entstehen.

Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements sollte auch ein Kommunikations-konzept entwickelt werden. Denn nicht selten sind zwar Angebote zur Gesundheitsförderung im Betrieb vorhanden. Allerdings wissen die Mitarbeiter oft nichts davon und nutzen diese zu wenig. Deshalb ist es unerlässlich, die Mitarbeiter zu informieren. Möglich ist dies über E‑Mails, das Intranet, Poster oder Flyer-Aktionen. Eine gute Kommunikation fördert die Teilnahme, steigert die Transparenz und baut Hemmnisse ab.

 

Konkrete Maßnahmen: Das können Sie als Unternehmer tun 

Entspannung:
Viele Mitarbeiter sind gestresst. Hier helfen z.B. Yoga, Meditationskurse, ein Ruheraum oder gemeinsame Spaziergänge in der Mittagspause.

Lockere Muskeln:
Gegen Verspannungen helfen professionelle Massagen oder ergonomische Büromöbel. Auch regelmäßige Bewegung hilft. Wie wäre es mit einem internen Lauftreff oder Fitnesskursen?

Gesundes Essen:
Warum kochen Sie über Mittag nicht mal mit Ihrem Team, bieten in Ihrer Kantine gesunde Kost oder stellen kostenloses Obst zur Verfügung?

Wiedereinstieg unterstützen:
Wer wegen einer Krankheit lange fehlte, braucht beim Wiedereinstieg Unterstützung. Ermöglichen Sie Ihrem Mitarbeiter, dass er vorerst Teilzeit arbeiten kann, sorgen Sie dafür, dass die Übergabe reibungslos stattfindet und ihn bei kleineren Arbeiten Kollegen unterstützen.

Gespräche:
Wichtig für die Gesundheit der Mitarbeiter ist es auch, dass Sie eine regelmäßige Feedbackkultur haben. Im persönlichen Gespräch erfahren Sie am besten, wo der Schuh drückt und können schnell entsprechende Maßnahmen treffen.

Work-Life-Balance fördern:
Für viele Menschen ist es schwierig, das Privat- und Berufsleben zu vereinbaren. Mit Home-Office, Betriebskitas oder Notfallmüttern, die im Krankheitsfall der Kinder einspringen, können Sie es als Chef Ihren Mitarbeitern leichter machen.

Digitale Gesundheitsplattformen:
Auch die Digitalisierung kann die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter fördern. Wie wäre es, wenn Sie per App einen Schrittzähl-Wettbewerb starten, online-basierte Fitnesskurse oder individuell auf die Firma angepasste Gesundheitsportale bieten? Insbesondere wenn die Mittel zur betrieblichen Gesundheitsförderung begrenzt sind, sind digitale Lösungen sinnvoll.

Tipp

Auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) können Sie sich über wissenschaftliche Erkenntnisse und neue Entwicklungen zum Thema betriebliches Gesundheitsmanagement auf dem Laufenden halten.

 

Die Kosten eines betrieblichen Gesundheitsmanagements

Betriebliches Gesundheitsmanagement ist an die individuellen Anforderungen des Unternehmens angepasst, daher lässt es sich schwer sagen, mit welchen Kosten es einhergeht. Mögliche Kosten für einzelne Maßnahmen wären z.B.:

  • Betriebliche Krankenversicherung für Vorsorge und Auslandskankenversicherung: ab 9,41 € pro Person pro Monat
  • Interaktive Workshops für Mitarbeiter: 250-500 € pro Stunde
  • Tagesseminare für Führungskräfte: 1.500-2.500 €
  • Gemeinsames Sport-Workout: 600-800 € für 2×45 min pro Woche

Höhere Kosten entstehen, wenn z.B. eigens ein hierzu ausgebildeter Beauftragter für Gesundheitsmanagement eingestellt wird (die Qualifikationen können durch eine Aus- oder Weiterbildung oder einen BWL-Studiengang mit entsprechendem Schwerpunkt erworben werden) oder kostenintensivere Maßnahmen ergriffen werden. Die Planung, Durchführung und Evaluation von Strategien des Gesundheitsmanagements gehen natürlich auch mit zeitlichem Aufwand einher. Dennoch stehen die Chancen gut, dass es sich langfristig auszahlt.

