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Kreditvergabe V: Kreditzusage

Bei einer Kreditzusage handelt es sich um eine einseitige Verpflichtung oder Willenserklärung des Kreditgebers, den vereinbarten Kredit unter den bekannten Voraussetzungen tatsächlich vorzunehmen. Kreditzusagen sind also sozusagen eine offene Ankündigung der Genehmigung, die mit der eigentlichen Kreditauszahlung erfüllt werden.

Grundsätzlich unterscheidet man in widerrufliche und unwiderrufliche Kreditzusagen. Die erstgenannte Form der Kreditzusage beinhaltet die Möglichkeit eines nachträglichen Rücktritts von dieser Willenserklärung, die zweite Form bietet diese Möglichkeit nicht. 

Kreditzusagen werden vor allem im Zusammenhang mit vertraglich vereinbarten oder freiwillig eingeräumten Kreditlinien verwendet. Der eingeräumte Dispositionskredit im Zusammenhang mit einem Girokonto stellt eine sehr klassische Variante der Kreditzusage dar. 

Im Gegensatz dazu werden Kreditlinien im gewerblichen Bereich klar definiert und vertraglich festgelegt, wobei die Kreditzusage auch hier die maximale Gesamtsumme aller beanspruchten Darlehen darstellt. Da Firmenkredite meist an einen bestimmten Zweck gebunden werden, wie z.B. ein Betriebsmittelkredit, sind vertragliche Vereinbarungen mit definierten Höchstgrenzen für die einzelnen Kreditarten üblich.

● Ablauf der Kreditzusage

Nach eingehender Prüfung der bereit gestellten Unterlagen wird dem Darlehensnehmer in der Regel eine schriftliche Kreditzusage erteilt. Bei Dispositionskrediten erfolgt diese meist über einem Vermerk im Kontoauszug des Bankkunden oder über ein formloses Anschreiben seitens der Bank. 

Bei klassischen Kreditverträgen wird dem Kreditnehmer ein Bewilligungsbescheid postalisch zugestellt. Dieser enthält den eigentlichen Kreditvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und darüber hinaus das Schuldanerkenntnis. 

Diese einseitige Willenserklärung wird dann wiederum über die hinterlegten Sicherheiten gedeckt. Diese Kreditzusage gilt bis zur Unterzeichnung des eigentlichen Kreditvertrages durch den Kreditnehmer als einseitiges Angebot.

Für den Darlehensnehmer besteht also keine Abnahmeverpflichtung, seitens der Bank muss das einmal gegebene Angebot in Form der Kreditzusage aber eine Zeit lang aufrechterhalten werden. 

Diese Regelung ist Grundvoraussetzung für einen reibungslosen Ablauf eines Immobilienkaufes. Der könnte ohne vorherige Kreditzusage keine Immobilie erwerben, da er nicht wüsste, ob er nach dem eigentlichen Kauf auch tatsächlich über die nötigen Fremdmittel verfügen wird. Andererseits kann der Käufer nicht vor dem eigentlichen Erwerb einen bereitliegenden Kreditvertrag unterschreiben, da er sonst Fremdmittel finanziert, die er gar nicht benötigt. Dieser unnötige Kreditvertrag würde für den Käufer unnötige Kosten verursachen, da für vorzeitig zurückgezahlte Darlehen in der Regel Vorfälligkeitsentschädigungen oder andere Gebühren zu entrichten sind. Meist erteilen Kreditinstitute diese Zusage jedoch nur zeitlich befristet, da sich verschiedene Konditionen und Bedingungen innerhalb längerer Zeiträume unweigerlich ändern. 

Eine der wichtigsten Gründe für die Befristung einer Kreditzusage ist selbstverständlich das Zinsänderungsrisiko. Hierunter ist zu verstehen, dass das finanzierende Institut hauptsächlich an der Marge zwischen dem Darlehenszins und den Aufwendungen für die eigene Refinanzierung verdient. Da beide Zinssätze prinzipiell variable sind, kann die Bank eine einmal erteilte Kreditzusage nur einen geringen Zeitraum aufrechterhalten, ohne zu riskieren, dass sich die einmal festgelegten Zinssätze im Darlehensvertrag nicht mehr über den Kapitalmarkt gewinnbringend decken lassen.

● Von der Unterzeichnung zur Auszahlung

Mit der Unterschrift unter die im Kreditvertrag abgegebene Kreditzusage geht der Darlehensnehmer eine automatische Abnahmeverpflichtung ein. In der Regel werden für die gegebenen Kreditzusagen Bankgebühren oder Provisionen erhoben. Bereits zur Verfügung stehende, aber noch nicht abgerufene Darlehensbeträge werden dem Kreditnehmer über vertraglich vereinbarte Bereitstellungszinsen in Rechnung gestellt.

Vor der eigentlichen Auszahlung des Darlehensbetrages müssen seitens des Kreditnehmers noch verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Gemeinsam mit der Kreditzusage wurden verschiedene Grundlagen für den eigentlichen Kreditvertrag dokumentiert. In der Regel muss der Kreditnehmer vor der Auszahlung der Kreditsumme noch verschiedene Unterlagen und Nachweise erbringen. Bei Immobilien Krediten sind das meist Kaufverträge, Unterlagen und Fotos zum finanzierten Objekt, aber auch verschiedene Nachweise über die Fertigstellung einzelner Bauphasen oder der gesamten Immobilie. Des Weiteren muss der Kreditnehmer spätestens an dieser Stelle Einkommensnachweise vorlegen und die vollständig unterzeichneten Kreditverträge einreichen.

Wurde im Rahmen der Kreditzusage und im Kreditvertrag vereinbart, dass der Schuldner Sicherheiten hinterlegen muss, so müssen auch diese eingereicht werden, bevor der Gläubiger den zugesagten Darlehensbetrag auszahlen wird. Bei Immobilien Verträgen wird eine Rangstelle im Grundbuch festgelegt, die der Schuldner dem Gläubiger über das Schuldpfandrecht gewährt. Ist der Nachweis für diese eingetragene Grundschuld erbracht und wurden alle anderen Voraussetzungen erfüllt, steht der Auszahlung des in der Kreditzusage vereinbarten Betrages nichts mehr im Wege. Die Auszahlung erfolgt dann in der Regel über eine Anweisung auf das Girokonto des Schuldners.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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