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Private Versicherungen -L-

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Ungefähr jeder vierte Arbeitnehmer wird im Verlauf seines Arbeitslebens berufsunfähig. Dies gilt auch für Selbständige. Besonders häufig betrifft das Menschen, die körperlich belastende Arbeit leisten. Aber nicht nur körperliche Belastungen bedeuten ein Risiko für Berufsunfähigkeit: Viele Menschen werden aufgrund psychischer Krankheiten berufsunfähig.

Wer seinen Lebensstandard nicht halten kann, wenn das Arbeitseinkommen wegfällt, sollte sich durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegen dieses Risiko absichern. Sie sollten sich hier nicht auf Leistungen anderer Institutionen verlassen, da zum Beispiel das Krankengeld nur zeitlich begrenzt ausgezahlt wird und Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht notwendigerweise Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Darüber hinaus fällt die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente gering aus.

● Begriff: Berufsunfähigkeit

Wann eine Berufsunfähigkeit eintritt, wird durch das Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Der Gesetzgeber gibt hier vor, dass Versicherungsunternehmen in einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung versicherten Personen eine monatliche Rente zahlen müssen, wenn sie ihren bisherigen Beruf aufgrund von Unfall, Krankheit oder körperlichem Verfall nicht mehr wie bisher ausüben können.

Auch psychische Erkrankungen gelten in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung – anders als für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente – als Versicherungsfall. Ein Kräfteverfall liegt vor, wenn Versicherte geistig oder körperlich nicht mehr altersgerecht belastbar sind.

- Bedingungen für eine Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeit muss durch den Versicherungsnehmer anhand ärztlicher Atteste nachgewiesen werden. Die gesundheitlichen Einschränkungen sind dabei direkt auf die Berufsausübung des Versicherten zu beziehen. In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird nicht die Erwerbstätigkeit an sich, sondern der ausgeübte Beruf versichert.

Es gibt zwei zentrale Voraussetzungen für den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente:

  1. Die beruflichen Einschränkungen müssen mindestens 50 Prozent betragen
  2. Die (uneingeschränkte) Ausübung des Berufes ist für mindestens 6 Monate nicht möglich.

- Wie definiert die Versicherungsbranche den Begriff Berufsunfähigkeit?

Auch die Versicherungsbranche muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. ihren Vertragsbedingungen gibt jede Versicherungsgesellschaft eine genaue Definition des Begriffes an. Dies geschieht meist schon im ersten oder zweiten Vertragsparagraphen.

§1 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls

-- voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann oder

-- bereits sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben konnte. In diesem Fall gilt dieser 
    Zustand von Anfang an als Berufsunfähigkeit.

Übt die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit keine berufliche Tätigkeit aus, gilt die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit als versichert.“

Bereits vor Vertragsabschluss sollten Sie einen genauen Blick drauf werfen und die Definition prüfen, denn im Ernstfall ist diese die Basis der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Ist die Definition bereits schwammig formuliert, kann sich der Versicherer im Falle der Berufsunfähigkeit von seiner Leistungspflicht herauswinden.

- Wann endet die Berufsunfähigkeit?

Die Berufsunfähigkeitsrente wird so lange gezahlt bis der Versicherte wieder berufsfähig ist, höchstens jedoch bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Besonders sinnvoll ist es, wenn Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung direkt bis zum Renteneintrittsalter abschließen. Auf diese Weise müssen Sie keine staatliche Überbrückungsleistung beantragen, zumal die Rentenzahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung dann nahtlos in die Zahlung der gesetzlichen Rentenversicherung übergeht.

- Wie wird die Berufsunfähigkeit festgestellt?