Das betriebliche Gesundheitsmanagement ist zuerst mit Kosten verbunden, rechnet sich jedoch langfristig für jedes Unternehmen. Dabei geht es nicht nur um die Krankheitskosten, die eingespart werden. Durch Maßnahmen wie eine optimierte Arbeitsplatzergonomie sowie gezielte Burn-Out-Prävention verbessert sich das Betriebsklima, der Teamgeist und die Motivation in kurzer Zeit. Dies macht die Mitarbeiter leistungsfähiger, was wesentlich zum Unternehmenserfolg beiträgt.

Achten Sie bei konkreten Maßnahmen lieber mehr auf die Qualität des Trainers oder Dozenten als auf den Preis. Am wichtigsten ist es, dass das ausgewählte Programm auch einen Effekt zeigt und dies kann es nur, wenn der Trainer oder das Programm auch wirklich zur Firma und zur Zielgruppe passt. Einer Gruppe von angestellten Maurern sollte beispielsweise ein anderer Trainer gegenübergestellt werden, als beispielsweise Bankangestellten.

 

Die Steuern und ein betriebliches Gesundheitsmanagement

Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber wird steuerlich unterstützt: Unternehmen können bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei aufwenden, wenn sie über den Lohn hinaus Leistungen erbringen, die auf Prävention von Krankheiten bzw. die Förderung der Gesundheit abzielen.

Damit dieser Steuervorteil in Anspruch genommen werden kann, müssen die Maßnahmen den Anforderungen der Paragraphen 20 und 20 b im SGB V genügen. Dazu gehören z.B. Programme zur Suchtprävention oder Stressbewältigung oder Ernährungsangebote wie z.B. die Bereitstellung von frischem Obst.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

Vielleicht auch interessant?

Abschreibung (AfA)

Im Rechnungswesen bezeichnet man die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen, die bei Anlage- oder Umlaufvermögensgegenständen auftreten, als Abschreibung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

