Berechnung der Körperschaftsteuer
Die Berechnung der Körperschaftsteuer erfolgt in mehreren Schritten.
1. Schritt: Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem steuerpflichtigen Gewinn, der nach den allgemeinen Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt wird, sowie unter Berücksichtigung von steuerlichen Anpassungen gemäß dem Körperschaftsteuergesetz (KStG). Die Schritte umfassen:
● Gewinnermittlung: Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung) unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).
● Steuerliche Anpassungen: Berechnung und Einbeziehung steuerlicher Abweichungen und
Anpassungen, z.B. nicht abziehbare Betriebsausgaben, Hinzurechnungen und Abzugsbeträge.
● Verlustabzug: Berücksichtigung von Verlustvorträgen oder Verlusten aus Vorjahren, um
das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren.
2. Schritt: Anwendung des Körperschaftsteuersatzes
Der Körperschaftsteuersatz beträgt in Deutschland aktuell 15%. Auf das ermittelte zu versteuernde Einkommen wird dieser Steuersatz angewendet:
Körperschaftsteuer = Zu versteuerndes Einkommen x Körperschaftsteuersatz
Beispiel:
Zu versteuerndes Einkommen: 100.000 Euro
Körperschaftsteuer = 100.000 Euro x 15% = 15.000 Euro
3. Schritt: Solidaritätszuschlag
Auf die Körperschaftsteuer wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag erhoben. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der festgesetzten Körperschaftsteuer:
Solidaritätszuschlag = Körperschaftsteuer x 5,5%
Beispiel:
Solidaritätszuschlag = 15.000 Euro x 5,5% = 825 Euro
4. Schritt: Ermittlung der Gesamtsteuerlast
Die Gesamtsteuerlast setzt sich aus der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag zusammen:
Gesamtsteuerlast = Körperschaftsteuer + Solidaritätszuschlag
Beispiel:
Gesamtsteuerlast = 15.000 Euro + 825 Euro = 15.825 Euro