So wie die Definition der Berufsunfähigkeit letztendlich in der Hand des Versicherers liegt, verhält es sich ebenso mit der Feststellung, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Grundsätzlich gilt: Der Arzt kann diagnostizieren, ob und welche gesundheitlichen Beschwerden vorliegen, die eine Berufsunfähigkeit verursachen. Ob und zu welchem Grad eine Berufsunfähigkeit vorliegt, bestimmt der Versicherer. Dies geschieht in der Regel mithilfe von Gutachtern.

- Wie wird man berufsunfähig geschrieben?

Je nach gesundheitlicher Beschwerde suchen Sie den entsprechenden Arzt auf. Dieser kann Ihnen dann die Ursache diagnostizieren, die bei Ihnen zu einer Berufsunfähigkeit führt und ein Attest ausstellen. Teilweise kann der Arzt bereits sagen, wie lange die Berufsunfähigkeit andauern wird.

Beachten Sie jedoch, dass letztendlich der Versicherer entscheidet, ob Sie als berufsunfähig gelten und ob Sie Berufsunfähigkeitsrente erhalten.

- Ab wann ist man berufsunfähig? Auf diese Klauseln im Vertrag sollte man achten!

Bestimmte Klauseln und Regelungen sollten in den Verträgen für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst ausgeschlossen werden, damit der Antrag auf Berufsunfähigkeit problemlos gelingt. Dabei handelt es sich insbesondere um die abstrakte und möglichst auch die konkrete Verweisung.

-- Abstrakte Verweisung

Berufsunfähigkeitsversicherungen, die eine abstrakte Verweisung enthalten, werden de facto zu einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Der Versicherer muss in diesem Fall keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen, wenn – analog zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente – bis zur Grenze von einer 50-prozentigen Erwerbsminderung noch die Ausübung einer beliebigen Tätigkeit möglich ist. Der erlernte und bisher ausgeübte Beruf spielt dafür keine Rolle. Beispielsweise kann der Versicherer aufgrund einer abstrakten Verweisung verlangen, dass ein berufsunfähiger Chirurg eine Stelle als Laborassistent akzeptiert. Ein Bäcker kann durch eine solche Klausel zum Beispiel auf eine Tätigkeit in einem Call Center verwiesen werden.

-- Konkrete Verweisung

Beim Einschluss einer konkreten Verweisung besitzt der Versicherer das Recht, den Versicherten auf eine von ihm noch ausübbare Tätigkeit außerhalb des bisher ausgeübten Berufes zu verweisen, die seinen beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen sowie seiner bisherigen Lebensstellung weitgehend entspricht. Der berufsunfähige Chirurg erhält dann möglicherweise keine Berufsunfähigkeitsrente, wenn er zu einer Tätigkeit in der ärztlichen Leitung einer Klink in der Lage ist.

Hinweis: Der Ausschluss einer konkreten Verweisung im Versicherungsvertrag kann problematisch sein. Vor allem im Hinblick auf Nachprüfungen, ob die Gründe für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente nach wie vor bestehen, wird kaum ein Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen darauf verzichten. Falls eine konkrete Verweisung unumgänglich ist, sollte im Versicherungsvertrag so konkret wie möglich festgeschrieben werden, unter welchen Bedingungen die Anwendung dieser Klausel akzeptabel ist. Beispielsweise sollte die maximal zumutbare Einkommenseinbuße durch eine solche alternative Tätigkeit auf 20 Prozent begrenzt und außerdem eine individuelle Prüfung möglich sein. Im Hinblick auf die bisherige Lebensstellung ist hier auch die Kombination von Einkommen und sozialer Wertschätzung von Bedeutung, da gesundheitliche Probleme, die schließlich zur Berufsunfähigkeit führen, oft schon im Vorfeld einkommensmindernd wirken.

-- Rückwirkende Leistungen sollten enthalten sein

Ein wichtiges Leistungskriterium in der Berufsunfähigkeitsversicherung, welches unbedingt im Versicherungsvertrag enthalten sein sollte, ist das rückwirkende Erbringen von Versicherungsleistungen – ausschlaggebend sollte dafür das Datum der Antragstellung sein. Anderenfalls ist es möglich, dass der Versicherungsnehmer keine Leistungen erhält, solange keine ärztliche Prognose über die Dauer der Berufsunfähigkeit vorliegt.