- Was sind überhaupt allgemeine Geschäftsbedingungen? -

Alternative Finanzierung -A-

- Finanzierung im Wandel -

Alternative Finanzierung -B-

- Crowdfunding -

Alternative Finanzierung -C-

- Factoring - Keine Zahlungsausfälle -

Alternative Finanzierung -D-

- Leasing - Statt kaufen und finanzieren -

Alternative Finanzierung -E-

- Mietkauf - Erst mieten, dann kaufen -

Alternative Finanzierung -F-

- Borrowing Base. Eine Alternative zum klassischen Betriebsmitteldarlehen -

Alternative Finanzierung -G-

- Business Angels – Mehr als nur Geldgeber -

Alternative Finanzierung -H-

- Lieferantenkredit – Eine teure Finanzierungsalternative -

Alternative Finanzierung -I-

- Einkaufsfinanzierung einmal anders -

Arbeitsrecht -A-

- Allgemeines zum Arbeitsrecht -

Arbeitsrecht -B-

- Normenhierarchie im Arbeitsrecht -

Arbeitsrecht -C-

- Abgrenzung: Werksvertrag-Dienstvertrag-Arbeitsvertrag -

Arbeitsrecht -D-

- Arbeitsentgelte -

Arbeitsrecht -E-

- Die wichtigsten Rechte und Pflichten -

Arbeitsrecht -F-

- Der Arbeitsvertrag -

Arbeitsrecht -G-

- Beendigung des Arbeitsverhältnissses -

Arbeitsrecht -H-

- Der Ausbildungsvertrag -

Arbeitsrecht -I-

- Die Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses -

Arbeitsrecht -J-

- Rechtsgrundlagen der Ausbildung -

Arbeitsrecht -K-

- Rechte und Pflichten des Auszubildenden und des Ausbilders -

Arbeitsrecht -L-

- Besonderheiten im Jugendschutzgesetz -

Arbeitsrecht -M-

- Der Betriebsrat -

Arbeitsrecht -N-

- Mitbestimmung von Jugend- und Ausbildungsvertretung -

Arbeitsrecht -O-

- Das Arbeitsgericht -

Arbeitsrecht -P-

- Das Tarifvertragsrecht -

Arbeitsrecht -Q-

- Aufbau und Wirkung des Tarifvertrages -

Arbeitsrecht -R-

- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz -

Arbeitsrecht -S-

- Befristete Arbeitsverhältnisse -

Arbeitsrecht -T-

- Schwerbehinderte Arbeitnehmer -

Arbeitsrecht -U-

- Mutterschutz und Elternzeit -

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -A-

Maßnahmen im Sanierungsfall

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -B-

Maßnahmen im Insolvenzfall

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -C-

Betriebsübernahme (§ 613 a BGB)

Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise -D-

Tipps für Arbeitnehmer

Berufsrecht -A-

- Berufsfreiheit -

Berufsrecht -B-

- Schutzbereich der Berufsfreiheit -

Berufsrecht -C-

- Eingriff in die Berufsfreiheit -

Berufsrecht -D-

- Beschränkungen der Berufsfreiheit -

Berufsrecht -E-

- Berufsrecht der freien Berufe -

Berufsrecht -F-

- Berufsverbot -

Betriebliche Steuern -A-

- Umsatzsteuer -

Betriebliche Steuern -B-

- Gewerbesteuer -

Betriebliche Steuern -C-

- Lohnsteuer -

Betriebliche Steuern -D-

- Grundsteuer -

Betriebliche Versicherungen -A-

- Aufbau eines Risikomanagements -

Betriebliche Versicherungen -B-

- Betriebliche Absicherung, ein unbedingtes Muss! -

Betriebliche Versicherungen -C-

- Betriebshaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -D-

- Produkthaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -E-

- Umwelthaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -F-

- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -G-

- Vertrauensschadenversicherung -

Betriebliche Versicherungen -H-

- Berufshaftpflichtversicherung -

Betriebliche Versicherungen -I-

- Betriebliche Rechtschutzversicherung -

Betriebliche Versicherungen -J-

- Betriebsunterbrechungsversicherung -

Betriebliche Versicherungen -K-

- Betriebsunterbrechungsversicherung für Maschinen -

Betriebliche Versicherungen -L-

- Betriebliche Versicherungen -

Betriebliche Versicherungen -M-

- Ertragsausfallversicherung -

Betriebliche Versicherungen -N-

- Cyper-Versicherung -

Betriebliche Versicherungen -O-

- Elektronik-Versicherung -

Betriebliche Versicherungen -P-

- Feuerversicherung -

Betriebliche Versicherungen -Q-

- Gewerbegebäudeversicherung -

Betriebliche Versicherungen -R-

- Geschäftsinhaltsversicherung -

Betriebliche Versicherungen -S-

- Schlüsselkraftversicherung -

Betriebliche Versicherungen -T-

- Sonstige Sachversicherung -

Betriebliche Versicherungen -U-

- Versicherungstechnische Aspekte: Versicherungsvertrag -

Betriebliche Versicherungen -V-

- Versicherungstechnische Aspekte: Schadensregulierung -

Betriebliche Versicherungen -W-

- Versicherungstechnische Aspekte: Ermittlung der Deckungssumme -

Betriebliche Versicherungen -X-

- Versicherungstechnische Aspekte: Die wichtigsten Wertebegriffe der Versicherer -

Das Arbeitnehmererfindungsrecht

Unter dem Arbeitnehmererfindungsgesetz fallen alle dienstlichen technischen Erfindungen von abhängig Beschäftigten in Unternehmen oder im öffentlichen Dienst, auch an Universitäten und staatlichen Forschungseinrichtungen

Das Lieferkettengesetz

Wer ist betroffen?

