EU-Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments
Zweck der Richtlinie ist die Kontrolle der irreführenden Werbung im Interesse der Verbraucher, der Mitbewerber und der Allgemeinheit schlechthin. Ferner schafft sie Bedingungen, die festzustellen ermöglichen, ob vergleichende Werbung zulässig ist oder nicht.
● Irreführende Werbung
Eine Werbung ist irreführend, wenn sie potenziell oder tatsächlich den Verbraucher täuscht oder das Urteilsvermögen des Verbrauchers beeinträchtigt oder aus diesen Gründen einen Mitbewerber schädigt.
Zur Beurteilung der Frage, ob eine Werbung irreführend ist, wird Folgendes berücksichtigt:
- Merkmale der Waren oder Dienstleistungen;
- Preis;
- Bedingungen, unter denen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird;
- Art, Eigenschaften und Rechte des Werbenden.
● Vergleichende Werbung
Vergleichende Werbung wird als jede Werbung definiert, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die Erzeugnisse und Dienstleistungen, die von einem Mitbewerber angeboten werden, erkennbar macht.
Es ist erforderlich, Kriterien zur Feststellung zu schaffen, ob eine vergleichende Werbung zulässig ist oder nicht. Tatsächlich kann vergleichende Werbung, sofern sie nicht irreführend ist, ein legitimes Mittel zur Information der Konsumenten über ihren Vorteil sein.
Vergleichende Werbung gilt als zulässig, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllt:
- sie ist nicht irreführend;
- sie vergleicht Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe
Zweckbestimmung
- sie vergleicht objektiv eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische
Eigenschaften dieser Waren und Dienstleistungen, zu denen auch der Preis gehören kann;
- sie begründet keine Verwechslungsgefahr auf dem Markt zwischen dem Werbenden und
einem Mitbewerber;
- durch sie werden die Marken, die Handelsnamen oder andere Unterscheidungszeichen eines
Mitbewerbers nicht herabgesetzt oder verunglimpft;
- bei Waren mit Ursprungsbezeichnung bezieht sie sich auf Waren mit der gleichen
Bezeichnung;
- sie nutzt den Ruf einer Marke oder anderer Unterscheidungsmerkmale eines Mitbewerbers
nicht in unlauterer Weise aus;
- sie stellt eine Ware oder eine Dienstleistung nicht als Imitation oder Nachahmung einer
Ware oder Dienstleistung mit geschützter Marke oder geschütztem Handelsnamen dar