● Begriffe: Berufsunfähig, erwerbsunfähig und arbeitsunfähig

Auf der Suche nach der Antwort, ab wann man berufsunfähig ist, stößt man auch auf die Begriffe arbeitsunfähig und erwerbsunfähig. Prinzipiell klingt es, als würden alle Begriffe das gleiche beschreiben: Man ist nicht mehr in der Lage, zu arbeiten.

Unterschiede gibt es dennoch und es ist wichtig, diese zu kennen. Was Berufsunfähigkeit bedeutet, wurde bereits weiter oben erklärt. Im Folgenden die Bedeutung der anderen Begriffe.

- Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähig ist, wer vorübergehend seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Die Genesung ist jedoch abzusehen. 

Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erhält man vom Arzt eine Krankschreibung – den gelben Schein – den man seinem Arbeitgeber und seiner Krankenversicherung vorlegt. Dies ist wichtig für die Lohnfortzahlung und den Erhalt des Krankengeldes. Auch für diesen Fall kann man bereits seine Berufsunfähigkeitsrente in Anspruch nehmen. Dies ist mit einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung bzw. einer BU mit Arbeitsunfähigkeitsklausel möglich.

- Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit meint, dass man gar keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann – und dies dauerhaft. Betroffene können die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen. Die Hürden sind jedoch sehr hoch und die Leistung sehr niedrig. Wer die generelle Erwerbsfähigkeit versichern möchte, entscheidet sich für eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

● Die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Die hauptsächliche Leistung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung besteht in der Zahlung einer monatlichen Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit. 

Die wichtigsten Leistungen sind:

- Berufsunfähigkeitsrente bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit und bei Pflegebedürftigkeit

- Absicherung des zuletzt ausgeübten Berufs

- Keine Verweisung auf einen anderen Beruf (wenn abstrakte Verweisung im Vertrag
   ausgeschlossen wurde)

Darüber hinaus gibt es weiter optionale Leistung wie:

-- Vorübergehende Krankheit versichern

Wenn eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder sogenannte „Gelbe-Schein-Regelung“ Bestandteil des Versicherungsvertrages ist, dann wird auch im Fall einer vorübergehenden Krankheit die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Dies kann z.B. ab dem vierten Monat der Krankschreibung der Fall sein.

-- Nachversicherungsgarantie

Je früher man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Lebenssituation sich noch mehrere Male ändert – z.B. steigt nach Beförderungen das Gehalt oder eine Familie wird gegründet. In solchen Fällen wird dann natürlich auch der Absicherungsbedarf größer. Die Nachversicherungsgarantie sorgt dafür, dass der Versicherte ohne weitere Gesundheitsprüfung die Berufsunfähigkeitsrente auch nachträglich noch erhöhen kann.

-- Laufzeit der Rente

Die Laufzeit eines BU-Vertrages kann individuell vereinbart werden. Am sinnvollsten ist jedoch, eine Laufzeit bis zum Renteneintrittsalter zu vereinbaren. Viele Versicherer bieten eine Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr an.

-- Rückwirkende Zahlung

In manchen Fällen dauert es einige Zeit, bis der Arzt Berufsunfähigkeit bescheinigt. Wenn es im Vertrag vereinbart ist, müssen Versicherer dann auch rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit Zahlungen erbringen.

-- Beitrags- und Leistungsdynamik

Durch die Inflation verliert die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente über die Jahre immer mehr an Wert. Wenn eine Dynamik vereinbart wird, dann steigen Jahr für Jahr die Versicherungsbeiträge um einen bestimmten Prozentsatz (z.B. 2 Prozent), und so ebenfalls die spätere Rentenauszahlung (Beitragsdynamik). Alternativ kann auch vereinbart werden, dass nur die Berufsunfähigkeitsrente nach einem bestimmten Prozentsatz steigt (dann sind die monatlichen Beiträge zur Versicherung von Anfang an etwas höher).