Das Patentanmeldeverfahren -A-

Die Behörden des gewerblichen Schutzes

Das Patentanmeldeverfahren -B-

Das nationale Anmeldeverfahren

Das Patentanmeldeverfahren -C-

-Das europäische Anmeldeverfahren-

Das Patentanmeldeverfahren -D-

-Das Weltanmeldeverfahren (PCT-Verfahren)-

Das Patentanmeldeverfahren -E-

- Der Patentanwalt -

Das Schutzrecht als Wirtschaftsgut

- Das Verbietungsrecht -

Datenschutz im Unternehmen

Bei nicht Beachtung der Datenschutzgrundverordnung drohen empfindliche Strafen!

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -A-

- Der Insolvenzplan -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -B-

- Die Bestandteile des Insolvenzplans -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -C-

- Muster eines Insolvenzplans -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -D-

- Ablauf eines Insolvenzplanverfahrens -

Der Insolvenzplan als Instrument einer Firmensanierung -E-

- Sanierungseffekte eines Insolvenzplans -

Der Liquiditätskompass -A-

- Die BWA-Auswertung -

Der Liquiditätskompass -B-

- Basiswissen Bilanzanalyse -

Der Liquiditätskompass -C-

- Eine Bilanzanalyse am praktischen Beispiel -

Der Liquiditätskompass -D-

- Die Liquiditätsplanung -

Die Durchsetzung von Schutzrechten -A-

Der Schutzinhaber

Die Durchsetzung von Schutzrechten -B-

Der Schutz Dritter vor ungerechtfertigten Schutzrechten

Ehevertrag

- Eine Maßnahme zur Unternehmenssicherung -

Einkommensteuer -A-

Allgemeines zur Einkommensteuer

Einkommensteuer -B-

Die sieben Einkunftsarten

Einkommensteuer -C-

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

Einkommensteuer -D-

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

Einkommensteuer -E-

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkommensteuer -F-

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Einkommensteuer -G-

Einkünfte aus Gewerbebetriebe

Einkommensteuer -H-

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkommensteuer -I-

Sonstige Einkünfte

Einkommensteuer -J-

Ermittlung der Steuerschuld

Einkommensteuer -K-

Steuerfreie und steuerermäßigte Einkommen

Einkommensteuer -L-

Werbekosten

Einkommensteuer -M-

Sonderausgaben

Einkommensteuer -N-

Außergewöhnliche Belastungen

Einkommensteuer -O-

Verlustrücktrag und Verlustvortrag

Einkommensteuer -P-

Sachbezüge

Einkommensteuer -Q-

Veranlagungsformen

Einkommensteuer -R-

Einkommensbesteuerung von Personengesellschaften

Finanzierungsinstrumente in der Unternehmenskrise -A-

Betriebliche Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der Liquidität

Finanzierungsinstrumente in der Unternehmenskrise -B-

Liquiditätszufuhr durch Eigenkapital

Finanzierungsinstrumente in der Unternehmenskrise -C-

Die Unterstützung der Hausbank

Forderungsmanagement bei KMUs -A-

- Begriffsbestimmung -

Forderungsmanagement bei KMUs -B-

-Aufgaben des Forderungsmanagements-

Forderungsmanagement bei KMUs -C-

- Kundenverhalten -

Forderungsmanagement bei KMUs -D-

- Die Bonitätsprüfung der Kunden -

Forderungsmanagement bei KMUs -E-

- Sicherung von Forderungen -

Forderungsmanagement bei KMUs -F-

- Der Einzug von Forderungen. Forderungsverzug -

Forderungsmanagement bei KMUs -G-

- Der Einzug von Forderungen. Verzugszinsen und Ersatz Verzögerungsschaden -

Forderungsmanagement bei KMUs -H-

- Der Einzug von Forderungen. Das außergerichtliche Mahnverfahren -

Forderungsmanagement bei KMUs -I-

- Der Einzug von Forderungen. Das Inkasso-Mahnverfahren -

Forderungsmanagement bei KMUs -J-

- Der Einzug von Forderungen. Das gerichtliche Mahnverfahren -

Forderungsmanagement bei KMUs -K-

- Der Einzug von Forderungen. Das europäische Mahnverfahren

Forderungsmanagement bei KMUs -L-

- Zehn Tipps für ein stabiles Forderungsmanagement -

Gewerberecht -A-

-Systematik der Gewerbeordnung-

Gewerberecht -B-

-Gewerbefreiheit-

Gewerberecht -C-

-Der Gewerbebegriff-

Gewerberecht -D-

-Gewerbeanzeigen-

Gewerberecht -E-

-Pflichten bei der Gewerbeausübung-

Gewerberecht -F-

-Erlaubnispflichtige Gewerbe-

Gewerberecht -G-

-Überwachungsbedürftige Gewerbe-

Gewerberecht -H-

-Reisegewerbe-

Gewerberecht -J-

-Aufstellen von Automaten-

Gewerberecht -K-

-Überwachung von Gewerbebetrieben-

Gewerberecht -L-

-Gewerbeuntersagung-

Gewerberecht -M-

-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit aus anderen EU-Staaten-

Gewerbliche Schutzrechte -A-

- Wirtschaftliche Bedeutung-

Gewerbliche Schutzrechte -B-

- Übersicht: Gewerbliche Schutzrecht -

Gewerbliche Schutzrechte -C-

- Die nationalen Schutzrechte. Das Patent -

Gewerbliche Schutzrechte -D-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Gebrauchsmusterschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -E-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Markenschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -F-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Geschmacksmusterschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -G-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Topographienschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -H-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Urheberschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -I-

