Kreditvergabe VI: Kreditvertrag
Die Kreditzusage der Bank ist da, stolz legt der Bankmitarbeiter eine Kopie des Kreditantrags auf den Tisch!
Aber Vorsicht: Erst jetzt beginnt die Detailarbeit!
Akzeptieren Sie nicht alles, was schwarz auf weiß gedruckt vor Ihnen liegt! Papier ist geduldig, Sie sollten es auch sein (und daher nie unter Zeitdruck verhandeln)! Und was letztlich wirklich im Kreditvertrag steht, hängt jetzt von Ihrem Verhandlungsgeschick ab! Mit etwas Hartnäckigkeit und dem entsprechenden Fachwissen im Hintergrund sollte es gelingen, die eine oder andere Position zu Ihren Gunsten abzuändern!
Jeder Filialleiter oder Sachbearbeiter hat einen gewissen Spielraum; je interessanter Sie für die Bank als Kunde sind, desto mehr Entgegenkommen können Sie erwarten! Dürfen Sie für sich den Status eines (guten) Stammkunden in Anspruch nehmen, sollte sich dies in jedem Fall in besseren Konditionen niederschlagen.
Stellen Sie Ihre Verhandlungen nicht nur auf die Höhe des Zinssatzes ab; jede Position ist verhandelbar und schlägt sich letztlich in nicht unerheblichen Kosten nieder. Lassen Sie sich daher alle Positionen offenlegen und die Höhe der Gesamtbelastung ausrechnen!
Ein Blick auf die Details
- Zinsen
Erkundigen Sie sich vor dem Gespräch über die Höhe der derzeit zu bezahlenden Kreditzinsen. Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Fixzinssatz oder binden Sie den vereinbarten Zinssatz an einen externen Bezugspunkt (EURIBOR, LIBOR oder SMR).
- Laufzeit
Achten Sie darauf, dass die Nutzungsdauer der Investition und Rückzahlungsdauer des Kredits übereinstimmen (Grundsatz der Fristenkongruenz). Wer langfristige Investitionen mit kurzfristigen Krediten finanziert, muss schon von Anfang an mit erheblichen Liquidationsproblemen rechnen.
- Rückzahlung
Der Kreditvertrag sollte grundsätzlich jederzeit gekündigt werden können. Sehen Sie die Möglichkeit eines Balloon-Payments – also das Aussetzung der Tilgungszahlungen für 2 – 3 Jahre in wirtschaftlich schlechten Zeiten – vor. Sollte sich Ihre Liquiditätslage besser als geplant entwickeln, sollte der Vertrag eine teilweise oder gänzliche vorzeitige Rückzahlung des Kredits erlauben. Achten Sie darauf, dass für diesen Fall keine Extra-Prämie fällig wird.
- Gebühren und Spesen
Eine alte Regel sagt: „Auch Kleinvieh macht Mist“. Selbst Kosten, die nur in Bruchteilen eines Prozents (z.B. 1/8 %) oder in Promille angegeben werden, schlagen sich bei langen Laufzeiten erheblich zu Buche! Also Vorsicht: Zeigen Sie sich auch bei Spesen, Gebühren und Nebenkosten nicht allzu großzügig! Gewiefte Verhandler schaffen es, die Bank zum gänzlichen Verzicht auf bestimmte Positionen zu bewegen
- Kreditrahmen
Beantragen Sie einen etwas höheren Kreditrahmen als Sie momentan benötigen, das sichert einen entsprechenden finanziellen Spielraum. Ein auf Dauer zu hoher Kreditrahmen schlägt sich allerdings in einer höheren Kreditbereitstellungsprovision nieder, eine Gebühr, die Sie auch dann bezahlen, wenn Sie den Kreditrahmen nicht oder nicht vollständig ausnützen. Ist der Kreditrahmen zu niedrig gewählt, laufen Sie Gefahr, permanent die sehr teure Überziehungsprovision zahlen zu müssen. Zusätzlich stehen Sie bei der Bank auf der „schwarzen Liste“ der Überzieher und müssen mit Abmahnungen und Vorladungen rechnen!
- Sicherheiten
Übersichern Sie Kredite nicht! Weisen Sie übertriebene Besicherungswünsche der Bank zurück! Suchen Sie nach kostengünstigen Alternativen! Ein Beispiel: Die Hinterlegung einer einverleibungsfähigen Urkunde ist billiger als eine sofortige Eintragung ins Grundbuch.
- Förderungen
Informieren Sie sich vor dem Bankgespräch über mögliche Fördermaßnahmen – ein Vorhaben, das nicht immer einfach ist! Fragen Sie bei mehreren Stellen nach und bleiben Sie hartnäckig! Auf jeden Fall wichtig: Suchen Sie vor der Durchführung der Investition um Fördermittel an; nachträglich eingebrachte Anträge werden – wegen Nichteinhaltung der Spielregeln – in den meisten Fällen abgewiesen!
- Sondervereinbarungen
Halten Sie alle Sondervereinbarungen (z.B. Regelungen, die vom vorgedruckten Standard-Kreditvertrag abweichen, mündliche Zusagen) schriftlich fest! Kann der Mitarbeiter die Sonderregelung nicht sofort mit seiner Unterschrift bestätigen, warten Sie mit Ihrer Unterschrift, bis eine entsprechende schriftliche Bestätigung seitens der Bank vorliegt.