-- Wiedereingliederungshilfe

Einige Versicherer zahlen den Versicherten einen einmaligen Betrag aus, wenn diese einen neuen Job aufnehmen, nachdem sich ihr Gesundheitszustand verbessert hat. Dieser kann bis zu 6 Monatsrenten hoch sein.

-- Infektionsklausel

Eine Infektionsklausel ist vor allem für eine BU für Ärzte relevant. Sie besagt, dass eine Berufsunfähigkeitsrente auch dann gezahlt wird, wenn die betroffene Person aufgrund von Infektionsgefahr ihren Beruf für eine bestimmte Zeit nicht ausüben kann, weil dies durch gesetzliche Verfügung untersagt wurde.

-- Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte

Wenn im Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart wird, dann gelten Beamte bereits dann als berufsunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst entlassen oder in den Ruhestand versetzt wurden. Auf diese Klausel sollte in der BU für Beamte unbedingt geachtet werden.

Achten Sie beim Leistungsumfang Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine unbefristete bzw. unbegrenzte Leistung. Dies ist im Versicherungsvertrag festgehalten: Ist die Leistung befristet, bedeutet dies, dass der Versicherer die Zahlung der BU-Rente auch unterbrechen kann, zum Beispiel während einer erneuten Prüfung der Berufsunfähigkeit. Dies kann beispielsweise bei Entschuldung einer Immobilie problematisch werden.

● Wann leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht?

- Leistungsausschluss wurde vereinbart

Versicherer können vor Vertragsschluss bestimmte Krankheiten ausschließen. Wenn z.B. jemand eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, der in den letzten 5 Jahren einen Bandscheibenvorfall hatte, kann die Versicherung Leistungen im Fall von Wirbelsäulenproblemen ausschließen. Dies muss aber vor Vertragsschluss geregelt werden.

- Falsche Angaben im Vertrag

Stellt man beim Versicherer den Leistungsantrag für die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente, so prüft dieser zunächst einmal, ob wirklich Berufsunfähigkeit vorliegt. In einigen Fällen kann kein Berufsunfähigkeitsgrad von über 50 Prozent bestätigt werden, und die Leistung wird verweigert. Dasselbe kann passieren, wenn man bei Vertragsschluss falsche Angaben zu Vorerkrankungen gemacht hat oder relevante gesundheitliche Probleme verschwiegen hat. Aus diesem Grund sollte man bei Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung immer alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß beantworten.

- Generelle Leistungsausschlüsse

Es gibt verschiedene allgemeine Fälle, in denen die Versicherer in der Regel keine Rente auszahlen. Hierzu gehören beispielsweise:

-- Teilnahme an Autorennen
-- Berufsunfähigkeit durch Strahlenbelastung, wenn diese durch einen größeren atomaren
     Unfall verursacht wurde
-- Innere Unruhen oder Kriegshandlungen, wenn nicht besondere Umstände vorliegen
-- Vorsätzliche Herbeiführung der Berufsunfähigkeit, z.B. durch Selbstverletzung oder 
     Selbstmordversuch (außer es kann nachgewiesen werden, dass der Grund hierfür eine
     psychische Erkrankung war)

Achten Sie beim Vertragsabschluss auf den Ausschluss der abstrakten Verweisung! Ist diese nicht ausgeschlossen, muss der Versicherer keine Rente zahlen, solange Sie auch nur theoretisch aufgrund Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten einen anderen Beruf ausüben können. Gerade für ältere Menschen ist dieser Passus gefährlich.

● Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Für einen jungen Menschen ohne nennenswerte Vorerkrankungen oder anderer Risikofaktoren kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab 20 Euro im Monat. Die genaue Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich jedoch nach individuellen Faktoren. Diese sind vor allem:

- Alter
- Beruf
- Vorerkrankungen
- Laufzeit des Vertrags
- Rentenhöhe
- Optionale Zusatzabsicherungen
- Risikorelevante Hobbys

Die Versicherungsunternehmen gewichten diese Faktoren unterschiedlich, so dass Prämienunterschiede bei gleichem Leistungsumfang möglich sind. Deshalb lohnt sich ein Vergleich der Versicherer und Tarife, denn selbst unter den sehr guten Angeboten gibt es große Preisunterschiede.

- Kostenbestimmungsfaktoren

Diese Faktoren bestimmen die Kosten:

-- Alter
Am günstigsten ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man sie in jungem Alter abschließt. Viele Versicherer bieten Einsteigertarife für Azubis und Studierende an. Zudem ist die Gesundheit in jungem Alter noch gut, sodass oft keine Ausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen zu befürchten sind.

-- Gesundheit
Die besten Chancen auf eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung hat, wer (noch) keine Vorerkrankungen hat. Bestimmte Krankheiten können die Versicherung teurer machen, oder sogar verhindern, dass man überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt.

-- Beruf
Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängen in hohem Maße vom versicherten Beruf ab. Je höher das Risiko, berufsunfähig zu werden, desto teurer wird die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherer ordnen die Berufe in eine mehrstufige Berufsgruppen-Systematik ein. 

-- Rentenhöhe
Ein wesentlicher Punkt, der die Beitragshöhe bestimmt, ist die zu versichernde Berufsunfähigkeitsrente. Je höher die spätere Rente sein soll, desto höher ist auch der monatlich zu zahlende Versicherungsbeitrag. Als Richtwert bieten sich beispielsweise 70 Prozent vom aktuellen Nettoeinkommen an. 

-- Hobby
Auch Freizeitaktivitäten haben Einfluss auf die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung. Da die Versicherer die Höhe der Beiträge danach berechnen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemand berufsunfähig wird, sind gefährliche Hobbys wie Fallschirmspringen oder Kampfsportarten eher weniger gern gesehen.

-- Leistungsdauer
Je länger der potenzielle Leistungszeitraum ist, desto höher wird auch der Versicherungsbeitrag. Grundsätzlich sollte man immer einen Leistungszeitraum bis zum Renteneintrittsalter, meistens also 67, vereinbaren. Denn obwohl eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei längerem Leistungszeitraum teurer wird, ist es dennoch normalerweise günstiger, in jungen Jahren bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die günstigen Angebote für junge Menschen und die normalerweise vorhandene gute Gesundheit lassen die Beiträge nämlich trotzdem günstiger ausfallen, als wenn man erst später im Leben eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt.

-- Versicherungsdauer
Die Versicherungsdauer kann individuell gewählt werden und beschreibt den Zeitraum, während dem man gegen Berufsunfähigkeit abgesichert ist. In der Regel empfiehlt es sich, wie bei der Leistungsdauer das ­Renteneintrittsalter anzugeben, damit im Leistungsfall der Übergang zur gesetzlichen Rente nahtlos ist.

-- Versicherungsumfang
Im Versicherungsvertrag kann Berufsunfähigkeit aufgrund bestimmter Krankheiten ausgeschlossen werden. Dadurch kann die Versicherung günstiger werden. Wägen Sie hier jedoch ab, ob sich der Ausschluss bestimmter Krankheitsbilder wirklich für Sie lohnt.

-- Klauseln und Extras
Je nachdem, wie viel Komfort gewünscht ist und wie umfassend die Absicherung sein soll, lassen sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung Zusatzleistungen wählen. Werden hier Leistungen wie eine Nachversicherungsgarantie, Beitragsdynamik oder Wiedereingliederungshilfe gewünscht, kann dies die Versicherungsbeiträge erhöhen.