- Die nationalen Schutzrechte. Der Sorten- und Artenschutz -

Gewerbliche Schutzrechte -J-

- Die Auslandschutzrechte. Das Europapatent -

Gewerbliche Schutzrechte -K-

- Die Auslandschutzrechte. Das europäische Gemeinschaftspatent -

Gewerbliche Schutzrechte -L-

-Die Auslandschutzrechte. Das Weltpatent-

Handelsrecht -A-

- Begriffsbestimmung: Handelsrecht -

Handelsrecht -B-

- Rechtsgrundlagen des Handelsrechts -

Handelsrecht -C-

- Kaufmannseigenschaften -

Handelsrecht -D-

- Handelsregister -

Handelsrecht -E-

- Firma -

Handelsrecht -F-

- Handelsunternehmen -

Handelsrecht -G-

- Allgemeine Vorschriften über Handelsgeschäfte -

Handelsrecht -H-

- Der Handelskauf -

Handelsrecht -I-

- Die Stellvertretung -

Handwerksrecht -A-

- Abgrenzung: Handwerk - Gewerbe -

Handwerksrecht -B-

- Handwerkbetrieb -

Handwerksrecht -C-

- Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks -

Insolvenzrecht -A-

- Kleine Einführung -

Insolvenzrecht -B-

- Historie -

Insolvenzrecht -C-

- Gliederung Insolvenzordnung -

Insolvenzrecht -D-

- Insolvenzgründe -

Insolvenzrecht -E-

- Das Insolvenzverfahren -

Insolvenzrecht -F-

- Der Ablauf eines Insolvenzplanverfahrens -

Insolvenzrecht -G-

- Wichtige Begriffe des Insolvenzverfahrens -

Insolvenzrecht -H-

- Sonstige Problemfälle -

Insolvenzrecht -I-

- Besonderheiten der Verbraucherinsolvenz -

Kapitalertragsteuer

- Was ist die Kapitalertragsteuer? -

Körperschaftsteuer -A-

- Steuerpflicht -

Körperschaftsteuer -B-

- Verdeckte Gewinnausschüttung -

Körperschaftsteuer -C-

- Verdeckte Einlagen -

Körperschaftsteuer -D-

- Abziehbare und nicht abziehbare Aufwendungen -

Körperschaftsteuer -E-

- Berechnung der Körperschaftsteuer -

Körperschaftsteuer -F-

- Gewinnermittlung -

Körperschaftsteuer -G-

- Beteiligung an einer Kaptalgesellschaft (Dividenden) -

Körperschaftsteuer -H-

- Beteiligung an einer Kaptalgesellschaft (Verkauf) -

Körperschaftsteuer -I-

- Vermögensbewertung -

Körperschaftsteuer -J-

- Sonderbetriebsvermögen / Mitunternehmerschaft -

Patentrechtsschutzversicherung

- Streitigkeiten auf Rechtsgebieten abdecken -

Preisangabenverordnung

- Preise richtig darstellen, sonst drohen Bußgeld -

Private Versicherungen -A-

- Die Kranken- und Pflegeversicherung Dringend notwendig -

Private Versicherungen -B-

- Die gesetzliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -C-

- Die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -D-

- Selbständige und die gesetzliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -E-

- Die private Krankenversicherung -

Private Versicherungen -F-

- Was tun, wenn die private Krankenversicherung nicht zahlt? -

Private Versicherungen -G-

