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Patentrechtsschutzversicherung

Streitigkeiten auf Rechtsgebieten wie Sozialversicherungs-, Steuer-, Verkehrs- oder Datenschutzrecht können Unternehmen problemlos mit den klassischen Bausteinen einer Firmenrechtsschutzversicherung abdecken. Doch die meisten Rechtsschutzversicherungen schließen Patent-, Urheber- und Markenrecht von ihren Leistungen aus oder aber begrenzen ihre Leistungen stark, wenn es auf diesen Gebieten zum Streit kommt.

Dennoch ist es Unternehmen aus gutem Grund ein Anliegen, sich gerichtlich gegen Ansprüche aus Patentverletzungen wehren oder ihre eigenen Patentrechte durchsetzen zu können, ohne dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten ihre Finanzen über Gebühr belasten. Derzeit gibt es hier nur wenige Angebote auf dem Markt. 

Streitfälle im Bereich des Marken-, Patent- und Urheberrechts stellen für Versicherer ein nur schwer kalkulierbares Risiko dar. Oft sind die Kosten hier besonders hoch. Aus diesem Grund schließen viele Anbieter der Rechtsschutzversicherung solche Rechtsstreitigkeiten von ihren Leistungen aus, obwohl es eine Nachfrage nach Versicherungsschutz für dieses Rechtsgebiet gibt.

 

Die Vorteile einer Patentrechtsschutzversicherung 

- Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen

- Strafrechtsschutz bei Verletzung von Schutzrechten

- Durchsetzung der Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Schadenersatz-, 
  Unterlassungs- und Auskunftserteilung

- Erstreckt sich auf Marken-, Urheber-, Patent-, Geschmacks- und Gebrauchsmuster-
  recht

- Deckungssummen bis 250.000 €

- Bei Bedarf sind auch individuell festgelegte höhere Summen möglich

Die Leistungen einer Patentrechtsschutzversicherung 

- Die Leistungstarife

- Premium 100: 
Versichert die Abwehr von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftserteilungsansprüchen des Versicherungsnehmers.

- Premium 100 plus: 
Mit diesem Tarif können Versicherungsnehmer ihre eigenen Schadensersatz-, Unterlassungs- und Auskunftsansprüche durchsetzen, während die Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt.

- Strafrechtsschutz: 
Hier handelt es sich um einen speziell auf Vorwürfe der Verletzung von Schutzrechten zugeschnittenen Strafrechtsschutz. Der Schutz erstreckt sich auch auf Angestellte, Gesellschafter, gesetzliche Vertreter sowie rechtlich unselbständige Niederlassungen des Versicherungsnehmers.

Welche Kosten werden übernommen?

Die Versicherung trägt die Anwalts- und Gerichtskosten der im jeweiligen Tarif versicherten Prozesse und richtet sich in der Höhe ihrer Erstattungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG). Das Hinzuziehen eines Patentanwalts ist ebenfalls versichert. Beachten Sie: Unter Umständen kann dadurch, dass die Versicherung nur im Rahmen des RVG leistet, eine Lücke zwischen der Erstattung der Versicherung und den tatsächlichen Kosten, die eine Kanzlei berechnet, entstehen.

Eine Patentrechtsschutzversicherung übernimmt außerdem die folgenden Kosten:

- Prozesskosten der Gegenseite, falls der Versicherungsnehmer diese zahlen muss
- Reisekosten zu Gerichtsverfahren im Ausland
- Kosten von Schlichtungsverfahren, jedoch nur bis zur Höhe der Gebühren, die bei einem
  Gericht in erster Instanz entstanden wären
- Beim Strafrechtsschutz außerdem auch die Reisekosten der Beteiligten, Übersetzungs- und 
  Nebenklage- sowie Kautionskosten

Welche Patentrechte sind versichert?

Alle Patentrechte eines versicherten Unternehmens, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet wurden, sowie alle Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, die im Deutschen oder Europäischen Register aufgeführt sind, fallen unter den Schutz der Versicherung. Das gilt auch für Patente, Marken und Muster, die nach Vertragsschluss hinzukommen. Diese müssen dem Versicherer auch nicht gemeldet werden.

Die Deckungssumme

Bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen bzw. der Durchsetzung eigener Rechte können Kunden standardmäßig zwischen einer Deckungssumme von 100.000 Euro und 250.000 Euro wählen. Beim auf Patentrecht angepassten Strafrechtsschutz zahlt die Versicherung bis zu 500.000 Euro. Auch höhere Deckungssummen können angefragt werden.

 

Fragen zum Patentrechtsschutz

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Private und gewerbliche Versicherungsnehmer können einen Selbstbehalt von 2.500 oder 5.000 Euro wählen. Entscheiden Sie sich für den höheren Selbstbehalt, reduziert dies die Versicherungsbeiträge. Muss die Versicherung mehr als 50.001 Euro zahlen, erhöht sich der vereinbarte Selbstbehalt zusätzlich um 10 Prozent der weiteren Leistung. Beim Straf­rechtsschutz gibt es keinen Selbstbehalt.