- Dynamik

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte auch eine Beitragsdynamik vereinbaren. Sie gleicht den Wertverlust der Rente aus, der durch die Inflation entsteht. Prinzipiell haben Sie ein Dynamisierungsrecht – keine Pflicht. Wir empfehlen jedoch eine höchstmögliche Dynamik zu vereinbaren, denn: Bis Sie tatsächlich berufsunfähig werden, können Sie den BU-Vertrag dann nach oben hin anpassen, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei einer selbständigen BU ist oftmals eine Dynamik von maximal 5 % möglich.

- Was kann man tun, um Kosten einzusparen?

Eine BU bereits als Azubi oder im Studium abschließen
In jungen Jahren ist es leichter, die Gesundheitsprüfung zu absolvieren, und die Tarife sind oft günstiger.

Anbieter vergleichen
Berufsunfähigkeitsversicherungen werden von vielen verschiedenen Versicherern angeboten. Da eine BU eine Versicherung ist, die in hohem Maße von individuellen Faktoren abhängt, sollte man bei Auswahl des Anbieters genau hinsehen und vergleichen, um den für die eigene Person am besten geeigneten zu finden.

Tarife vergleichen
Die zahlreichen auf dem Markt vorhandenen Versicherer bieten oft verschiedene Tarife an. Hier lohnt sich ein genauer Vergleich, um herauszufinden, welcher Tarif am besten zur eigenen Lebenssituation passt.

Die Versicherungsdauer kürzen
Eine weitere Möglichkeit, um Kosten zu sparen, ist, die Versicherungsdauer zu kürzen und beispielsweise nur bis zum 65. statt 67. Lebensjahr laufen zu lassen. Allerdings muss man sich dann bewusst sein, dass in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Altersrente kein Versicherungsschutz besteht.

Bei akuten finanziellen Problemen – die Versicherung stilllegen oder die Beiträge stunden lassen
Einige Versicherer machen es möglich, die Versicherung für eine Zeit ruhen zu lassen. Während dieser Zeit ist man dann allerdings nicht abgesichert, sollte Berufsunfähigkeit eintreten. Oft ist es auch möglich, die Beiträge bis zu einem gewissen Zeitpunkt zu stunden, z.B., wenn man arbeitslos geworden oder in Elternzeit gegangen ist.

- Risikoeinstufung der Berufsgruppen

Die verschiedenen Berufe werden von den Versicherungen in Risikoklassen eingeteilt. Wie viele Risikoklassen die Versicherer nutzen ist je nach Unternehmen unterschiedlich. Auch die einzelnen Berufe werden nicht unbedingt von jedem Versicherer gleich eingruppiert. 

Risikoklasse Ahoch qualifiziert, akademisch/abgeschlossene Berufsausbildung geringes Berufsunfähigkeitsrisiko z.B. Anwalt, Arzt, Apotheker etc.
Beitragsniveau: 100 %
Risikoklasse Bkaufmännisch / geringfügig körperliche Arbeit, manuell, kreativ z.B. Kaufmann, Techniker
Beitragsniveau: 180 %
Risikoklasse Ckörperliche Arbeit, künstlerisch, handwerklich z.B. Lehrer, Schreiner, Pfleger
Beitragsniveau: 250 %
Risikoklasse Dschwere körperliche Arbeit, erhöhte Gefahr z.B. Bäcker, Fleischer, Schornsteinfeger
Beitragsniveau: 350 %
Risikoklasse Ebesondere Gefahr, Berufsunfähigkeit schwer feststellbar/beweisbar z.B. Sprengmeister, Rennfahrer, Fotomodell, Türsteher
Beitragsniveau: keine Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit Risikoklasse A als risikoärmste Kategorie zahlt Ihre Berufsgruppe hier den regulären Beitragssatz. In der Klasse D dagegen wären für Sie Beiträge in 3,5-facher Höhe fällig. Alle Berufe der Risikoklasse E werden prinzipiell keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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