- Medizinische Notwendigkeit -

Private Versicherungen -H-

- Abrechnung in der privaten Krankenversicherung -

Private Versicherungen -I-

- Die betriebliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -J-

- Die Steuer und die betriebliche Krankenversicherung -

Private Versicherungen -K-

- Die private Krankenzusatzversicherung -

Private Versicherungen -L-

- Die private Berufsunfähigkeitsversicherung -

Private Versicherungen -M-

- Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung -

Private Versicherungen -N-

- Die private Unfallversicherung -

Private Versicherungen -O-

- Die gesetzliche Unfallversicherung -

Private Versicherungen -P-

- Die betriebliche Unfallversicherung -

Private Versicherungen -Q-

- Allgemeines zur Rentenversicherung -

Private Versicherungen -R-

- Die gesetzliche Rentenversicherung (Basisvorsorge) -

Private Versicherungen -S-

- Die staatliche geförderte Altersvorsorge (Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge) -

Private Versicherungen -T-

- Staatlich nichtgeförderte Altersvorsorge (Private Vorsorge) -

Private Versicherungen -U-

- Andere Formen der Altersvorsorge -

Private Versicherungen -V-

- Rentenbesteuerung -

Private Versicherungen -W-

- Arbeitslosenversicherung -

Sanierungskonzept -A-

- Ein Weg aus der Unternehmenskrise -

Sanierungskonzept -B-

- Voraussetzungen für eine Sanierung -

Sanierungskonzept -C-

- Sanierungsprüfung durch die Hausbank -

Sanierungskonzept -D-

- Sanierungskonzept -

Sanierungskonzept -E-

- Sanierungskonzeptmuster -

Sanierungskonzept -F-

- Beurteilung eines Sanierungskonzeptes -

Sanierungskonzept -G-

- Ablauf einer Unternehmenssanierung -

Unternehmen ohne Notfall- oder Nachfolgeregelung

- Wer führt das Unternehmen, wer ist der Nachfolger, die Nachfolgerin im Todesfall? -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -A-

- Früh erkennen heißt früh handeln -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -B-

- Begriffsbestimmung Krise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -C-

- Krisenursachen -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -D-

- Verlauf einer Unternehmenskrise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -E-

- Krisensymptome aus der Sicht des Unternehmensumfeldes -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -F-

- Früherkennung -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -G-

- Frühwarnsysteme -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -H-

- Früherkennung der Strategiekrise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -I-

- Früherkennung der Ertrags- und Rentabilitätskrise -

Unternehmenskrisen frühzeitig erkennen und beseitigen -J-

- Früherkennung der Liquiditätskrise -