Wer kann sich versichern?

Die Versicherung richtet sich primär an Privatpersonen und kleine und mittlere Unternehmen. Die Versicherungsnehmer müssen ihren Wohnsitz bzw. ihren Hauptsitz in Deutschland oder Österreich haben.

Wie lange ist die Wartezeit?

Es gibt eine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsabschluss. Erst danach leistet die Versicherung, falls es zum Rechtsstreit kommt.

Welche Leistungsausschlüsse gibt es?

Beim Strafrechtsschutz leistet die Versicherung nicht bei vorsätzlich begangenen Straftaten. In den Premium-Tarifen sind Urheberrechte im Zusammenhang mit Web-Design, Software und ähnlichem nicht versicherbar.

Ebenfalls ausgeschlossen sind Streitigkeiten im Zusammenhang im Bereich des Wettbewerbs- und Kartellrechts und im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren über das Unternehmen des Versicherungsnehmers. Auch Auseinandersetzungen vor Verfassungsgerichten, inter- und supranationalen Gerichtshöfen und solche, die sich aus Ansprüchen gegen einen Staat ergeben, sind nicht abgedeckt.

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz gilt, wenn die Versicherten Ihre Interessen in einer der folgenden Regionen verfolgen und wenn ein Gericht oder eine Behörde dort gesetzlich zuständig ist:

  • Europa
  • Madeira
  • Kanarische Inseln
  • Anliegerstaaten des Mittelmeers

Was passiert beim Verkauf des Patents?

Da die Versicherung nicht einzelne Patente, sondern sämtliche Patente eines Versicherungsnehmers betrifft, ist es nach dem Verkauf nicht länger versichert, es sei denn, der Käufer kümmert sich selbst um eine Versicherung.

Welche Pflichten haben Versicherungsnehmer?

Die Versicherung verlangt Folgendes von den Versicherungsnehmern:

  • korrekte Angaben im Versicherungsantrag
  • im Schadensfall: vollständige und korrekte Informationen für Versicherung und Anwalt
  • Abstimmung kostenverursachender Maßnahmen mit der Versicherung und Bemühungen, Kosten für Gerichtsverfahren gering zu halten

Die Kosten einer Patentrechtsschutzversicherung 

Die Kosten der Versicherung richten sich nachfolgenden Faktoren:

- gewählter Tarif
- Höhe der Deckungssumme
- Unternehmen oder Privatperson
- Alter (bei Premium-Tarifen) oder Größe (bei Strafrechtsschutz) des Unternehmens
- Höhe der Selbstbeteiligung

Für eine Privatperson beginnen die monatlichen Kosten bei umgerechnet 33,25 Euro.

Aktiver Patentrechtsschutz für ein Unternehmen ist ab 1.848,80 Euro pro Jahr möglich. Ein Unternehmen, das lediglich die Abwehr von Ansprüchen aus Patentrechtstreitigkeiten abwehren möchte, kann dies ab 499,00 Euro (umgerechnet 41,58 Euro pro Monat) pro Jahr tun. Eine Privatperson würde hier ab 399,00 Euro (umgerechnet 33,25 Euro pro Monat) zahlen. Strafrechtsschutz lässt sich ab 109,90 Euro pro Jahr ergänzen. Die Preise erhöhen sich noch durch die Versicherungssteuer. 

Für wen lohnt sich eine Patentrechtsschutzversicherung 

Auch größere Unternehmen können eine Patentrechtsschutzversicherung abschließen und entsprechend höhere Versicherungssummen anfragen. Die primäre Zielgruppe der Versicherung hingegen sind jedoch kleine und mittlere Unternehmen und vor allem Start-Ups, die ihre Ideen schützen oder sich für den Fall einer längeren gerichtlichen Auseinandersetzung bei dem Vorwurf einer Schutzrechtverletzung absichern wollen. Auch Privatpersonen und Forschungsinstitute können sich so absichern.

Da sie in der Regel keine eigene Rechtsabteilung und oft weniger finanzielle Rücklagen haben, um die Kosten teurer Prozesse zu tragen, sind kleine Unternehmen stärker auf leistungsfähige Rechtsschutzversicherungen angewiesen. Der Abschluss einer Patentrechtsschutzversicherung empfiehlt sich vor allem in Branchen, in denen die Gefahr eines versehentlichen Verstoßes gegen Schutzrechte besonders groß ist.

Nicht jedes Unternehmen braucht den zusätzlichen Strafrechtsschutz, da fahrlässige Patentverletzungen nur selten strafrechtlich verfolgt werden. Die zusätzliche Absicherung kann sich jedoch empfehlen, wenn ein Unternehmen z.B. mit fälschungsanfälligen Markenprodukten handelt.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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